Leibniz Crime Night: Zwei Perspektiven auf reale Kriminalfälle
Am 3. November wird es im Lichthof des Hauptgebäudes der Leibniz Universität Hannover, dem Welfenschloss, ungewöhnlich still werden. Dann geht es bei der Leibniz Crime Night um reale Kriminalfälle, um Ermittlungen, Gerichtsverfahren und die Frage, wie unterschiedlich derselbe Fall aus Sicht der Strafverfolgung und der Verteidigung aussehen kann.
Eine Strafverteidigerin und ein Vertreter der Staatsanwaltschaft schildern zwei Fälle aus ihrer Praxis – von den ersten Ermittlungen bis zum Urteil. Das Publikum darf zuhören, mitdenken und eigene Einschätzungen einbringen. Kein Krimi zum Zurücklehnen also, sondern ein Abend, an dem die Perspektive immer wieder wechselt.
Zwei Fälle, zwei Blickwinkel
Oberstaatsanwalt Maximilian Weihrauch berichtet über einen Fall sexuellen Missbrauchs: Ein Mann missbrauchte seine Tochter seit ihrer Kindheit über mehrere Jahrzehnte. Aufgedeckt wurde der Missbrauch mithilfe von Angehörigen erst, als das Opfer 50 Jahre alt war. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Fähigkeit des Opfers zur freien Willensbildung – ein juristisch und menschlich schweres Thema.
Rechtsanwältin Sandra Rothschild stellt anschließend den Fall eines Familienvaters vor, der ohne seine Frau und Kinder allein nach Thailand reist. Während seiner Abwesenheit wird in Deutschland geplant, ihn ermorden zu lassen. Dabei geht es auch um die ziemlich beklemmende Frage, wie viele Beteiligte nötig sind, damit ein geplanter Auftragsmord scheitert.
Die Veranstaltung bildet den Auftakt einer neuen Reihe, die sich an die interessierte Öffentlichkeit ebenso richtet wie an Studierende und Beschäftigte der Leibniz Universität Hannover. Veranstaltet wird sie vom Leibniz Science Communication Lab und dem Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie und Sanktionenrecht.
Maximilian Weihrauch ist Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München II. Dort leitet er die Abteilungen für Betäubungsmittelstrafsachen, sogenannte Rotlichtdelikte wie Zwangsprostitution und Menschenhandel sowie allgemeine Strafsachen. Zuvor lagen seine Schwerpunkte im Revisionsrecht sowie im Wirtschafts- und Sexualstrafrecht. Außerdem war er vier Jahre Richter und zwei Jahre im Bundesjustizministerium tätig.
Sandra Rothschild arbeitet seit zwölf Jahren als Rechtsanwältin bei „Magold, Walter & Hermann Rechtsanwälte“ in Nürnberg und ist seit sieben Jahren Fachanwältin für Strafrecht. Sie bearbeitet ausschließlich Strafrechtsmandate. Ihr Schwerpunkt sind Betäubungsmittelstraftaten; regelmäßig verteidigt sie außerdem in Kapital- und Sexualstrafverfahren.
Moderiert wird der Abend von Prof. Dr. iur. Tobias Kulhanek, RiLG a. D. Er ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie und Sanktionenrecht am Kriminalwissenschaftlichen Institut der Leibniz Universität Hannover und ordnet die dargestellten Aspekte in einen größeren Kontext ein.
Eine Anmeldung ist verpflichtend: www.uni-hannover.de/crimenight
Die Zahlen hinter den Fällen
Wie viele Straftaten sichtbar werden, hängt nicht nur vom tatsächlichen Geschehen ab, sondern auch davon, was angezeigt, ermittelt und statistisch erfasst wird. Die Polizeiliche Kriminalstatistik 2025 weist 5.508.559 registrierte Straftaten aus – 5,6 Prozent weniger als 2024, als 5.837.445 Fälle gezählt wurden. Die Zahl der Tatverdächtigen sank um 5,9 Prozent auf 2,05 Millionen. Die Aufklärungsquote lag bei 57,9 Prozent, nach 58,0 Prozent im Jahr 2024. Wird die Teillegalisierung von Cannabis berücksichtigt, beträgt der Rückgang der Gesamtkriminalität 4,7 Prozent.
Bei der Gewaltkriminalität wurden 212.335 Fälle registriert, 2,3 Prozent weniger. Erstmals seit 2021 war dieser Bereich rückläufig; auch die Zahl der Tatverdächtigen sank um 2,6 Prozent. Zur Gewaltkriminalität zählen unter anderem Mord, Totschlag, Vergewaltigung, Raub, gefährliche und schwere Körperverletzung, Geiselnahme sowie erpresserischer Menschenraub. Einfache Körperverletzung wird separat erfasst.
Am häufigsten lagen die Tatorte in sonstigen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen – dort ereigneten sich 28,9 Prozent der Fälle. Wohnungen machten 22,7 Prozent aus. Bei Jugendlichen ging die Zahl der Tatverdächtigen um 7,4 Prozent zurück, bei Zuwanderern um 7,2 Prozent. Gleichzeitig stieg die Zahl der tatverdächtigen Kinder um 3,3 Prozent. Die höchsten Belastungen zeigen sich bei männlichen Jugendlichen; die Tatverdächtigenbelastungszahl nichtdeutscher Tatverdächtiger liegt bei Gewaltkriminalität etwa viermal so hoch wie die deutscher Tatverdächtiger.
Auch Messerangriffe bleiben ein eigener Brennpunkt: 2025 wurden 29.243 Fälle registriert, 0,8 Prozent mehr als im Vorjahr. Ihr Anteil an der Gewaltkriminalität lag bei 7,0 Prozent und war damit nahezu unverändert, 0,2 Prozentpunkte niedriger. Bedrohungen mit einem Messer nahmen um 9,5 Prozent auf 13.748 Fälle zu.
Sexualdelikte und das große Dunkelfeld
Bei den Sexualdelikten wurden 131.335 Fälle erfasst – 2,8 Prozent mehr. Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und besonders schwere sexuelle Übergriffe kamen auf 14.454 Fälle, ein Anstieg um 8,5 Prozent. Die Zahl der Vergewaltigungen ist seit 2018 um rund 71,7 Prozent gestiegen. Für den sexuellen Missbrauch von Kindern weist die Statistik 772 Fälle aus, 4,7 Prozent mehr; bei der Verbreitung pornografischer Inhalte wurden 1.573 Fälle registriert, 2,7 Prozent mehr.
Bei Vergewaltigungen und besonders schweren sexuellen Übergriffen stammen die Tatverdächtigen überwiegend aus dem sozialen Nahfeld – darunter Freunde, Bekannte sowie aktuelle oder frühere Partner. Als mögliche Faktoren für langfristige Entwicklungen nennt das BKA Gesetzesänderungen aus den Jahren 2016 und 2021, digitale Veränderungen, ein verändertes Mediennutzungsverhalten, mehr Mobilität sowie eine höhere Sensibilisierung und Anzeigenbereitschaft.
Im Zusammenhang mit Kinderpornografie wurden 41.677 Straftaten registriert, 2,7 Prozent weniger, aber weiterhin auf hohem Niveau. Bei Jugendpornografie stieg die Zahl dagegen um 19,9 Prozent auf 11.515 Fälle. 2024 übermittelte das National Center for Missing and Exploited Children, kurz NCMEC, dem BKA mehr als 200.000 Hinweise auf Missbrauchsdarstellungen. Mehr als die Hälfte davon war nach deutschem Recht strafbar. Die Hinweise stammen von Internetkommunikationsdiensten, die Inhalte automatisiert prüfen; das BKA wertet sie aus und leitet relevante Informationen an die zuständigen Polizeibehörden weiter.
Nach dem Auslaufen der entsprechenden EU-Ausnahmeregelung am 3. April 2026 wird ein deutlicher Rückgang solcher Hinweise erwartet. Anbieter dürfen Nutzerdaten in der EU voraussichtlich nicht mehr aktiv auf entsprechendes Material durchsuchen.
Auch die Statistik zu Wohnungseinbrüchen erzählt nur einen Teil der Geschichte. 2025 wurden 82.920 Fälle registriert, 5,7 Prozent beziehungsweise 4.484 Fälle mehr als im Vorjahr. Laut der Dunkelfeldstudie SKiD 2024 werden schätzungsweise nur etwa 57 Prozent der Wohnungseinbrüche angezeigt. Bei vollendeten Einbrüchen liegt die Anzeigequote bei 87 Prozent, bei versuchten Einbrüchen bei 48 Prozent.
Was die Statistik nicht zeigt
Die Polizeiliche Kriminalstatistik erfasst Straftaten, die der Polizei bekannt geworden und von ihr abschließend bearbeitet worden sind. Dazu gehören bestimmte Versuche und vom Zoll bearbeitete Rauschgiftdelikte. Enthalten sind Informationen zu Tatverdächtigen aufgeklärter Fälle sowie zu Opfern bestimmter Delikte. Die Erfassung erfolgt nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen bei der Abgabe an die Staatsanwaltschaft.
Nicht enthalten sind unter anderem nicht angezeigte Straftaten, Staatsschutz- und Verkehrsdelikte, Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte Steuer-, Finanz- und Aussagedelikte. Die Zahlen zu Kindern und Jugendlichen zeigen dabei: Die Zahl tatverdächtiger Kinder sank um 6,4 Prozent, jene tatverdächtiger Jugendlicher um 10,4 Prozent. Kinder machten 4,6 Prozent aller Tatverdächtigen aus; 2016 waren es 3,8
