Zehn Jahre nach dem Mord an Maria Ladenburger: Ein Gedenkbaum an der Dreisam erinnert an die Medizinstudentin
Am Freitag pflanzte die Stadt Freiburg zum zehnten Jahrestag des Mordes an der Studentin Maria Ladenburger einen Gedenkbaum an der Dreisam – nahe dem bestehenden Gedenkstein am Tatort. Heute, am 17. Oktober 2026, ist die Tat zehn Jahre und einen Tag her. An diesem Flussufer, an dem viele joggen, Rad fahren oder kurz sitzen bleiben, hängt bis heute eine schwere Geschichte.
Maria Ladenburger war 19 Jahre alt und Medizinstudentin. Am Abend des 15. Oktober 2016 besuchte sie die Studentenfeier „Big Medi Night“. Gegen 2:40 Uhr brach sie mit dem Fahrrad zu ihrem Wohnheim in Freiburg-Littenweiler auf. In der Nacht zum 16. Oktober fuhr sie an der Dreisam entlang nach Hause. Gegen 3 Uhr stieß Hussein Khavari sie vom Fahrrad, würgte sie und zog sie an die Böschung. Er vergewaltigte sie mit der Hand, verletzte sie schwer und legte sie bewusstlos ins Wasser. Die Gerichtsmedizin stellte später Ertrinken als Todesursache fest; der Körper wies mehrere Bisswunden auf.
Sieben Wochen Suche an der Dreisam
Gegen 8:41 Uhr fand eine Joggerin Ladenburgers Leiche im flachen Wasser. Die Polizei bildete die rund 40-köpfige Sonderkommission „Dreisam“. Rund 50 Beamte arbeiteten sieben Wochen an der Aufklärung, etwa 1.400 Personen wurden vernommen, rund 1.600 Hinweise geprüft und Überwachungsvideos ausgewertet. In Freiburg herrschte währenddessen ein starkes Unsicherheitsgefühl. Nach der Festnahme berichteten vor allem Frauen, sie fühlten sich wieder sicherer.
Eine am Opfer gesicherte Täter-DNA war ein entscheidender Ermittlungsansatz. Zunächst gab es keine Übereinstimmung mit Datenbanken. Bei der Untersuchung gerodeter Brombeerhecken fanden die Ermittler ein etwa 18 bis 18,5 Zentimeter langes, ursprünglich dunkelbraunes, schwarzes und teilweise blondiertes Haar. Es lieferte Hinweise auf das damalige Aussehen des Täters. Auf Straßenbahnaufnahmen entdeckte die Polizei einen jungen Mann mit passender Frisur. Eine Streife erkannte ihn später in Freiburg wieder – da hatte er kurze Haare.
Hussein Khavari wurde am 2. Dezember 2016, Anfang Dezember, festgenommen. Seine DNA stimmte mit den Spuren am Tatort überein. Hinweise auf eine frühere Bekanntschaft zwischen Täter und Opfer gab es nicht. Die Sonderkommission wurde Ende Januar 2017 aufgelöst. Khavari unternahm während der Haft mehrere Suizidversuche. Zeitweise vermuteten Ermittler auch einen Zusammenhang mit dem Mord an einer Joggerin in Endingen; dieser Verdacht bestätigte sich nicht. Dort wurde ein rumänischer Lastwagenfahrer als Täter überführt.
Khavari hatte nach eigenen Angaben zuvor Haschisch und Wodka konsumiert. Danach besuchte er den Homosexuellentreff „Sonderbar“, belästigte dort eine Frau und bot einem männlichen Gast Sex gegen Geld an. Er wurde aus dem Lokal verwiesen, scheiterte am Einlass zu einer Diskothek und bedrohte deren Türsteher. Anschließend fuhr er mit einer Straßenbahn, verhielt sich gegenüber einer Mitfahrerin auffällig und stahl ein unverschlossenes Fahrrad. Ein Freund sagte später aus, Khavari habe nach der Tat von der Vergewaltigung und von einer weiteren Frau erzählt, die er ebenfalls habe vergewaltigen wollen.
Ein Prozess über Alter, Herkunft und Verantwortung
Der Fall führte weit über Freiburg hinaus. Hussein K. war 2015 über Griechenland und Österreich nach Deutschland eingereist und hatte sich als minderjähriger Flüchtling ausgegeben. Er war in Afghanistan oder Iran geboren und gehörte der Volksgruppe der Hazara an. 2013 wurde er in Griechenland als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling registriert. Im Mai desselben Jahres überfiel er auf Korfu eine Studentin und stieß sie eine etwa zehn Meter hohe Klippe hinunter. Sie überlebte schwer verletzt. Dafür verurteilte ihn ein griechisches Gericht 2014 wegen Diebstahls und versuchten Totschlags zu zehn Jahren Jugendhaft.
Nach einer griechischen Amnestie kam Khavari am 31. Oktober 2015 unter Auflagen frei. Wegen Verstößen gegen die Meldepflicht wurde er später national zur Fahndung ausgeschrieben. Anfang November 2015 reiste er nach Deutschland ein und stellte am 12. November in Freiburg ohne Ausweispapiere einen Asylantrag. Der Antrag wurde erst Monate später an das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weitergeleitet und zunächst nicht bearbeitet. Khavari lebte bei einer Pflegefamilie und besuchte eine Schule. Die Pflegeeltern beschrieben ihn als ruhig, selbstbewusst und höflich.
Die deutschen Behörden erkannten seine Vorstrafe in Griechenland zunächst nicht. EURODAC enthielt keine Strafregister- oder Fahndungsdaten, im Schengener Informationssystem gab es keinen Treffer, weil Griechenland nur national nach ihm fahndete, und ECRIS erfasste damals keine Strafregister von Drittstaatsangehörigen. Angaben zu einer möglichen EURODAC-Erfassung in Griechenland und zur Abfrage durch deutsche Behörden waren in den damaligen Berichten widersprüchlich.
Auch sein Alter blieb umstritten. In Griechenland hatte er unterschiedliche Geburtsdaten angegeben: 1996 in einem afghanischen Pass, 1999 beim Asylantrag in Deutschland. Ein medizinisches Gutachten kam 2017 zu dem Ergebnis, dass er zur Tatzeit mindestens 22 Jahre alt war. Untersuchungen von Zähnen, Röntgenbildern und ärztlichen Unterlagen schätzten sein Alter auf mindestens 19, wahrscheinlich 22 bis 26 Jahre. Sein Vater nannte gegenüber dem Gericht das Geburtsjahr 1984; der Übersetzer vermutete dabei einen Verständigungsfehler.
Der Mordprozess begann am 5. September 2017 vor dem Landgericht Freiburg. Am ersten Prozesstag räumte Khavari ein, bei seiner Einreise nach Deutschland volljährig gewesen zu sein. Am zweiten Tag legte er ein umfassendes Geständnis ab. Er erklärte, unter Alkohol- und Drogeneinfluss gehandelt zu haben, und schilderte, wie er Ladenburger vom Fahrrad stieß, würgte, sexuell missbrauchte und anschließend in die Dreisam zog. Geodaten seines Mobiltelefons und einer Gesundheits-App zeigten, dass er sich mehr als eine Stunde am Tatort aufhielt. Gutachter widersprachen seiner Darstellung eines spontanen Geschehens. Ein Zeuge aus Afghanistan sagte aus, Khavari sei tatsächlich etwa 22 oder 23 Jahre alt.
Die Staatsanwaltschaft forderte lebenslange Haft, Sicherungsverwahrung und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Die Nebenklage beantragte eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht. Die Verteidigung beantragte eine Therapie und äußerte sich nicht zu einer konkreten Strafe.
Am 22. März 2018 verurteilte das Landgericht Freiburg Khavari wegen Mordes und besonders schwerer Vergewaltigung nach Erwachsenenstrafrecht zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete den Vorbehalt anschließender Sicherungsverwahrung an. Khavari legte zunächst Revision ein, zog sie am 25. April 2018 jedoch zurück. Das Urteil wurde rechtskräftig. Bereits im März 2018 hatte das Landgericht Freiburg in der Berichterstattung auch als Urteil „lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung“ bezeichnet.
Debatte, Hass und eine andere Form des Erinnerns
Der Fall löste bundesweit eine Debatte über Flüchtlingspolitik, Migration, Registrierung, Datenaustausch und Strafverfolgung aus. Einige machten die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung verantwortlich, andere warnten vor einem Generalverdacht gegen Geflüchtete. Medien berichteten national und international. Die „Tagesschau“ berichtete zunächst nicht über die Festnahme und begründete das mit der regionalen Bedeutung beziehungsweise einer zurückhaltenden Berichterstattung über einzelne Kriminalfälle. Journalisten, Politiker und Medien kritisierten diese Entscheidung; andere Medienwissenschaftler hielten die Kritik für unbegründet.
Falschmeldungen über Ladenburgers angebliches ehrenamtliches Engagement führten zu rassistischen Angriffen auf einen Verein, die Familie des Opfers und weitere Beteiligte. Nachdem Marias Eltern zu Besonnenheit aufgerufen hatten, erhielten sie Hassnachrichten und Morddrohungen. Politiker warnten vor der pauschalen Verurteilung von Flüchtlingen. Zugleich wurden mögliche Versäumnisse bei Migration, Registrierung und Datenaustausch diskutiert.
2016 durften Ermittler DNA rechtlich nicht auf äußere Merkmale wie Haar- oder Augenfarbe untersuchen; erlaubt war lediglich die Bestimmung des Geschlechts. Inzwischen erlaubt die Strafprozessordnung
