Wer im kommenden Studienjahr über einen Auslandsaufenthalt nachdenkt, sollte sich den 16. November 2026 vormerken. An der Uni Kiel geht es dann um Auslandssemester im Wintersemester 2027/28 und im Sommersemester 2028 – also um Planung, die früh beginnt, aber schneller näherkommt, als man denkt.

Die Informationsveranstaltung richtet sich an Bachelor- und Masterstudierende der Studiengänge VWL, Sozio-Ökonomik, Quantitative Economics, Quantitative Finance, Environmental and Resource Economics, WiPo sowie Wirtschaftswissenschaft mit Profil Wirtschaftspädagogik. Veranstalter ist Prof. Horst Raff, Ph.D.

Auslandssemester planen: Termin und Themen

Los geht es am Montag, 16. November 2026, von 16:15 bis 17:45 Uhr im CAP2, Hörsaal K. Auf dem Programm stehen die Gründe für ein zeitweiliges Auslandsstudium, Teilnahmevoraussetzungen, europäische Partneruniversitäten sowie Zeitpunkt und Dauer des Aufenthalts.

Außerdem wird erklärt, wie die Bewerbung für das ERASMUS+-Austauschprogramm funktioniert und welche Finanzierungsmöglichkeiten es gibt. Auch das International Center, weitere Austauschmöglichkeiten und die Kontaktdaten kommen zur Sprache. Fragen können direkt vor Ort beantwortet werden – gerade bei Erasmus bleibt ja gern irgendwo ein kleines Fragezeichen hängen.

Weitere Informationen stehen auf der Webseite im Bereich „ERASMUS+“. Bei zusätzlichen Fragen ist die Adresse erasmus-hiwi@economics.uni-kiel.de angegeben.

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Was hinter dem Erasmus+-Verfahren steckt

Erasmus+ ermöglicht Studierenden deutscher Hochschulen, einen Teil ihres Studiums im Ausland zu absolvieren. Die Bewerbung läuft direkt über die Heimathochschule, meist über das International Office oder die Erasmus+-Koordination.

Die EU-Seite zum Antrag unterstützt Organisationen bei der Beantragung von Finanzhilfen, bei Bewerbungen für Erasmus+ und bei Bewerbungen für das Europäische Solidaritätskorps. Informationen zur individuellen Teilnahme finden sich dort im Abschnitt „Wie Sie teilnehmen können“. Anträge werden anhand der Kriterien des jeweiligen Programmleitfadens bewertet; Antragsteller sollen deshalb die relevanten Abschnitte prüfen, darunter die spezifischen Maßnahmen und weitere Informationen für Antragsteller.

Je nach Programmteil ist ein bestimmtes Antragsformular nötig. Dezentrale Aktivitäten, die von nationalen Agenturen verwaltet werden, müssen über die Erasmus+- und Europäisches-Solidaritätskorps-Website eingereicht werden. Für zentrale Aktivitäten der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur gelten die Hinweise auf deren Seite „Wie erhalten Sie eine Finanzhilfe?“. Eine Übersicht zeigt, welche Maßnahmen dezentral von nationalen Agenturen oder zentral von der Exekutivagentur verwaltet werden und wo die Bewerbung einzureichen ist.

Organisationen müssen vor der Antragstellung registriert sein. Wer ein Projekt mit Partnern plant, kann im EU-Portal „Förderung und Ausschreibung“ nach passenden Organisationen suchen. Bei Training and Cooperation Activities treffen sich potenzielle Projektpartner, um Kontakte zu knüpfen und Erasmus+-Projektideen zu entwickeln. Die Veranstaltungen richten sich an Vertreter von Organisationen, die an Erasmus+ teilnehmen oder Finanzhilfen beantragen möchten, an Lehrkräfte und Ausbilder sowie an Leiter oder Manager von Erasmus+-Projekten.

Ein Kalender listet Veranstaltungen aus den Bereichen Bildung und Ausbildung sowie Jugend. Außerdem erläutert ein Abschnitt das weitere Verfahren nach Eingang des Antrags und nach einer Bewilligung. Die EU-Seite wurde zuletzt am 8. Mai 2026 aktualisiert.

Förderung für Studierende deutscher Hochschulen

Für ein Studium in Programmländern müssen Studierende an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sein. Die Hochschule muss am Erasmus+-Programm teilnehmen, der Aufenthalt ist in einem der 33 teilnehmenden Programmländer geplant. Gefördert werden finanzielle Zuschüsse nach Ländergruppen, die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen und die Befreiung von Studien-, Registrierungs-, Prüfungs-, Labor- und Bibliotheksgebühren an der Gasthochschule.

Dazu kommen sprachliche und organisatorische Unterstützung, gegebenenfalls ein geförderter Online-Sprachkurs über den Online Language Support (OLS) sowie – nach Absprache mit der Heimathochschule – finanzielle Unterstützung für eine nachhaltige An- und Abreise. Zusätzliche Zuschüsse können unter bestimmten Voraussetzungen bei einer Behinderung oder chronischen Erkrankung, bei der Mitnahme eigener Kinder, bei der Herkunft aus einem nicht-akademischen Elternhaus oder bei Erwerbstätigkeit neben dem Studium gewährt werden.

Ein Studienaufenthalt wird zwei bis zwölf Monate gefördert, insgesamt sind für Studium und/oder Praktikum bis zu 36 Monate möglich. Grundsätzlich gelten zwölf Monate pro Studienphase beziehungsweise Studienzyklus – Bachelor, Master oder Promotion. In einzügigen Studiengängen wie Medizin, Staatsexamen oder alten Diplomstudiengängen sind bis zu 24 Monate möglich, zusätzlich zwölf Monate im Promotionsstudium. Die Förderung kann innerhalb eines Studienzyklus aufgeteilt und mehrfach genutzt werden, etwa für sechs Monate Studium und zweimal zwei Monate Praktikum.

Studium und Praktikum lassen sich innerhalb derselben Mobilitätsphase kombinieren. Eine physische Mobilität kann durch eine zeitlich nicht begrenzte virtuelle Phase ergänzt werden. Bei Blended Mobility dauert die physische Phase mindestens fünf und höchstens 30 Tage, die virtuelle Lernphase hat keine festgelegte Dauer; mindestens drei ECTS-Punkte müssen von der Hochschule vergeben werden.

Wie hoch das Stipendium ausfällt, hängt unter anderem von den Lebenshaltungskosten im Herkunfts- und Zielland, der Zahl der Antragstellenden, der Entfernung zwischen den Ländern und der Verfügbarkeit weiterer Finanzhilfen ab. Die monatliche Förderrate legt die jeweilige Hochschule fest. Eine zusätzliche finanzielle Förderung kann möglich sein. Für konkrete Förderbedingungen und Bewerbungsfragen sind die International Offices und Erasmus+-Koordinationen der Hochschulen zuständig.

Auch Partnerländer kommen infrage

Für Aufenthalte in Partnerländern gelten zunächst ähnliche Grundbedingungen: Immatrikulation an einer deutschen Hochschule, Teilnahme der Hochschule am Erasmus+-Programm, ein vorhandenes Hochschulprojekt in der Förderlinie „Mobilität mit Partnerländern“ und ein geplanter Studienaufenthalt in einem förderfähigen Partnerland. Beworben wird sich ebenfalls direkt bei der Heimathochschule.

Vorgesehen sind finanzielle Zuschüsse für den Studienaufenthalt und Zuschüsse zu Reisekosten. Studienleistungen aus dem Ausland werden anerkannt, Studien-, Registrierungs-, Prüfungs-, Labor- und Bibliotheksgebühren an der Gasthochschule entfallen. Sprachliche und organisatorische Unterstützung, gegebenenfalls ein Online-Sprachkurs über OLS sowie eine finanzielle Unterstützung für nachhaltige An- und Abreise können dazukommen, jeweils nach Absprache mit der Heimathochschule.

Zusätzliche Zuschüsse können bei Behinderung oder chronischer Erkrankung, der Mitnahme eigener Kinder, der Herkunft aus einem nicht-akademischen Elternhaus und Erwerbstätigkeit neben dem Studium möglich sein. Auch wirtschaftliche Hürden für Studierende aus Partnerländern, die nach Deutschland kommen, können berücksichtigt werden.

Für Aufenthaltsdauer, die Kombination von Studium und Praktikum, Blended Mobility und die grundsätzliche Höchstförderung gelten dieselben Angaben wie bei Programmländern: zwei bis zwölf Monate pro Aufenthalt, bis zu 36 Monate insgesamt, grundsätzlich zwölf Monate je Studienzyklus sowie Sonderregelungen für einzügige Studiengänge und die Promotion. Die physische Phase bei Blended Mobility dauert fünf bis 30 Tage, mindestens drei ECTS-Punkte müssen vergeben werden.

Die Förderhöhe richtet sich unter anderem nach der Zahl der Antragstellenden, der Entfernung zwischen den Ländern und der Verfügbarkeit weiterer Finanzhilfen. Die Hochschule legt die monatliche Förderrate fest; zusätzliche Förderungen können möglich sein. Unterrichts-, Anmelde-, Prüfungs-, Labor- und Bibliotheksgebühren an der Gasthochschule entfallen. Weitere Informationen geben die International Offices und Erasmus+-Koordinationen der Hochschulen.

Für die Vorbereitung gibt es außerdem die Erasmus+-Charta für Studierende, veröffentlicht am 17. April 2026, eine Checkliste und einen Zeitplan zur Vorbereitung eines Auslandsstudiums, länderspezifische Informationen des DAAD, eine Stipendiendatenbank und Erfahrungsberichte von „studieren weltweit – ERLEBE ES!“