An der Universität Kassel fällt am Mittwoch, 4. November 2026, eine wichtige Entscheidung: Der Senat berät über die künftige Zivilklausel. Heute, am 3. November 2026, ist noch offen, ob Kooperationen mit Rüstungsunternehmen wie Rheinmetall und KNDS künftig mit universitätsinternen Mitteln möglich werden. Das Ergebnis einer studentischen Urabstimmung soll dabei nicht in die Senatsentscheidung einfließen.

Getagt wird ab 9 Uhr in der Mönchebergstraße 3. Der Senat hat 17 Mitglieder: neun Professorinnen und Professoren, fünf Vertreterinnen und Vertreter der wissenschaftlichen und administrativen Mitarbeiterschaft sowie drei studentische Vertreter. Den Vorsitz führt die Universitätspräsidentin.

Zwischen Friedensgebot und Dual-Use

Die bisherige, seit 2013 geltende Zivilklausel verpflichtet Forschung, Entwicklung, Lehre und Studium ausschließlich friedlichen und zivilen Zielen. Die vorgeschlagene neue Formulierung verpflichtet die Universität weiterhin zur „Wahrung des Friedens“, zur Vermeidung von Krieg und zur Stärkung der Demokratie. Gleichzeitig soll ausdrücklich anerkannt werden, dass sich ziviler und potenziell militärischer Nutzen von Forschung oft nur schwer voneinander trennen lassen.

Genau darin liegt der Kern der Debatte. Dual-Use bezeichnet Güter und Forschungsergebnisse, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können. Hobby-Drohnen, die eigentlich für Filmaufnahmen gedacht waren, wurden im Ukraine-Krieg zu Kamikaze-Drohnen umfunktioniert. Das ursprünglich für das US-Militär entwickelte GPS wird heute ganz selbstverständlich zivil eingesetzt. Das Bundeswirtschaftsministerium zählt unter anderem Werkzeugmaschinen, Prüf- und Messvorrichtungen, Ventile und Elektronik zu den Dual-Use-Gütern.

RCDS-Student Marcel Marheineke hält die bisherige Zivilklausel deshalb für nicht mehr zeitgemäß. Mit Blick auf die Debatten über europäische Luftverteidigung sagt er, die Universität müsse sich an Innovation und technologischem Fortschritt beteiligen können. Zwischen ziviler und militärischer Forschung lasse sich wegen solcher Anwendungen häufig kaum trennen.

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Die Universität begründet die Diskussion mit technischen Entwicklungen und hybriden Kriegen. Universitätssprecher Sebastian Mense erklärt, dadurch sei die Einschätzung, ob Forschung den Frieden gefährden könne, komplizierter geworden. Militärische Forschung sei auch nach der bisherigen Klausel nicht vollständig ausgeschlossen gewesen. Die im Grundgesetz garantierte Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre gelte weiterhin; die Grundordnung habe, so Mense, unabhängig von ihrer Fassung vor allem Appellcharakter.

Proteste, Urabstimmung und ein Sarg auf dem Campus

Im Juni war die Abstimmung bereits angekündigt worden. Daraufhin kamen trotz 33 Grad rund 600 der etwa 21.000 Studierenden zu einer Vollversammlung. Nach den Protesten gilt die zunächst erwartete Mehrheit für eine Abschaffung der Zivilklausel im Senat als unsicher.

Die Protestbewegung hat sich weiter organisiert. Beschäftigte gründeten eine Initiative und sammelten rund 100 Unterstützerstimmen für den Erhalt der Klausel. Studierende kritisieren, bei der Entscheidung zu wenig beteiligt worden zu sein. Der Asta und die im Juni gegründete Initiative „Zivilklausel bleibt“ organisierten deshalb eine Urabstimmung.

Das Ergebnis: 82 Prozent stimmten für den Erhalt der Zivilklausel in Verbindung mit einer unabhängigen Ethikkommission, 17 Prozent für ihre Abschaffung. Die Wahlbeteiligung lag bei knapp 19 Prozent – mehr als bei den vergangenen Wahlen zum Studierendenparlament, dort waren es knapp 15 Prozent. Die Initiatorinnen Alisa Kötzle und Amalia Hast kritisierten, dass das Votum nicht berücksichtigt werde. Die Initiative kündigte ab 8.30 Uhr Proteste während der Senatsentscheidung an.

Schon vor einer früheren Senatssitzung demonstrierten auf dem Campus rund 150 Menschen. Auf einem Sarg stand der Schriftzug „Blut an euren Händen“. Unter den Demonstrierenden war Julian Firges, der vor 13 Jahren als Student für die Einführung der Zivilklausel gekämpft hatte. Er warnte vor einer Signalwirkung für andere Hochschulen und verwies darauf, dass militärische Forschung an Bundeswehr-Universitäten stattfinden könne. Außerdem kritisierte er, dass in Kassel produzierte Leopard-2-Panzer unter anderem nach Katar, Chile und in die Türkei geliefert würden.

Nach diesen Protesten vertagte die Universität die Entscheidung über eine Öffnung für militärische Forschung. In erster Lesung war die Änderung bereits gebilligt worden. Anfang November soll der Senat nun erneut beraten; in den kommenden Monaten sind zusätzlich Diskussionsveranstaltungen zur Grundordnung geplant. Die studentische Initiative Zivilklausel begrüßte die Vertagung und kündigte eine Urabstimmung sowie eine breitere Diskussion an.

Was sich praktisch ändern würde

Bei einer Beibehaltung der bisherigen Klausel dürfte die Universität keine eigenen Mittel oder Räume für Kooperationen mit der Rüstungsindustrie bereitstellen. Forschende könnten aufgrund der Wissenschaftsfreiheit dennoch individuell mit Rüstungsunternehmen zusammenarbeiten. Solche Kooperationen müssten offengelegt werden.

Mit der neuen Formulierung könnten dagegen wieder universitätsinterne Mittel in Kooperationen etwa mit Rheinmetall oder KNDS fließen. Die Initiative für die Änderung ging laut Universität von Senatsmitgliedern aus. Seit Oktober 2025 befasste sich eine Arbeitsgruppe mit der Änderung der Präambel der Grundordnung.

Konkrete militärische Forschungsprojekte seien laut Universität nicht der Anlass für die geplante Änderung. Auch ein Einfluss von Rüstungsunternehmen auf die Universität sei nicht bekannt. Rheinmetall erklärte allerdings, Zivilklauseln seien aus seiner Sicht nicht mehr zeitgemäß. Das Unternehmen befürwortet die Nutzung von Hochschulwissen für die Verteidigungsfähigkeit und setzt auf Kooperationen, etwa durch Weiterbildungen und Wissenstransfer. Besonders bei jungen Menschen sei das Interesse an Rheinmetall groß.

Für Kritiker wäre die Abschaffung ein möglicher Präzedenzfall. Kassel wäre allerdings nicht die erste Hochschule, an der eine Klausel abgeschwächt oder militärisch geforscht wird. An der TU Chemnitz wurde die Klausel umformuliert, um auch zivil-militärische Forschung zu ermöglichen; der Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Andere Hochschulen betrieben bereits in der Vergangenheit militärische Forschung trotz Zivilklausel.

Die Initiative „Hochschulen für den Frieden“ zählt nur etwa 75 von mehr als 420 deutschen Hochschulen mit einer Zivilklausel oder einer vergleichbaren Selbstverpflichtung. Eine Kasseler Entscheidung wäre damit kein bundesweiter Präzedenzfall, könnte aber Signalwirkung haben. Firges’ Warnung kommt also nicht aus dem luftleeren Raum.

PlusMINT, KNDS und offene Fragen

Zusätzliche Kritik entzündete sich an Gesprächen über ein neues MINT-Studienangebot. In einer Senatssitzung wurde über Partner aus der Wirtschaft gesprochen; dabei sollen auch KNDS und andere Rüstungsunternehmen genannt worden sein. Die Zivilklauselinitiative kritisierte, dass bereits über solche Kooperationen gesprochen werde, obwohl die bisherige Klausel noch gilt.

Die Universität erklärt, das Studienangebot PlusMINT bestehe bereits seit 2019. Neu sei die Förderung durch das Land Hessen im Rahmen der Ausschreibung „pro Dual“. Das Angebot soll zu einem dualen Studium ausgebaut werden, bei dem Studierende eine Ausbildung in Betrieben mit dem Studium verbinden.

Zwischen einzelnen Fachbereichen und KNDS sowie Rheinmetall habe es Kontakte gegeben, so die Universität. Diese Kontakte hätten jedoch nicht zu Verträgen oder Vereinbarungen geführt. PlusMINT solle in den kommenden Jahren schrittweise entwickelt werden; Vereinbarungen mit Unternehmen würden erst danach und im Rahmen der dann geltenden Grundordnung geschlossen.

KNDS zeigte sich von den Plänen für ein praxisbezogenes Studienangebot überrascht. Eine Kooperation bei dualen Studiengängen sei derzeit nicht geplant. Gespräche über berufsbegleitende Masteraufbaustudiengänge liefen jedoch. Das Unternehmen verwies auf die Technische Hochschule Mittelhessen in Gießen, mit der KNDS bei dualen Studiengängen kooperiert. Ab dem Wintersemester 2027/28 soll die THM dieses Angebot auch in Kassel anbieten.

Hessen blickt auf seine Hochschulen

Die Universität und das Hessische Wissenschaftsministerium erklärten, es habe keinen ministeriellen Druck auf den Senat gegeben. Das Ministerium betonte, die Hochschulen hätten bei Forschung und Lehre freie Hand. Ein gesetzliches Verbot von Zivilklauseln sei in Hessen nicht geplant.

Wissenschaftsminister Timon Gremmels (SPD) wirbt seit Monaten für eine Neubewertung der Zivilklauseln. Er verweist auf geopolitische Veränderungen und eine veränderte sicherheitspolit