Universität Kassel schafft ihre Zivilklausel trotz Protesten und studentischem Votum ab
Die Universität Kassel hat am Mittwoch, 4. November 2026, ihre Zivilklausel geändert. Der Senat schaffte nach Angaben des Asta, der Initiative „Zivilklausel bleibt“ und der Beschäftigteninitiative „Zivile Uni Kassel“ die bisherige Fassung ab und ersetzte sie durch eine neue Formulierung. Eine offizielle Bestätigung der Entscheidung lag zunächst noch nicht vor.
Begleitet wurde die Sitzung von Protesten am Gießhaus der Universität. Rund 150 Menschen hatten bereits vor der Senatssitzung auf dem Campus demonstriert; auf einem Sarg stand die Aufschrift „Blut an euren Händen“. Die Senatssitzung in der Mönchebergstraße war auf etwa 30 Hochschulmitglieder begrenzt, die Plätze waren verlost worden. Auch die Audioübertragung im Gießhaus durften nur Hochschulmitglieder verfolgen.
Studierende stimmen für alte Klausel
Kurz vor der Entscheidung endete eine vom Asta organisierte Urabstimmung. Rund 4.000 der insgesamt 21.000 Studierenden nahmen teil. 82 Prozent stimmten für die bisherige Zivilklausel und die Einrichtung einer Ethikkommission. Bindend war das Votum nicht; es sollte die Stimmung unter den Studierenden abbilden.
Auch Beschäftigte hatten sich für den Erhalt der alten Regelung eingesetzt. Eine Petition sammelte knapp 870 Unterschriften, rund 470 davon stammten von Beschäftigten der Universität.
Eine Entscheidung war ursprünglich bereits für den Sommer vorgesehen. Nach Protesten von Studierenden und Beschäftigten hatte der Senat sie vertagt, um mehr Diskussion, Information und Meinungsbildung zu ermöglichen. In erster Lesung war die Änderung da bereits gebilligt worden. Die studentische Initiative „Zivilklausel an der Universität Kassel“ hatte die Vertagung begrüßt und eine Urabstimmung sowie eine breite Debatte angekündigt. Zusätzlich sollten in den folgenden Monaten Diskussionsveranstaltungen zur Grundordnung stattfinden.
Die bisherige Klausel gilt seit 2013. Sie enthielt den Satz: „Forschung und Entwicklung, Lehre und Studium an der Universität Kassel sind ausschließlich friedlichen Zielen verpflichtet und sollen zivile Zwecke erfüllen.“ Ein ausdrückliches Verbot militärischer Forschung bestand dennoch nicht. Nach der im Grundgesetz garantierten Wissenschaftsfreiheit darf grundsätzlich jeder zu selbst gewählten Themen forschen. Universitäten können aber festlegen, ob sie dafür Geld oder Räume bereitstellen und welche Informationen darüber veröffentlicht werden.
Was die neue Formulierung verändert
Die zuvor diskutierte neue Fassung verpflichtet die Universität weiterhin zur „Wahrung des Friedens“, zur Vermeidung von Krieg und zur Stärkung der Demokratie. Außerdem heißt es: „Forschende und Lehrende sind sich der Problematik einer Abgrenzung zwischen dem potenziell zivilen oder militärischen Nutzen ihres Tuns bewusst.“
Damit könnte die Universität wieder mit Rüstungsunternehmen kooperieren sowie finanzielle Mittel oder Räume für solche Kooperationen bereitstellen. Die Universität erklärte, die Senatsinitiative sei nicht durch konkrete militärische Forschungsprojekte ausgelöst worden. Auch ein Rüstungsunternehmen habe keinen Druck ausgeübt.
Universitätssprecher Sebastian Mense verwies darauf, dass technische Entwicklungen und hybride Kriege die Unterscheidung zwischen ziviler und militärischer Nutzung erschwerten. Dadurch sei die Bewertung möglicher Gefährdungen des Friedens komplexer geworden. Militärische Forschung sei auch nach der bisherigen Klausel nicht vollständig ausgeschlossen gewesen. Das Grundgesetz garantiere die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre; die Grundordnung habe unabhängig von ihrer konkreten Formulierung vor allem den Charakter eines Appells.
Rheinmetall wollte keine konkreten Vorhaben nennen, hält die Zivilklausel jedoch für überholt. Hochschulwissen sei für die Verteidigungsfähigkeit wichtig, erklärte das Unternehmen. Denkbar seien etwa Weiterbildungen für Beschäftigte und Wissenstransfer. Bei jungen Menschen berichtet Rheinmetall von großem Interesse am Unternehmen.
Der RCDS-Student Marcel Marheineke sprach sich für die Änderung aus. Angesichts der aktuellen Debatten über Europas Luftverteidigung sei die Zivilklausel aus seiner Sicht nicht mehr zeitgemäß. Hochschulen sollten zu Innovation und technologischem Fortschritt beitragen. Eine klare Trennung zwischen ziviler und militärischer Forschung sei wegen sogenannter Dual-Use-Technologien ohnehin kaum möglich.
Dual-Use bezeichnet Güter und Forschungsergebnisse, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können. Hobby-Drohnen für Filmaufnahmen wurden im Ukraine-Krieg zu Kamikaze-Drohnen umgebaut; das ursprünglich für das US-Militär entwickelte GPS wird heute breit zivil genutzt. Laut Bundeswirtschaftsministerium zählen unter anderem Werkzeugmaschinen, Prüf- und Messvorrichtungen, Ventile und Elektronik zu Dual-Use-Gütern.
„Die professorale Mehrheit hat das Stimmungsbild ignoriert“
Vertreter der Initiativen zum Erhalt der bisherigen Klausel kritisierten die Änderung. Anil Shah, wissenschaftlicher Mitarbeiter und Vertreter der Initiative „Zivile Uni Kassel“, erklärte, die neue Formulierung könne der Universität und ihrem Profil schaden. Die professorale Mehrheit im Senat habe das Stimmungsbild von Studierenden und Beschäftigten ignoriert.
Der Senat hat 17 Mitglieder: neun Professorinnen und Professoren, drei studentische Vertreter sowie fünf Vertreter der Mitarbeiterschaft. Auch Verwaltungsmitarbeiter sind vertreten; Vorsitzende ist die Universitätspräsidentin. Der Senat entscheidet laut Hochschulgesetz über hochschulweite oder grundsätzliche Fragen in Forschung, Lehre und Studium und überwacht das Präsidium.
Auch der Asta bezeichnete die Entscheidung als falsch. Asta-Vorsitzende Viktoria Asta kündigte an, den weiteren Umgang der Universität mit der Regelung genau zu beobachten. Amalia Hast von der studentischen Initiative stellte weitere Proteste in Aussicht. Der frühere Student Julian Firges, der 2013 an der Einführung der Zivilklausel beteiligt war, warnte vor einer Signalwirkung für andere Hochschulen. Zivile Universitäten sollten zivil forschen, sagte er; für militärische Forschung gebe es Bundeswehr-Universitäten. Als Risiko nannte Firges, dass militärische Forschung und in Kassel produzierte Waffen in falsche Hände geraten könnten. In Kassel gefertigte Leopard-2-Panzer wurden unter anderem nach Katar, Chile und in die Türkei geliefert.
Kritiker sehen Kassel als möglichen Präzedenzfall, weil die Universität ihre bestehende Zivilklausel abschaffen könnte. Laut hr-Faktencheck wäre sie allerdings nicht die erste Hochschule mit einer Abschwächung oder Umformulierung. An der TU Chemnitz wurde die Klausel nicht abgeschafft, aber so geändert, dass auch zivil-militärische Forschung möglich sein soll; der Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Andere Hochschulen haben trotz Zivilklausel bereits militärisch relevante Forschung betrieben.
Laut der Initiative „Hochschulen für den Frieden“ haben nur etwa 75 von mehr als 420 deutschen Hochschulen eine Zivilklausel oder vergleichbare Selbstverpflichtung. Eine Entscheidung in Kassel könnte deshalb vor allem Signalwirkung haben.
Hessen diskutiert über Forschung und Verteidigung
Die Initiative zur Änderung ging laut Universität aus dem Senat selbst hervor. Seit Oktober 2025 befasste sich eine Arbeitsgruppe mit einer Änderung der Präambel der Grundordnung. Universität und Hessisches Wissenschaftsministerium erklärten, es habe keinen ministeriellen Druck gegeben. Hessens Hochschulen hätten bei Forschung und Lehre freie Hand; ein gesetzliches Verbot von Zivilklauseln sei in Hessen nicht geplant.
Wissenschaftsminister Timon Gremmels (SPD) wirbt seit Monaten für eine Neubewertung der Zivilklauseln. Er begründet das mit geopolitischen Veränderungen und einer veränderten sicherheitspolitischen Lage. Zudem verweist er auf zusätzliche Milliarden für die Bundeswehr sowie auf Wertschöpfung, Arbeitsplätze und entsprechend ausgebildete Fachkräfte in Deutschland.
In Hessen haben vier von 14 öffentlichen Hochschulen Zivilklauseln: die TU Darmstadt, die Goethe-Universität Frankfurt, die Hochschule Geisenheim und die Universität Kassel. Die TU Darmstadt besitzt ihre Klausel seit 2012; im Sommer 2024 bestätigte die Universitätsversammlung sie erneut. Sie soll Forschenden als ethische Orientierung dienen und eine kritische Prüfung der Forschungsauswirkungen fördern. Militärische Forschung wird dort nicht grundsätzlich ausgeschlossen, eine Ethikkommission prüft die Vereinbarkeit von Forschungsvorhaben mit der Klausel.
Die Goethe-Universität Frankfurt verpflichtet Forschung, Lehre und Studium zivilen und friedlichen Zwecken und sieht derzeit keinen Änderungsbedarf. Nach Ansicht der Universität garantiert das Grundgesetz Forschenden weitgehende Freiheit bei der Wahl ihrer Themen. Die Verantwortung für ethische Fragen und mögliche zivil-militärische Verflechtungen liege bei den einzelnen Wissenschaftlern; zugleich betont die Hochschule die Bedeutung von Transparenz.</
