Für viele Kundinnen und Kunden war der Besuch bei „Nicolaisen“ in der Hamburger Meile mehr als ein gewöhnlicher Friseurtermin. Am 26. September 2026 schloss der Salon in Barmbek-Süd endgültig – nach 31 Jahren, sechs Monaten und 25 Tagen. Für Betreiber Lars Nicolaisen hängt an diesem Ort auch Privates: Schon seine Eltern arbeiteten dort. Und dort erfuhr er, dass er Vater wird.

Die Schließung steht im Zusammenhang mit finanziellen Schwierigkeiten bei einem Teil von „Nicolaisen Intercoiffure Hamburg“. Die Gesellschaften hinter den Standorten in der Hamburger Meile und am Ballindamm meldeten Insolvenz an; offiziell eröffnet wurden die Verfahren am 1. Oktober. Für Nicolaisen ist damit allerdings nicht Schluss. Das Unternehmen werde weitergeführt, erklärte er.

Altlasten aus einer früheren Wachstumsphase

Für die Nicolaisen GmbH & Co. KG war bereits ein Insolvenzantrag gestellt worden. Das Amtsgericht Hamburg leitete am 8. Juli 2026 unter dem Aktenzeichen 67g IN 247/26 ein vorläufiges Insolvenzverfahren ein. Geschäftsführer Lars Nicolaisen bestätigte die Insolvenz später in einem Blogbeitrag und bezeichnete sie als Schritt zur Neuausrichtung.

Die laufenden Salons seien nicht das Kernproblem, betonte Nicolaisen. Sie seien jeweils wirtschaftlich tragfähig und hätten weiterhin Kundschaft. Mehr als 800 Kundinnen und Kunden nutzten monatlich die Angebote des Unternehmens. Bis zum Insolvenzantrag seien alle Verpflichtungen erfüllt worden – Löhne, Mieten, Steuern und Rechnungen von Lieferanten.

Schwer wogen dagegen Altverbindlichkeiten aus einer früheren Wachstumsphase. Damals gab es mehr Mitarbeitende, höhere Umsätze und größere Finanzierungen. Dazu kamen hohe Darlehen aus der Pandemiezeit. Die Friseurbranche habe sich inzwischen verändert, die Teams seien deutlich kleiner geworden. Trotz zusätzlicher Arbeitsstunden und privater Investitionen gelang es nicht, die alten Lasten dauerhaft zu bewältigen.

Hier könnte Ihr Advertorial stehen
Ein Advertorial bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Botschaft direkt im redaktionellen Umfeld zu platzieren

Die Wochen vor dem Antrag, schrieb Nicolaisen, seien emotional belastend gewesen und von starken Selbstzweifeln geprägt. Eigene Fehler räumte er ein. Die Insolvenz sei für ihn kein leichter Schnitt, eher ein mühsames Sortieren – mit offenem Ausgang.

Ballindamm bleibt geöffnet

Die Stylistinnen der Hamburger Meile wechselten in den Salon am Ballindamm. Dieser Standort bleibt geöffnet. Die Arbeitsplätze der Mitarbeitenden seien zunächst sicher, Kundinnen und Kunden könnten ihre Termine wahrnehmen. Ob alle Standorte langfristig erhalten bleiben, ist noch offen; weitere Termine und Entscheidungen zur Zukunft des Unternehmens stehen aus.

Nicht betroffen ist der Salon im Stadtpalais in der Tesdorpfstraße 20. Er gehört zu einer eigenständigen Gesellschaft. In einer Quelle wird der Standort Rotherbaum zugeordnet, in einer anderen Eimsbüttel; entscheidend ist für das Verfahren: Er läuft rechtlich getrennt von den Gesellschaften hinter Ballindamm und Hamburger Meile.

Am Ballindamm dürfte es für die ehemaligen Meile-Kundinnen und -Kunden zunächst ungewohnt werden. Andere Räume, andere Wege, aber vertraute Gesichter und Scheren. Viel mehr lässt sich für den Moment nicht versprechen.

Was die amtlichen Statistiken erfassen

Der Fall lässt sich in die amtliche Insolvenz- und Gewerbestatistik einordnen, ohne dass daraus schon eine Bewertung dieses einzelnen Unternehmens folgt. Die Gewerbeanzeigenstatistik erfasst Gewerbean- und -abmeldungen nach Wirtschaftsbereichen, Rechtsformen, Zahl der tätigen Personen und Bundesländern. Außerdem werden Geschlecht und Staatsangehörigkeit der Gewerbetreibenden sowie die maßgeblichen Gründe für An- und Abmeldungen ausgewiesen.

Die Insolvenzstatistik liefert monatliche Angaben zu eröffneten Regel-, Verbraucher-, Nachlass- und Gesamtgutinsolvenzverfahren. Sie zählt auch Anträge, die mangels Masse abgewiesen wurden, sowie Verfahren, bei denen ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan angenommen wurde. Zusätzlich werden Eröffnungsgrund, Antragsteller, Eigenverwaltung, voraussichtliche Forderungen und ein internationaler Bezug des eröffneten Verfahrens erfasst.

Bei Unternehmensinsolvenzen kommen Wirtschaftszweig, Rechtsform, Gründungsjahr und Zahl der Arbeitnehmer hinzu. Eine weitere Statistik betrachtet beendete Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiungen. Dort stehen unter anderem die Summe der befriedigten Absonderungsrechte, die Summe der quotenberechtigten Insolvenzforderungen, der für Insolvenzgläubiger verfügbare Verteilungsbetrag und geleistete Abschlagszahlungen im Mittelpunkt.

Heute, am 3. Oktober 2026, bleibt im Fall Nicolaisen vor allem der praktische Teil: Termine können stattfinden, der Ballindamm arbeitet weiter, die Hamburger Meile ist Geschichte. Und wie es mit dem Unternehmen weitergeht, entscheidet sich erst in den nächsten Schritten.