Heute, am 30.09.2026, richtet sich der Blick an der Uni Freiburg nach vorn: Die Universität bewirbt sich erneut um den Titel „Exzellenzuniversität“. Die Entscheidung fällt am 2. Oktober 2026. Dann entscheidet die Exzellenzkommission, welche neuen Universitäten und Universitätsverbünde in den Kreis der Exzellenzstandorte aufgenommen und künftig gefördert werden.

Elf Universitäten und Universitätsverbünde treten an, bis zu fünf zusätzliche Standorte können ausgewählt werden. Für Freiburg geht es dabei um weit mehr als einen Titel auf dem Papier: Bei einem positiven Votum würden sieben Jahre lang zusätzliche Forschungsmittel fließen – jährlich etwa zehn bis 15 Millionen Euro. Die Förderung der neuen Standorte soll am 1. Januar 2027 beginnen und gemeinsam mit zehn bereits ausgezeichneten Exzellenzstandorten erfolgen.

Freiburg wagt den neuen Anlauf

Freiburg gehörte 2007 zu den ersten deutschen Exzellenzuniversitäten. 2012 verlor die Universität diesen Status. Eine frühere Bewerbung für die laufende Förderperiode blieb erfolglos, immerhin wurden zwei Exzellenzcluster anerkannt und gefördert.

Für den aktuellen Anlauf tritt die Universität mit zwei Exzellenzclustern aus den Bereichen Forstwissenschaften und Life Sciences an. Das ist die Grundlage für die Bewerbung in der Förderlinie Exzellenzuniversitäten: Voraussetzung ist eine erfolgreiche Beteiligung an Exzellenzclustern. Ziel der institutionellen Förderung ist der Ausbau der internationalen Spitzenstellung in der Forschung.

Über die Anträge der Exzellenzstrategie entscheiden das Committee of Experts und die Exzellenzkommission. Das Committee of Experts umfasst 39 ausgewiesene Forschende aus verschiedenen Wissenschaftsgebieten und bildet damit das gesamte Disziplinenspektrum ab. Viele Mitglieder bringen zusätzlich langjährige Erfahrungen aus dem Ausland, dem Hochschulmanagement, der Lehre oder der Wirtschaft mit.

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Wer über die Millionen entscheidet

Das Expertengremium legt unter anderem die Förderbedingungen fest, bewertet Skizzen und Anträge auf Grundlage wissenschaftlicher beziehungsweise fachwissenschaftlicher Begutachtungen und gibt Förderempfehlungen an die Exzellenzkommission ab. Es entscheidet außerdem, welche Skizzen zur Antragstellung berechtigen, und bewertet die Evaluationsergebnisse der Exzellenzuniversitäten.

Der oder die Vorsitzende des Wissenschaftsrats sowie der Präsident oder die Präsidentin der Deutschen Forschungsgemeinschaft gehören dem Committee of Experts ohne Stimmrecht an und führen gemeinsam den Vorsitz. Die Mitglieder werden der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) gemeinsam vom DFG-Senat und der Wissenschaftlichen Kommission des Wissenschaftsrats vorgeschlagen. Das Committee of Experts wird von der GWK ernannt und gestaltet das Förderprogramm.

Die Exzellenzkommission setzt sich aus dem Committee of Experts sowie den für Wissenschaft zuständigen Ministerinnen und Ministern des Bundes und der Länder zusammen. Sie entscheidet auf Grundlage der Empfehlungen des Expertengremiums über die Förderung von Exzellenzclustern und Exzellenzuniversitäten.

Ein Programm mit zwei Förderlinien

Die Exzellenzstrategie, kurz ExStra, ist ein dauerhaftes Förderprogramm von Bund und Ländern. Sie soll wissenschaftliche Spitzenleistungen fördern, Profilbildungen und Kooperationen im Wissenschaftssystem unterstützen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands stärken. Zugleich geht es um Spitzenleistungen in der Forschung und eine breitere Qualitätssteigerung des Hochschul- und Wissenschaftsstandorts.

Das Programm basiert auf einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern und hat zwei Förderlinien: Exzellenzcluster und Exzellenzuniversitäten. Über die Förderlinie Exzellenzcluster werden international wettbewerbsfähige Forschungsfelder an deutschen Universitäten und Universitätsverbünden finanziert. Seit Januar 2026 werden 40 Exzellenzcluster an 43 deutschen Universitäten gefördert; für diese Förderlinie ist die Deutsche Forschungsgemeinschaft zuständig.

Die Förderlinie Exzellenzuniversitäten stärkt Universitäten und Universitätsverbünde dauerhaft institutionell. Seit 2019 werden zehn Universitäten und ein Universitätsverbund als Exzellenzstandorte gefördert. Zuständig ist hier der Wissenschaftsrat. Das Verfahren umfasst die Evaluation der bisher geförderten Exzellenzuniversitäten und des Exzellenzverbundes ebenso wie ein Neuausschreibungsverfahren für antragstellende Universitäten und Universitätsverbünde.

Die Förderung von Exzellenzclustern und Exzellenzuniversitäten beträgt derzeit jährlich 533 Millionen Euro. Ab 2026 wird das Gesamtbudget auf 687 Millionen Euro pro Jahr erhöht. Am 2. Oktober 2026 wird bekannt gegeben, welche Universitäten und Universitätsverbünde neu als Exzellenzstandorte ausgewählt werden.

Weitere Informationen zum Programm sowie zu den aktuell geförderten Exzellenzclustern und Exzellenzuniversitäten stehen auf www.exzellenzstrategie.de.