An der Uni Kiel soll Jura künftig nicht mehr zwangsläufig mit einem Alles-oder-nichts-Moment enden. Schleswig-Holstein plant einen eigenständigen, integrierten „Bachelor of Law“. Wer die staatliche Pflichtfachprüfung nicht schafft, soll damit unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem einen Hochschulabschluss erwerben können.

Die Landesregierung hat dem Gesetzentwurf am 16. Juni 2026 in erster Befassung zugestimmt. Gedacht ist der Abschluss für Studierende, die die Zulassungsvoraussetzungen für die staatliche Pflichtfachprüfung erfüllen und die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung erfolgreich bestanden haben. Auch Personen, die diese Voraussetzungen erstmals nach dem 1. Januar 2021 erfüllt haben, sollen einbezogen werden. Die konkrete Rückwirkung wird im weiteren Gesetzgebungsverfahren festgelegt; dabei sollen die Ergebnisse des Anhörungsverfahrens berücksichtigt werden.

Ein Abschluss, aber kein Ersatz für das Staatsexamen

Der Bachelor soll das klassische Jurastudium ergänzen, nicht das Staatsexamen ersetzen. Wer Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt werden möchte, braucht weiterhin das juristische Staatsexamen. Mit dem Bachelor of Laws darf man also nicht einfach in einen dieser reglementierten Berufe wechseln.

Trotzdem verspricht sich Justizministerin Kerstin von der Decken (CDU) bessere berufliche Chancen für die Absolventinnen und Absolventen. Möglich werden sollen etwa Tätigkeiten außerhalb der klassischen juristischen Berufe und der Zugang zu weiterführenden Masterstudiengängen. Auch Studierende, die vor bis zu zehn Jahren im Staatsexamen durchgefallen sind, sollen von der Regelung profitieren können. Niemand soll nach Jahren an der Universität plötzlich ohne Hochschulabschluss dastehen.

Der Bedarf ist nicht klein: Derzeit bricht etwa ein Drittel der Jura-Studierenden die Ausbildung ab. Eine Studie des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung kommt beim Jura-Staatsexamensstudium auf eine Abbruchquote von etwa 24 Prozent. Der Abbruch erfolgt demnach durchschnittlich erst nach rund sieben Semestern – also nicht gerade zu einem Zeitpunkt, an dem man mal eben sagt: Na gut, dann eben etwas anderes.

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Voraussichtlich vier Monate nach der Verkündung des Gesetzes sollen die Regelungen zum integrierten Bachelor in Kraft treten. Diese Übergangsfrist soll der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und dem Landesjustizprüfungsamt Zeit für organisatorische und administrative Vorbereitungen geben. Im Gesetzentwurf stehen daneben Änderungen im Landesrichtergesetz und im Landesbeamtengesetz. Dienstliche Beurteilungen sollen rechtssicher weiterentwickelt werden; außerdem soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, um Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zu erproben.

Warum das Staatsexamen so viele aus der Kurve trägt

Die Zahlen hinter der Reform sind einigermaßen trocken – und zugleich ziemlich brutal. Laut dem Artikel „Durchfallquote 2026: Statistik zu 1. & 2. Staatsexamen“ von Frieder Hammer, veröffentlicht am 27. September 2026, lag die Grundlage in der Ausbildungsstatistik 2024 des Bundesamts für Justiz, die am 30. Juni 2026 veröffentlicht wurde.

Bundesweit fielen 2024 in der staatlichen Pflichtfachprüfung des ersten Staatsexamens 27,4 Prozent durch. Im zweiten Staatsexamen waren es 12,5 Prozent. Anders gesagt: Im ersten Examen scheitert ungefähr jeder Vierte, im zweiten etwa jeder Achte. 2022 lagen die Quoten bei 26,2 beziehungsweise 12,3 Prozent, 2023 bei 27,5 und 12,1 Prozent.

Mit der ersten Durchfallquote ist meist nur die staatliche Pflichtfachprüfung gemeint. Sie macht ungefähr 70 Prozent der Endnote aus. Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung führt deutlich seltener zum Scheitern – genau jene Prüfung, die für den geplanten Bachelor eine wichtige Voraussetzung ist.

2024 schlossen 9.255 Absolventinnen und Absolventen die Erste Juristische Prüfung ab, im Durchschnitt nach 10,4 Semestern. Die meisten scheitern an den schriftlichen Klausuren und kommen dadurch gar nicht erst in die mündliche Prüfung. Ein Prädikatsexamen, also mindestens „vollbefriedigend“, erreichte nur gut ein Drittel. Die Bestnote „sehr gut“ bekamen 0,5 Prozent.

Das zweite Staatsexamen beendet das Referendariat. Rund 87,5 Prozent bestanden 2024, 12,5 Prozent fielen durch – obwohl alle Prüflinge bereits das erste Examen und den Vorbereitungsdienst hinter sich hatten. Ein Prädikat schafften 21,7 Prozent; „sehr gut“ kam kaum vor.

Schleswig-Holstein liegt beim zweiten Examen hinten

Zwischen den Ländern klaffen deutliche Unterschiede. Beim endgültigen Nichtbestehen im ersten Examen lag Brandenburg 2023 mit 6,1 Prozent am höchsten, Berlin mit 0,9 Prozent am niedrigsten. Die durchschnittliche Studiendauer reichte von 7,4 Semestern in Schleswig-Holstein bis 14,5 Semestern im Saarland. In Nordrhein-Westfalen bestanden beim Justizprüfungsamt Köln zuletzt 75,1 Prozent. In Bayern fielen die Ergebnisse an den sieben Prüfungsorten unterschiedlich aus; die niedrigste Misserfolgsquote hatte die Universität Würzburg.

Gerade beim zweiten Examen 2024 landet Schleswig-Holstein am unteren Ende der Länderstatistik. Die Durchfallquoten:

  • Thüringen: 6,5 Prozent
  • Berlin: 6,6 Prozent
  • Hessen: 6,8 Prozent
  • Baden-Württemberg: 6,9 Prozent
  • Brandenburg: 9,0 Prozent
  • Niedersachsen: 9,8 Prozent
  • Sachsen: 9,8 Prozent
  • Mecklenburg-Vorpommern: 9,9 Prozent
  • Hamburg: 10,1 Prozent
  • Bremen: 14,3 Prozent
  • Rheinland-Pfalz: 15,2 Prozent
  • Saarland: 15,5 Prozent
  • Nordrhein-Westfalen: 15,6 Prozent
  • Bayern: 16,8 Prozent
  • Sachsen-Anhalt: 18,3 Prozent
  • Schleswig-Holstein: 23,4 Prozent
  • Bundesdurchschnitt: 12,5 Prozent

Die höchsten Bestehensquoten hatten Berlin mit 93,4 Prozent, Hessen mit 93,2 Prozent und Baden-Württemberg mit 93,1 Prozent. Die niedrigsten Bestehensquoten verzeichneten Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Bayern.

Klausuren, Druck und ein langer Anlauf

Die Stoffmenge mehrerer Jahre wird in wenige, jeweils ungefähr fünfstündige Klausuren und eine mündliche Prüfung gepresst. Im ersten Examen sind es je nach Bundesland ungefähr sechs Pflichtfachklausuren. Das zweite Examen bringt zusätzliche Klausuren und einen Aktenvortrag. Wer schriftlich nicht besteht, wird nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen. Die Bestehensgrenze liegt bei vier Punkten – ein oder zwei größere Fehler können in einer einzelnen Klausur schon den Ausschlag geben.

Die 18-Punkte-Skala wird praktisch nur teilweise ausgeschöpft. Prädikatsnoten ab neun Punkten bleiben selten. Dazu kommen Prüfungs- und Versagensangst, Schlafprobleme, Isolation oder eine Blockade, die ausgerechnet an diesem einen Vormittag zuschlägt. Auch passives Lesen, fehlendes systematisches Wiederholen und zu wenige Übungsklausuren gelten als häufige Lernprobleme. Aktives Abrufen, Karteikarten, Fallanwendung und Probeexamen unter Originalbedingungen werden dagegen als wirksamere Lernformen genannt – klingt weniger gemütlich, hilft aber offenbar eher.

Nach dem letzten erlaubten Versuch scheitern im ersten Examen bundesweit nur etwa drei bis vier Prozent endgültig; in der staatlichen Pflichtfachprüfung waren es 2023 etwa 3,5 Prozent. Brandenburg kam auf 6,1 Prozent, Berlin auf unter ein Prozent. Die reguläre Durchfallquote bildet allerdings nur den jeweiligen Prüfungsjahrgang ab. Wer nach einem Fehlversuch nicht erneut antritt, taucht dort nicht auf.

Viele Bundesländer bieten einen Freiversuch an, bei dem ein nicht bestandener Versuch unter bestimmten Voraussetzungen gestrichen werden kann. Ein bestandenes Examen lässt sich einmal zur Notenverbesserung wiederholen. Auch nach einem Fehlversuch ist das Jurastudium deshalb nicht automatisch vorbei. Wiederholungsversuche, alternative Qualifikationen und Tätigkeitsfelder – etwa ein Bachelor of Laws – bleiben möglich. Für den nächsten Anlauf sollen vor allem Zeitmanagement, Klausurtechnik und der Umgang mit Prüfungsangst überprüft werden.

International sieht die Sache ebenfalls nicht überall entspannter aus