Universität Freiburg diskutiert Macht, Geschlecht und sexualisierte Gewalt
Am Mittwoch, 28. Oktober 2026, beginnt an der Universität Freiburg eine Vortragsreihe über sexualisierte Gewalt. Die Auftaktveranstaltung „Das ist doch nur …“ – Sozialwissenschaftliche Perspektiven auf Macht, Geschlecht und Gewalt findet um 18:15 Uhr in der Aula im Kollegiengebäude I statt. Der Eintritt ist in den vorliegenden Informationen nicht näher angegeben.
„Das ist doch nur ein Scherz“ oder „Das ist doch nur ein Missverständnis“ – solche Sätze klingen im Alltag oft beiläufig. Sie können aber dazu beitragen, unangemessenes oder grenzüberschreitendes Verhalten zu verharmlosen. Drei Expertinnen untersuchen deshalb das Zusammenspiel von Macht, Geschlecht und Gewalt aus sozialwissenschaftlicher Perspektive. Geplant sind Impulsvorträge, eine moderierte Podiumsdiskussion und anschließend Raum für Fragen und Diskussionen aus dem Publikum.
Wer schützt wen – und wie?
Eine zentrale Frage des Abends lautet, ob Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen für Betroffene unbeabsichtigt bestehende Machtverhältnisse und Ungleichheiten aufrechterhalten können. Das ist keine theoretische Spitzfindigkeit: Sexualisierte Gewalt ist strukturell geprägt und hängt unter anderem mit Geschlechterrollen, Machtverhältnissen und Geschlechterdiskriminierung zusammen.
Der Begriff umfasst körperliche und nichtkörperliche Handlungen, die die sexuelle Selbstbestimmung verletzen – etwa sexuelle Belästigung, Vergewaltigung, Catcalling, unerlaubte Aufnahmen und deren Verbreitung, Drohungen, Deepfakes oder sexualisierte Beleidigungen. Gemeint ist immer auch die überschrittene Intimsphäre: das Recht, selbst über sexuelle Kontakte und Inhalte zu bestimmen.
Auf dem Podium sitzen Prof.in Dr.in Nina Degele, Professorin für Soziologie und empirische Geschlechterforschung an der Universität Freiburg, Prof.in Dr.in Nina Wehner, Professorin für Soziologie an der Evangelischen Hochschule Freiburg, sowie Prof.in Dr.in Anna Kasten, Professorin für Soziale Arbeit mit den Schwerpunkten Gender und Diversity an der Ernst-Abbe-Hochschule Jena.
Über 90 Prozent der Opfer von Sexualstraftaten sind weiblich, die Tatpersonen überwiegend männlich. Fast jede siebte Frau erlebt mindestens einmal im Leben erzwungene sexuelle Handlungen; sexuelle Belästigung ist noch weiter verbreitet. Auch trans* Personen erleben regelmäßig sexuelle Übergriffe oder entsprechende Drohungen. Besonders gefährdet sind unter anderem wohnungslose Frauen, Menschen mit Suchtproblemen, migrierte und geflüchtete Frauen, Frauen mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen sowie trans* Personen. Frauen mit Behinderungen erleben sexualisierte Gewalt etwa zwei- bis dreimal häufiger als Frauen im Bevölkerungsdurchschnitt.
Viele Tatpersonen sind den Betroffenen bekannt. Zahlreiche Taten geschehen in Beziehungen oder im sozialen Nahraum; in knapp einem Viertel der polizeilich registrierten Fälle von Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellen Übergriffen besteht oder bestand eine Partnerschaft zwischen Tatperson und Opfer. Machtasymmetrien, finanzielle Abhängigkeit sowie der Gender-Pay- und Gender-Care-Gap können Gewalt begünstigen. Geschlechtsspezifische Sozialisation kann außerdem dazu führen, dass Betroffene eigene Grenzen schwerer artikulieren oder aus Angst vor Unhöflichkeit sexuelle Handlungen hinnehmen.
Wenn der Körper und der Alltag danach nicht mehr derselbe sind
Jede Form sexualisierter Gewalt kann mit Macht- und Kontrollverlust sowie einer Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung verbunden sein. 44 Prozent der betroffenen Frauen tragen körperliche Folgen davon. Dazu zählen Verletzungen, Fehlgeburten sowie gynäkologische Erkrankungen und Beschwerden. Bis zu 80 Prozent der Betroffenen entwickeln psychische Beschwerden – Depressionen, Schlafstörungen, ein vermindertes Selbstwertgefühl, Schuldgefühle, Selbstverletzungen, Essstörungen oder Suizidgedanken.
Auch verbale Belästigungen, Drohungen und digitale sexualisierte Gewalt können langfristig nachwirken. Betroffene meiden mitunter öffentliche Räume, nächtliche Wege, Sport bei Dunkelheit oder Diskussionen im Internet. Bildbasierte sexualisierte Gewalt kann Sorgen um Ruf, Sicherheit und Arbeitsplatz auslösen. Ständige Internetkontrolle, sozialer Rückzug, posttraumatische Belastungsstörungen, Angst, Vertrauensverlust und Suizidalität gehören ebenfalls zu den möglichen Folgen. Dazu kommen soziale und wirtschaftliche Nachteile wie Einkommensverluste, Unterbrechungen der Erwerbsbiografie, Arbeitsplatz- oder Wohnungsverlust. Re-Viktimisierung und Stigmatisierung verstärken die Belastung.
Gesellschaftlich wird sexualisierte Gewalt trotzdem häufig verharmlost oder individualisiert. Der Mythos der „echten Vergewaltigung“ stellt sich typischerweise einen unbekannten Täter vor, der eine Frau im öffentlichen Raum mit Gewalt angreift. Tatsächlich passieren die meisten sexuellen Übergriffe im sozialen Nahbereich. Betroffenen wird vorgeworfen, durch Kleidung, Alkoholkonsum, Flirten oder anderes Verhalten den Übergriff verursacht zu haben. Victim Blaming verschiebt die Verantwortung von Tatpersonen auf Betroffene und erzeugt besondere Verhaltensanforderungen an Frauen.
Fehlen sichtbare Verletzungen, entstehen oft Zweifel an Aussagen. Hinzu kommen die empirisch nicht haltbaren Vorurteile, es gebe besonders viele Falschbeschuldigungen oder Sexualdelikte würden besonders häufig von jungen Männern mit Migrationshintergrund begangen. Solche Vorstellungen beeinflussen auch Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte. Geschlechterstereotype – weibliche Passivität, männliche Aktivität, eine geringere Bewertung von Übergriffen in Beziehungen und die Verantwortungszuschreibung an Opfer – können Entscheidungen mitprägen.
Zwischen Zustimmung und Strafrecht
Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung leitet sich aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG ab und gilt dem Bundesverfassungsgericht als besonders hochrangiges Rechtsgut. Es umfasst die positive Freiheit zu gewollter Sexualität ebenso wie das negative Abwehrrecht gegen fremdbestimmte Sexualkontakte. Maßgeblich ist grundsätzlich die Zustimmung der einwilligungsfähigen Person.
§ 177 Abs. 1 StGB stellt derzeit sexuelle Handlungen gegen den erkennbar entgegenstehenden Willen unter Strafe. Sexuelle Handlungen an passiv bleibenden Personen bleiben dadurch grundsätzlich straflos, wenn kein entgegenstehender Wille erkennbar geäußert wurde. § 177 Abs. 2 StGB schützt Personen, die ihren Willen nicht oder nur eingeschränkt bilden oder äußern können, etwa bei Schockstarre, Bedrohung oder Überraschung. Das „Nur Ja heißt Ja“-Prinzip gilt nach § 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB nur für Personen mit erheblich eingeschränkter Willensbildungs- oder Willensäußerungsfähigkeit; die Kriterien dafür sind in der Praxis unklar. Darin sieht der zugrunde liegende Artikel eine ungleiche Behandlung verschiedener Personengruppen und einen Widerspruch zum verfassungsrechtlichen Schutz.
Europarecht und internationale Vorgaben stellen die freiwillige Zustimmung in den Mittelpunkt. EGMR, Istanbul-Konvention und CEDAW verlangen die Strafbarkeit und effektive Verfolgung aller nicht einvernehmlichen sexuellen Handlungen. Die Istanbul-Konvention gilt in Deutschland seit 2018 und verlangt ausdrücklich, dass dies auch innerhalb bestehender oder früherer Beziehungen gilt. GREVIO kritisiert insbesondere, dass passive Reaktionen der betroffenen Person strafrechtlich nicht ausreichend erfasst werden.
Vorgeschlagen werden deshalb ein umfassendes Zustimmungserfordernis („Nur Ja heißt Ja“), ein Tatbestand für zumindest leichtfertige sexuelle Übergriffe, eine bessere Erfassung von Schockstarre und Stealthing sowie einheitliche Regeln gegen bildbasierte sexualisierte Gewalt außerhalb des Pornografiestrafrechts. Strafbar werden sollten auch das öffentliche Zugänglichmachen nicht einvernehmlich veröffentlichter sexualbezogener Bilder, Videos und ähnlicher Inhalte bei drohendem erheblichem Schaden, das Herstellen, Manipulieren und Verändern solcher Inhalte – insbesondere von Deepfakes –, entsprechende Drohungen und Doxing im Zusammenhang mit sexualbezogenen Bildaufnahmen.
Zur bildbasierten sexualisierten Gewalt gehören Upskirting und Downblousing, Drohungen mit der Weitergabe intimer Aufnahmen, die Veröffentlichung einvernehmlich hergestellter Inhalte („Revenge Porn“), sexualisierte Deepfakes sowie die Veröffentlichung persönlicher Daten zusammen mit Bildmaterial. In einer Studie aus Neuseeland, Australien und Großbritannien gaben 37,7 Prozent der Befragten an, bereits bildbasierte sexualisierte Gewalt erlebt zu haben. Für Deutschland liegen laut Artikel keine vergleichbaren empirischen Daten vor. Inhalte werden häufig ohne Wissen der Betroffenen auf Pornoplattformen und in sozialen Netzwerken verbreitet; über 90 Prozent der weiblichen Betroffenen berichten von negativen Gefühlen. Die Folgen können bis zu posttraumatischen Belastungsstörungen und Suizidalität reichen.
