Am 13.10.2026 hat an der Uni Münster das Wintersemester 2026/2027 für die neuen Studierenden der Rechtswissenschaft begonnen. Prof. Dr. Mark Deiters, Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, begrüßte die Erstsemesterstudierenden – und gratulierte ihnen zunächst zur Wahl ihres Studienortes.

Zum Auftakt gab es neben guten Wünschen auch einen Hinweis aus dem echten Leben: Die Gefahren des Straßenverkehrs seien für viele am neuen Studienort zunächst ungewohnt. Danach wurde es juristisch. Das Studium begann mit der ersten Vorlesung zum Allgemeinen Teil des Strafrechts.

Zwischen Fernsehkrimi und deutschem Strafrecht

Bei manchen Studierenden, so Deiters, könnten Vorstellungen vom Strafrecht durch amerikanische Film- und Fernsehproduktionen geprägt sein. Das deutsche Strafrechtssystem unterscheidet sich davon allerdings deutlich. Der Unterschied ist kein bloßes Detail für Klausuren, sondern hängt mit verschiedenen historischen, kulturellen und philosophischen Grundlagen der deutschen und US-amerikanischen Rechtsordnung zusammen.

Betroffen sind unter anderem die Rechtsquellen, der Aufbau der Gerichte, das Prozessrecht und die Rechtskultur. Deutschland gehört zur kontinentaleuropäischen Zivilrechtstradition. Sie ist durch das römische Recht und die Kodifikation im 19. Jahrhundert geprägt; das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) trat 1900 in Kraft. Umfassende Gesetzbücher bilden die zentralen Rechtsquellen.

In Deutschland stehen dabei unter anderem das Grundgesetz (GG), das BGB, das Handelsgesetzbuch (HGB) und das Strafgesetzbuch (StGB) im Mittelpunkt. Ergänzend gelten spezielle Gesetze und Verordnungen. Gerichtsurteile dienen hauptsächlich der Gesetzesauslegung und sind grundsätzlich nicht über den konkreten Fall hinaus bindend.

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Anders ist die Ausgangslage in den USA, deren Recht aus der englischen Common-Law-Tradition stammt. Präzedenzfälle und richterliche Rechtsfindung haben dort eine zentrale Bedeutung. Zugleich gibt es kodifizierte Gesetze auf Bundes- und Bundesstaatenebene – das US-System verbindet also Common Law und kodifiziertes Recht. Die US-Verfassung von 1787 ist die oberste Rechtsnorm; der United States Code (U.S.C.) gehört zu den weiteren kodifizierten Rechtsquellen.

Zwei Wege, Recht zu finden

In den USA gilt das Prinzip des „Stare Decisis“. Entscheidungen höherer Gerichte binden die untergeordneten Gerichte, insbesondere Urteile des Supreme Court. Die US-Verfassung ist vergleichsweise kurz und flexibel aufgebaut und deshalb stark von gerichtlicher Auslegung abhängig. Ihre Konkretisierung durch den Supreme Court ist häufig politisiert und mit gesellschaftlichen Debatten verbunden.

Das deutsche Gerichtssystem ist nach dem Prinzip der Fachgerichtsbarkeit gegliedert: Es gibt Zivil- und Strafgerichte, Arbeitsgerichte, Sozialgerichte, Verwaltungsgerichte und Finanzgerichte. Mehrere Instanzen sorgen für die Überprüfung von Entscheidungen. Höchste Gerichte wie der Bundesgerichtshof (BGH) und das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sichern eine einheitliche Rechtsauslegung.

In den USA stehen Bundesgerichte neben den Gerichten der einzelnen Bundesstaaten. Welche Gerichtsbarkeit zuständig ist, hängt unter anderem von der Art des Falls sowie davon ab, ob Bundes- oder Bundesstaatenrecht betroffen ist. Der Supreme Court ist die höchste Instanz und befasst sich vor allem mit Fällen von nationaler Bedeutung und mit Verfassungsfragen.

Auch im Gerichtssaal sitzen nicht überall dieselben Personen am entscheidenden Tisch. In den USA haben Geschworenengerichte deutlich größeres Gewicht. In Deutschland dominieren Berufsrichter; Laienrichter kommen nur in bestimmten Fällen zum Einsatz, etwa als Schöffen im Strafrecht.

Der Unterschied zeigt sich auch im Zivilprozess. In Deutschland strukturiert der Richter das Verfahren, wirkt an der Sachverhaltsaufklärung mit, und schriftliche Schriftsätze haben eine zentrale Bedeutung. Mündliche Verhandlungen sind häufig begrenzt. Das US-amerikanische Zivilprozessrecht ist dagegen adversatorisch: Die Parteien tragen die Verantwortung für Prozessführung und Beweisführung, während der Richter grundsätzlich zurückhaltend bleibt und auf ein faires Verfahren achtet. Geschworenengerichte spielen im Zivilrecht eine wichtige Rolle; Verfahren können dadurch länger und kostenintensiver werden.

Strafprozess, Ausbildung und Zugang

Im deutschen Strafprozess führt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen. Das Verfahren ist auf die gerichtliche Sachverhaltsaufklärung ausgerichtet, Plea Bargains gibt es nicht, und die Unschuldsvermutung gilt strikt. In den USA werden die meisten Verfahren durch Vereinbarungen zwischen Anklage und Verteidigung beendet. Zu einem vollständigen Prozess kommt es deshalb häufig gar nicht; wenn doch, haben Geschworene eine zentrale Rolle bei der Entscheidung über Schuld oder Unschuld.

Auch der Weg in den Beruf unterscheidet sich. Die juristische Ausbildung in Deutschland ist wissenschaftlich ausgerichtet und basiert auf universitärer Ausbildung. Sie schließt mit einem zweistufigen Staatsexamen ab. In den USA ist die Ausbildung stärker praxisorientiert: Auf ein allgemeines Bachelorstudium folgt ein dreijähriges Juris-Doctor-Studium (J.D.).

Beim Zugang zum Recht liegen die Systeme ebenfalls auseinander. In Deutschland unterstützt Prozesskostenhilfe einkommensschwache Personen. In den USA können hohe Prozesskosten und Anwaltsgebühren ein großes Hindernis sein. Contingency Fees ermöglichen dort, Anwälte nur im Erfolgsfall zu bezahlen.

Das deutsche Grundgesetz ist detaillierter als die US-Verfassung und enthält Regelungen zum Staatsorganisationsrecht und zu den Grundrechten. Maßgeblich ausgelegt wird es durch das Bundesverfassungsgericht, das eine zentrale, aber weniger politisierte Rolle als der Supreme Court einnimmt.

Hinter diesen Strukturen stehen unterschiedliche Vorstellungen davon, was Recht leisten soll. In Deutschland wird es eher als Ausdruck eines sozialen Konsenses verstanden. Gesellschaftliche Regelungen werden detailliert gesetzlich festgelegt, Rechtsfragen häufig abstrakt und systematisch behandelt. Rechtsdogmatik und Rechtswissenschaft haben deshalb eine hohe Bedeutung. In den USA ist das Recht stärker pragmatisch ausgerichtet: Es soll vor allem konkrete gesellschaftliche Konflikte lösen. Präzedenzfälle dienen als flexible Instrumente für neue rechtliche Probleme, während die Justiz stark in gesellschaftliche und politische Auseinandersetzungen eingebunden ist.

Was Deiters den Erstsemestern mitgab

Für den Studienbeginn hatte der Dekan drei Anregungen parat. Erstens sollten sich die Studierenden bewusst machen, dass ihr eigener Werdegang offen ist. Sie können ihren Weg frei gestalten und eigenverantwortliche Entscheidungen treffen; Unterstützung gibt es jederzeit an der Universität.

Zweitens verwies Deiters auf seinen eigenen Studienbeginn im Jahr 1990. Damals prägten das Ende der deutschen Teilung und des Kalten Krieges die historische Lage. Zugleich bestand die Erwartung, die Demokratie werde sich als Staatsform der Zukunft durchsetzen. Daraus leitete der Dekan die Aufforderung ab, Auffassungen anderer – und besonders die eigenen Überzeugungen – stets kritisch zu hinterfragen.

Die dritte Anregung war schlichter, aber vielleicht gerade deshalb brauchbar: zuversichtlich bleiben. Das Studium der Rechtswissenschaften sei anspruchsvoll, aber zu bewältigen. Frühere Generationen hätten diese Herausforderung ebenfalls erfolgreich gemeistert.

Der Blick über die deutsche Rechtsordnung hinaus führt dabei zu den großen Linien von Civil Law und Common Law. Beide Systeme wollen Ordnung schaffen, Konflikte lösen und Gerechtigkeit herstellen. Sie unterscheiden sich vor allem bei den Rechtsquellen, der Rolle der Richter und der juristischen Methodik.

Im Civil Law steht das Gesetz im Mittelpunkt, etwa das deutsche BGB und HGB. Richter wenden grundsätzlich geschriebene, systematisch aufgebaute Normen an. Typisch ist die Subsumtion: Ein konkreter Lebenssachverhalt wird darauf geprüft, ob er unter den Tatbestand einer Norm fällt. Wichtigste Rechtsquelle sind parlamentarisch beschlossene Gesetze; Richterrecht hat traditionell eine deutlich geringere Bedeutung und gilt grundsätzlich nicht als eigenständige Rechtsquelle.

Das Verfahren ist stark richterlich geprägt, der Richter leitet und strukturiert es aktiv. Vereinfacht wird dieses Modell als inquisitorisches Verfahren bezeichnet. Im deutschen, österreichischen, schweizerischen und liechtensteinischen Recht gilt der römisch-germanische Rechtskreis. Seine Wurzeln liegen im rezipierten römischen Recht, daher die Bezeichnung „romanistischer Rechtskreis“. Das System findet sich außerdem unter anderem in Lateinamerika, Teilen Schottlands, Louisiana, Québec sowie großen Teilen Asiens und Afrikas.

Historisch gab es die Vorstellung, jede Gerichtsentscheidung lasse sich unmittelbar aus dem Gesetz ableiten. Montesquieu bezeichnete den Richter zugespitzt als „Mund des Gesetzes“. Überholt ist dieses Bild heute, beeinflusst aber weiterhin die juristische Argumentationskultur. Innerhalb des gesetzlichen Rahmens kann Gerechtigkeit durch „Billigkeit“ und einen