Wie wird Recht zum Werkzeug politischer Macht? Mit dieser Frage beschäftigt sich die öffentliche Ringvorlesung „Das Recht der DDR – eine Annäherung“, die die Universität Münster im Wintersemester veranstaltet. An zehn Dienstagen nehmen Fachleute verschiedene Rechtsgebiete der DDR unter die Lupe – darunter Zivilrecht, Strafrecht und Völkerrecht. Die Reihe richtet sich an Studierende und an alle, die sich für deutsche Zeitgeschichte und Justiz interessieren.

Die Vorträge beginnen jeweils um 18:15 Uhr im Hörsaal JUR 1, Universitätsstraße 14–16, Münster. Zum Auftakt am 13. Oktober spricht Prof. Dr. Fabian Wittreck über das Verfassungsrecht der DDR. Dabei sollen ost- und westdeutsche Lebenserfahrungen einbezogen werden. Der Referent Ville Erkkilä von der Universität Helsinki bringt außerdem eine internationale Perspektive mit – ein Blick von außen, der bei einem so deutschen Thema gut tun kann.

Warum die DDR-Justiz heute noch beschäftigt

Anlass für die Ringvorlesung ist eine Reform des deutschen Richtergesetzes. Sie schreibt vor, dass sich das Jurastudium mit dem SED-Unrecht auseinandersetzt. Die Veranstalter wollen zeigen, wie „Unrecht durch Recht“ entstehen kann. Organisiert wird die Reihe von Prof. Dr. Moritz Vormbaum und Dr. Jara Streuer vom Institut für Kriminalwissenschaften der Universität Münster. Gefördert wird sie von der Bundesstiftung zur Aufarbeitung des SED-Unrechts.

Die DDR-Justiz verstand sich nach marxistisch-leninistischer Theorie als Machtinstrument der herrschenden SED und als Bestandteil der „Diktatur des Proletariats“. Eine unabhängige Justiz mit Gewaltenteilung und neutralen Richtern gab es nicht. Viele Richter waren zugleich Abgeordnete, das Oberste Gericht galt als Organ der Volkskammer. Gegen Gesetze der Volkskammer durften Gerichte nicht prüfen.

In politisch wichtigen Verfahren folgten Gerichte und Staatsanwaltschaft weitgehend den Vorgaben der SED. Staatsanwaltschaften mussten in besonders wichtigen Strafverfahren ihre Strafanträge von der Partei genehmigen lassen. Politische Vorgaben liefen über Parteikanäle, Justizministerien, Staatsanwaltschaften und das Ministerium für Staatssicherheit, kurz MfS. In einzelnen Fällen stimmte sich der Minister für Staatssicherheit direkt mit dem SED-Generalsekretär über die Prozesslinie ab.

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In der frühen DDR wurden mitunter konkrete Urteile vorgegeben, etwa bei den Waldheimer Prozessen 1950. Später geschah die Steuerung meist indirekter: durch geheime Beratungen und allgemeine Orientierungshilfen für die Rechtsprechung. Richter und Staatsanwälte wurden politisch ausgewählt und ausgebildet. Verlangt wurden politische Loyalität, Einsatz für den Sozialismus und Treue zur „Arbeiter-und-Bauern-Macht“. An Auswahl, Studium und späterer beruflicher Verwendung waren SED, Justizministerium und MfS beteiligt. Im Jurastudium standen umfangreiche ideologische Fächer auf dem Plan, darunter wissenschaftlicher Kommunismus und marxistisch-leninistische Ethik.

Gerichte unter Kontrolle, Haft unter Beobachtung

Richter wurden zunächst für vier, später für fünf Jahre von örtlichen Volksvertretungen gewählt. Die Kandidaten schlug der Justizminister im Einvernehmen mit politischen Gremien vor. Neben der Rechtsprechung mussten Richter Parteibeschlüsse umsetzen. Wer politisch nicht angepasst war, konnte nicht wiedergewählt oder versetzt werden; in seltenen Fällen kam es sogar zu strafrechtlicher Verfolgung.

Das Oberste Gericht steuerte die unteren Gerichte mit Richtlinien, die faktisch Gesetzeskraft hatten, außerdem mit internen Berichten, Thesen und Orientierungshilfen. Dazu kamen wöchentliche Sitzungen, Aktenanforderungen, Inspektionen und dienstliche Aussprachen. Die Staatsanwaltschaft war zentralistisch und unabhängig von den Gerichten organisiert. Bezirks- und Kreisstaatsanwälte wurden nach Zustimmung der jeweiligen SED-Bezirks- oder Kreisleitung berufen. Sie verfolgten nicht nur Straftaten, sondern übten auch die „Allgemeine Gesetzlichkeitsaufsicht“ aus, einschließlich der Kontrolle betrieblicher Konfliktkommissionen.

Das MfS war nach der Strafprozessordnung von 1968 ein eigenes Untersuchungsorgan mit polizeilichen Befugnissen. Die Hauptabteilung IX bearbeitete politisch bedeutsame Ermittlungsverfahren, das Ministerium unterhielt eigene Untersuchungshaftanstalten. In Bautzen II besaß es besondere Kontroll- und Eingriffsmöglichkeiten gegenüber politischen Gefangenen. Polizei und MfS konnten außerdem den gesetzlichen Gerichtsstand beeinflussen, etwa über den Ort der Untersuchungshaft. Höhere Gerichte durften Verfahren an sich ziehen.

Politische Straftatbestände waren oft weit gefasst und ließen großen Spielraum für Deutungen. Verfolgt wurden unter anderem „Sabotage“, „staatsfeindlicher Menschenhandel“, „staatsfeindliche Hetze“, „asoziales Verhalten“, „Rowdytum“ und „ungesetzliche Verbindungsaufnahme“. Im Zivil-, Familien- und Arbeitsrecht war die Rechtsprechung im Vergleich zu politischen Strafverfahren meist vorhersehbarer. Einfache Rechtsstreitigkeiten bearbeiteten gesellschaftliche Gerichte, Konfliktkommissionen und Schiedskommissionen mit ehrenamtlichen Mitgliedern.

Um die Zeit des Mauerbaus förderte die SED auch eine Form außergerichtlicher Selbstjustiz gegen politisch missliebige Personen. Grundlage waren eine Erklärung vom 4. Oktober 1960 und ein Rechtspflegebeschluss vom 30. Januar 1961. Als Vorbild galt das „Kofferradio-Urteil“ des Kreisgerichts Potsdam-Stadt vom 15. Januar 1959: Ein Passant hatte das Radio eines Mannes zerstört, weil dieser auf der Straße den RIAS hörte. Das Gericht wies die Schadensersatzklage ab und wertete das Hören des RIAS als Verbreitung von „Hetze“. DDR-Presse und Funktionäre propagierten damals körperliche Gewalt gegen sogenannte Provokateure.

Die Todesstrafe wurde erst 1987 abgeschafft, seit 1981 war sie nicht mehr vollstreckt worden. Konkrete Einzelheiten zum Schauprozess gegen den Fluchthelfer Harry Seidel von 1962 stellt die Darstellung zur DDR-Justiz nicht dar. Nach der deutschen Wiedervereinigung wurde die bundesdeutsche Rechtsordnung auf das Beitrittsgebiet übertragen; die Juristenausbildung in den neuen Ländern wurde grundlegend neu organisiert.

Erinnern, prüfen, mit den Folgen leben

Wie politische Justiz, Haft und ihre Nachwirkungen aufgearbeitet werden, bespricht Thomas Widera in einer Darstellung von sechs Büchern. Sie behandeln die politische Funktion der DDR-Rechtsprechung, politische Verfolgung durch das MfS, Folgen politischer Haft und die strafrechtliche Aufarbeitung nach 1990. Grob lassen sich die Veröffentlichungen in wissenschaftliche Analysen und biografische Sachbücher einteilen. Ihre Lebensgeschichten dokumentieren staatliche Eingriffe in individuelle Lebensverläufe und systembedingtes staatliches Unrecht.

Rudi Beckert war einer der höchsten DDR-Richter, zuletzt Mitglied des Präsidiums des Obersten Gerichts, Leiter der Grundsatzabteilung und Vorsitzender des Entschädigungssenats. Mit 27 Jahren wurde er Direktor des Kreisgerichts Torgau, sieben Jahre später Oberrichter am Bezirksgericht Frankfurt (Oder). Dort leitete er den für Staatsverbrechen und „antidemokratische Delikte“ zuständigen Strafsenat. In seinem Buch „Glücklicher Sklave“ erklärt Beckert, überwiegend allgemeine Kriminalität bearbeitet, zugleich aber Eingriffe von MfS und SED in laufende Verfahren akzeptiert zu haben. Rückblickend bewertet er diese Zusammenarbeit mit Justiz- und Sicherheitsorganen kritischer. Seine Erinnerungen zeigen, wie sich politisch grundsätzlich konforme Juristen in das Herrschaftssystem integrierten – aus der Perspektive eines Beteiligten, nicht vom sicheren Rand aus.

Peter Schnetz versammelt in „Der Prozess um des Urteils Schatten“ Dokumente seiner Verfolgung bis zur Ausbürgerung 1971, Teile seiner Stasi-Akte und Gerichtsunterlagen. Hinzu kommen aktuelle Schriftsätze und eigene Texte. Schnetz kritisiert seine Verurteilung durch DDR-Institutionen, Behörden des Freistaats Bayern wegen der Ablehnung einer Opferrente und die kapitalistische Gesellschaft insgesamt. Der Band gilt als materialreich, aber wenig geordnet; fehlende Nachweise mindern laut Rezension den wissenschaftlichen Quellenwert. Trotz der geringen Distanz des Autors zu seiner eigenen Biografie vermittelt das Buch eindringlich den Umgang der DDR-Justiz mit unangepassten Menschen.

Lena Gürtler untersucht in „Vergangenheit im Spiegel der Justiz“ die strafrechtliche Aufarbeitung von DDR-Unrecht in Mecklenburg-Vorpommern. Grundlage war ein Forschungsprojekt beim Landesbeauftragten für die