Am Weg von der Pauluspromenade zur Michaelskirche hängt in Fulda ein roter Punkt. Gesprüht, deutlich sichtbar, über einem Umhängekruzifix. Die Kunstinstallation „Schmerzpunkt“ der Künstlerin Susanne Wagner erinnert dort an sexualisierte Gewalt und Missbrauch durch geistliche Autoritätspersonen in der katholischen Kirche. Auch am 8. Oktober 2026 bleibt das kein bequemes Bild – eher eines, an dem man beim Vorübergehen hängen bleibt.

Bei einer öffentlichen Veranstaltung wurde das Werk am Mittwoch in Fulda vorgestellt. In ähnlicher Form war es zuvor beim Katholikentag in Würzburg an mehreren Kirchen und Veranstaltungsorten angebracht worden. Nun befindet es sich an der Außenmauer des Bischofshauses. Der rote Punkt wirkt klein, fast schlicht. Seine Bedeutung ist es nicht.

Ein Kunstwerk, aber kein Schlussstrich

„Schmerzpunkt“ soll an das Leid Betroffener erinnern und zugleich darauf hinweisen, dass die Aufarbeitung weitergeht. Stephan Auth vom Betroffenenbeirat des Bistums sagte, entscheidend sei der konkrete Umgang mit Betroffenen. Ob ihre Ernstnahme wirklich gelingt, zeige sich in alltäglichen Entscheidungen, Begegnungen und Gesprächen – nicht allein darin, ein Kunstwerk anzubringen.

Bischof Michael Gerber verglich die Installation mit medizinischer Diagnostik: Hinter dem sichtbaren Schmerz müssten die Ursachen untersucht werden. Das Kunstwerk sei ein „Ausrufezeichen“. Die Kirche müsse sowohl die einzelnen Betroffenen und ihre Leidenswege ernst nehmen als auch systemische Ursachen untersuchen und darauf reagieren.

Der Hintergrund ist schwer. Im Bistum Fulda gibt es seit 1945 mindestens 120 mutmaßlich Betroffene sexuellen Missbrauchs. Das geht aus einem 319-seitigen Abschlussbericht der unabhängigen Aufarbeitungskommission hervor, der am Dienstag in Fulda vorgestellt wurde. In vier Jahren sichtete die Kommission 2.124 Personalakten aus dem Zeitraum 1945 bis Dezember 2024 und dokumentierte 239 strafbare sexuelle Handlungen. Wegen einer angenommenen hohen Dunkelziffer dürfte die tatsächliche Zahl höher liegen.

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Kommissionssprecher Gerhard Möller erklärte, Betroffene seien bis 2010 in ihren Nöten und ihrem Leid nicht ausreichend beachtet worden. Beschuldigte seien bis zur Jahrtausendwende regelmäßig nachsichtig behandelt worden. Um das Ansehen der Kirche zu schützen, habe man sie möglichst unauffällig und ohne Begründung versetzt. In einigen Pfarreien stellten sich große Teile der Gemeinde hinter Beschuldigte, während Betroffene gemieden wurden. 37 Betroffene erhielten finanzielle Leistungen als Anerkennung ihres Leids.

Gerbers Entschuldigung und die offene Arbeit

Die Kommission übergab ihren Bericht an Michael Gerber, der das Bistum seit 2019 leitet und stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz ist. Gerber erklärte, das Bistum habe Schuld auf sich geladen, und bat um Entschuldigung. Er kündigte an, die Aufarbeitung fortzusetzen und die Prävention auszubauen. Nach der Lektüre des Berichts will er sich am 26. Juni ausführlich äußern.

Der Kommission gehören mehrere Juristen, eine Sozialpädagogin, eine Sozialarbeiterin, eine Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie sowie zwei Betroffene an. Die beiden Betroffenen stammen aus dem gemeinsamen Betroffenenrat der Bistümer Fulda und Limburg. Vergleichbare Kommissionen gibt es in allen katholischen Bistümern Deutschlands. Grundlage ist eine Vereinbarung der deutschen Bischöfe aus dem Jahr 2020 mit dem damaligen Bundesbeauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. Nach Angaben der Bundesbeauftragten ist die Fuldaer Kommission die erste dieser Kommissionen, die einen Abschlussbericht vorgelegt hat.

Fulda ist dabei kein abgeschlossener Sonderfall. Das Bistum wurde 1752 gegründet, umfasst 10.318 Quadratkilometer und reicht von Bad Karlshafen bis in den Frankfurter Stadtteil Bergen-Enkheim sowie von Marburg bis Geisa. Rund 317.400 Katholikinnen und Katholiken gehören ihm an. Fulda ist ein Diasporabistum: Katholiken bilden dort insgesamt eine Minderheit, mit regionalen Unterschieden. Gerade deshalb spielen Gemeinden, persönliche Netzwerke und geistliche Autorität eine große Rolle – und können für Betroffene zugleich Schutzraum und Belastung sein.

Was unabhängige Aufarbeitung leisten muss

Betroffene und Zeitzeuginnen berichten der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs von sexueller Gewalt, aber auch von Vertuschung und Schweigen in der evangelischen und katholischen Kirche. Der sogenannte Missbrauchsskandal von 2010 machte Berichte Betroffener aus der katholischen Kirche erstmals breiter öffentlich bekannt und war ein wichtiges Ereignis für die Aufarbeitung in Deutschland. Inzwischen wenden sich zunehmend auch Betroffene aus der evangelischen Kirche an die Öffentlichkeit und an die Kommission.

Die Kirchen unterscheiden sich bei Tatorten und Strukturen, die Missbrauch begünstigten. In der katholischen Kirche werden Gemeinden, Heime, Internate und Schulen genannt. Betroffene berichten von Machtstrukturen, durch die Täter geschützt wurden. In Priesterseminaren seien Sexualität, sexuelle Entwicklung und sexuelle Identitätsbildung nicht ausreichend behandelt worden – dazu gehörten auch offene Fragen und Diskussionen zu Zölibat und Homosexualität. Hinweise auf sexuellen Missbrauch seien häufig unter Verweis auf das Beichtgeheimnis nicht weitergegeben worden.

In der evangelischen Kirche werden Gemeinden, Heime und Pfarrfamilien als Tatorte genannt. Betroffene beschreiben Strukturen, die sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche begünstigten. Das institutionelle Selbstbild einer offenen und liberalen Kirche habe dazu beigetragen, dass Betroffene sich nicht offenbarten. Geistliche gaben Hinweise auf sexuelle Gewalt unter Berufung auf das Seelsorgegeheimnis nicht weiter, auch wenn sie von ihrer Schweigepflicht entbunden worden waren.

Unabhängige Aufarbeitung braucht deshalb einen externen Blick und kann nicht allein durch die Institution selbst erfolgen. Zugleich ist strukturelle Aufarbeitung auf die Verantwortungsübernahme und Mitwirkung der betroffenen Institution angewiesen. Die Arbeitsgruppe „Aufarbeitung Kirchen“ entwickelte dazu gemeinsame verbindliche Kriterien mit den beiden großen Kirchen. Beteiligt waren unter anderem die UBSKM, der Betroffenenrat beim UBSKM-Amt und die Aufarbeitungskommission.

Viele Strukturen, verschiedene Vereinbarungen

Im Juni 2020 unterzeichneten Johannes-Wilhelm Rörig und Bischof Stephan Ackermann eine gemeinsame Erklärung zu verbindlichen Kriterien für eine unabhängige Aufarbeitung in der katholischen Kirche. Die rund 400 Ordensgemeinschaften in Deutschland arbeiten in eigenen Strukturen. Am 17. Mai 2021 unterzeichneten Johannes-Wilhelm Rörig und Schwester Katharina Kluitmann OSF für die Deutsche Ordensobernkonferenz eine eigene gemeinsame Erklärung für die Ordensgemeinschaften. Sie orientiert sich weitgehend an der Vereinbarung mit der Deutschen Bischofskonferenz, berücksichtigt aber die unterschiedlichen Strukturen der Orden.

Für die evangelische Kirche und die Diakonie verständigten sich UBSKM, EKD und Diakonie im Dezember 2023 auf verbindliche Kriterien und Strukturen für eine umfassende und unabhängige Aufarbeitung. Beteiligt waren Kerstin Claus, Anne Gidion und Ulrich Lilie. Die Erklärung wurde maßgeblich durch Betroffenenvertreterinnen und kirchliche Beauftragte aus dem Beteiligungsforum sexualisierte Gewalt mitentwickelt. Ziel sind unabhängige, umfassende und transparente Aufarbeitungen nach überregional vergleichbaren Standards in allen evangelischen Landeskirchen und diakonischen Landesverbänden. Auf dieser Grundlage sollen unabhängige regionale Aufarbeitungskommissionen ihre Arbeit aufnehmen.

Im Januar 2022 startete die Aufarbeitungskommission das Portal „Geschichten, die zählen“. Dort berichten Betroffene über sexuellen Missbrauch in Kindheit und Jugend. Aus dem Kontext von Kirchen und Religionsgemeinschaften liegen bisher 32 Berichte vor; das Portal soll erweitert werden. Stand November 2025 meldeten sich insgesamt 275 Betroffene und Zeitzeug*innen bei der Kommission wegen sexuellen Kindesmissbrauchs im kirchlichen Kontext.

Aus der evangelischen Kirche berichteten 61 Personen in vertraulichen Anhörungen, 19 übermittelten schriftliche Berichte. Aus der katholischen Kirche berichteten 136 Personen in Anhörungen, 59 übermittelten schriftliche Berichte. Zahlen, die nicht einfach nebeneinanderliegen wie saubere Aktenordner. Hinter jeder steht eine eigene Geschichte, oft eine, die lange niemand hören wollte.

Berichte, Hearings und Forderungen

Sexueller Kindesmissbrauch in der evangelischen und katholischen Kirche war ein Schwerpunkt der ersten Laufzeit der Kommission. Ausgewertet wurden vertrauliche Anhörungen, schriftliche Berichte, Werkstattgespräche und ein öffentliches Hearing. Eine Fallstudie wertet Anhörungen und schriftliche Berichte Betroff