In der Zentralbibliothek Carl Brandts Haus in Mönchengladbach beginnt eine neue Gesprächsreihe: „Vier Feiertage für ein junges Mönchengladbach“. Den Auftakt macht am Freitag, 6. November 2026, um 19:30 Uhr die Veranstaltung „Auf Sendung: Immer online“.

Es geht um Freiheit und Risiken sozialer Medien, digitale Dauerpräsenz und die Frage, ob Instagram und ähnliche Plattformen eine Altersgrenze brauchen. Auch Chancen und Schattenseiten sozialer Netzwerke sowie ein verantwortungsvoller Umgang mit neuen Kommunikationsformen stehen auf dem Programm. Ein Thema, bei dem vermutlich niemand lange nach einem passenden Beispiel suchen muss: Das Smartphone liegt ja meistens ohnehin griffbereit.

Fünf Stimmen, viele Blickwinkel

Oberbürgermeister Felix Heinrichs eröffnet den Abend. Unter der Moderation der Journalistin Sema Kouschkerian diskutieren Elif Koca und Felix Peters vom Gladbacher Jugendmagazin „Standpunkt“, Influencer Marvin Sperber, Dr. Susanne Vollstädt vom Journalistischen Seminar der Universität Mainz und Bibliotheksleiter Yilmaz Holtz-Ersahin.

Die Veranstaltung soll unterschiedliche Perspektiven zusammenbringen und den Austausch mit dem Publikum ermöglichen. Die Gesprächsreihe umfasst insgesamt vier Termine. Der Ort des Auftakts ist der WandelSaal der Zentralbibliothek Carl Brandts Haus, Hilde-Sherman-Zander-Straße 6, 41061 Mönchengladbach.

Der Eintritt ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Zentralbibliothek ist montags bis freitags von 10 bis 22 Uhr geöffnet, samstags von 10 bis 18 Uhr und sonntags von 12 bis 18 Uhr. Weitere Informationen gibt es unter www.stadtbibliothek-mg.de.

Hier könnte Ihr Advertorial stehen
Ein Advertorial bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Botschaft direkt im redaktionellen Umfeld zu platzieren

14, 16 oder gar keine feste Grenze?

Die Altersfrage ist längst auch politisch aufgeladen. Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) schlägt eine Grenze für soziale Netzwerke vor; möglich seien 14 oder 16 Jahre. Bei den Jugendpolitiktagen in Berlin reagierten viele Jugendliche skeptisch. Einige halten ein Mindestalter von 16 Jahren für überzogen, andere finden 14 Jahre sinnvoll. Wieder andere lehnen feste Grenzen ab, weil TikTok und ähnliche Plattformen für viele wichtige Informationsquellen zu Politik und Weltgeschehen geworden sind.

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) unterstützt ein Mindestalter von 16 Jahren. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) lehnt feste Altersgrenzen dagegen ab. Ein Verbot für unter 16-Jährige bezeichnete er als „totalen Quatsch“ und „realitätsfremd“; stattdessen fordert er mehr Medienkompetenz und Eigenverantwortung.

Auch Stefan Düll, Präsident des Deutschen Lehrerverbands, spricht sich gegen feste Altersgrenzen aus. Digitale Kommunikation sei etwa für Kinder mit Verwandten im Ausland und für Geflüchtete wichtig, YouTube diene zudem als Lernort. Technisch zuverlässige Alterskontrollen hält Düll für fraglich.

Der Netzaktivist Markus Beckedahl bewertet ein Verbot ambivalent. Viele Plattformmechanismen könnten süchtig machen und Kindern und Jugendlichen schaden, weshalb er eine stärkere Regulierung und möglicherweise Verbote für bestimmte Altersgruppen befürwortet. Das Hauptproblem bleibe jedoch die fehlende technische Umsetzbarkeit zuverlässiger Alterskontrollen.

TikTok darf offiziell ab 13 Jahren genutzt werden. Bei der Altersabfrage können Nutzer allerdings ein falsches Geburtsdatum angeben. Das Unternehmen erklärt, besonders viel für Kinder- und Jugendschutz zu tun: Mitarbeitende überprüften, ob Personen in Videos tatsächlich älter als 13 Jahre seien. Pro Quartal würden rund 20 Millionen mutmaßliche Konten von unter 13-Jährigen entfernt. Außerdem werde der angezeigte Feed je nach Altersgruppe angepasst.

Zwischen Tanz-Challenge und Nachrichtenquelle

Jugendliche nutzen soziale Netzwerke weiterhin für Beauty-Tipps, Tanz-Challenges und Inhalte wie #söderisst – aber eben auch für Nachrichten, politische Bildung und Debatten. Der 23-jährige Linken-Bundestagsabgeordnete Luke Hoß lehnt ein Verbot ab. Soziale Medien seien derzeit zentrale Medien für Kommunikation, Information und Austausch junger Menschen. Stattdessen müssten die Tech-Konzerne stärker in die Pflicht genommen werden.

Beckedahl betont, dass ein Verbot ein grundlegendes Problem nicht löse: Das soziale und politische Leben vieler Jugendlicher finde auf diesen Plattformen statt. Er kritisiert die Abhängigkeit von wenigen, teils einzelnen Personen gehörenden Plattformen und schlägt gemeinwohlorientierte digitale Infrastrukturen vor, möglicherweise unter Beteiligung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Ein Jugendlicher fordert außerdem, junge Menschen stärker an politischen Entscheidungen zu beteiligen und sie direkt in Beratungen der Bundesregierung einzubeziehen. Der Ton in der Debatte ist damit nicht nur technisch oder juristisch. Es geht auch um Teilhabe – und darum, wer eigentlich mitreden darf, wenn Regeln für den digitalen Alltag entstehen.

Prien warnt vor gesundheitsschädlich langen Bildschirmzeiten und Suchtverhalten bei Kindern und Jugendlichen. Sie verweist außerdem auf Gefahren wie Pornografie, Gewaltvideos und Extremismus und fordert eine wirksame Altersverifikation. Deutschland verfügt laut Prien bislang nicht über ein funktionierendes System zur Altersüberprüfung.

Die Bundesregierung will vor der Sommerpause eine interdisziplinäre Kommission einsetzen. Sie soll wissenschaftlich fundierte Empfehlungen für einen modernen Jugendmedienschutz erarbeiten. Vorgesehen ist die Kommission im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD. In Australien ist der Zugang zu sozialen Medien für unter 16-Jährige bereits eingeschränkt. Plattformbetreiber müssen bis zum kommenden Jahr Altersverifikationssysteme einführen; bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 31 Millionen Euro.

Was Jugendmedienschutz leisten kann

Digitale Medien haben im Alltag von Kindern und Jugendlichen einen hohen Stellenwert. Sie eröffnen vielfältige Chancen, bringen aber auch Risiken mit sich. Nicht altersgerechte digitale Inhalte können die Entwicklung von Heranwachsenden beeinträchtigen. Jugendmedienschutz soll Kinder und Jugendliche davor schützen oder den Zugang zu solchen Inhalten erschweren.

Das deutsche Jugendmedienschutzrecht basiert auf dem Prinzip der „regulierten Selbstregulierung“. Zuständigkeiten und Altersfreigaben beziehungsweise Sendezeitbeschränkungen sind im Jugendschutzgesetz und im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag geregelt. Medienproduzenten können an Prüfungen mitwirken; Einzelprüfungen werden nicht ausschließlich von staatlichen Behörden vorgenommen.

Die Prüfgremien der freiwilligen Selbstkontrolle sind plural besetzt, unter anderem mit Vertretern von Bund, Ländern, Kirchen, dem Zentralrat der Juden und dem Bundesjugendring. In Deutschland gelten die Altersfreigaben „Ohne Altersbeschränkung“, „Ab sechs Jahren“, „Ab zwölf Jahren“, „Ab sechzehn Jahren“ und „Keine Jugendfreigabe“.

Für Kinofilme und Filme auf Trägermedien wie DVDs ist die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) zuständig. Computerspiele prüft die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK); Spieletester sichten die Spiele vorab. Beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk erfolgt der Jugendmedienschutz vor allem durch interne Kontrollmechanismen der Aufsichtsgremien.

Die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) prüft Sendungen privater Sender und ordnet sie dem Tages-, Hauptabend-, Spätabend- oder Nachtprogramm zu. Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) berät Unternehmen im Online-Bereich, weil eine vollständige Vorabprüfung von Online-Medien nicht möglich ist. Mitglieder sind unter anderem Deutsche Telekom und Vodafone.

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz, früher Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, kann jugendgefährdende Inhalte indizieren. Für indizierte Medien gelten unter anderem folgende Einschränkungen: keine Ausstrahlung im Fernsehen, Verkauf im Einzelhandel nur an Erwachsene und kein Vertrieb über den Versandhandel. Die Einschränkungen gelten mindestens 25 Jahre. Weitere Einrichtungen der Medienaufsicht sind die Landesmedienanstalten und jugendschutz.net.

Eine zentrale Rolle spielt die Einzelfallprüfung. Es gibt kein festes Prüfraster, das lediglich die Anzahl von Gewalthandlungen zählt. Prüfer beurteilen Inhalte individuell im Hinblick auf mögliche Entwicklungsbeeinträchtigungen. In den Prüfgremien sitzen Personen aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen, etwa aus Kunst, Literatur, Buchhandel, Verlagswesen, von Medienanbietern, aus Jugendhilfe, Schule, Kirchen und Religionsgemeinschaften. Die Entscheidungen sollen dadurch einen gesellschaftlichen Konsens widerspiegeln – über einzelne Entscheidungen kann trotzdem gestritten werden.

Schutzmaßnahmen leisten vor allem für jüngere Kinder einen wichtigen Beitrag, bieten aber keinen vollständigen Schutz. Ä