Studie zu geistlichem Missbrauch in katholischen Gemeinschaften zeigt strukturelle Abhängigkeiten
An der Uni Osnabrück liegt eine rund 600 Seiten umfassende Studie zu spirituellem beziehungsweise geistlichem Missbrauch in katholischen geistlichen Gemeinschaften vor. Erarbeitet haben sie die Theologin Judith Könemann und der Historiker Bernhard Frings von der Universität Münster. Ihr Forschungsprojekt dauerte gut drei Jahre.
Im Mittelpunkt standen die „Christusgemeinschaft“ im Bistum Osnabrück und „Totus Tuus Neuevangelisierung“ im Bistum Münster. Die Forschenden werteten 117 Interviews aus, darunter 81 Gespräche mit Betroffenen. Dazu kamen Akten der beiden Bistümer sowie Unterlagen der Thuiner Franziskanerinnen. Die Christusgemeinschaft war in den 1970er Jahren im Umfeld dieser Ordensgemeinschaft entstanden.
Wenn Autorität Abhängigkeit schafft
Spiritueller Missbrauch beruht der Studie zufolge auf Machtmissbrauch durch Druck und Willkür – innerhalb von Gruppen oder in Beziehungen zwischen Seelsorgenden und Gläubigen. Missbräuchliche Beziehungen können entstehen, wenn charismatische Leitungspersonen spirituelle und persönliche Bedürfnisse von Gläubigen ausnutzen und ihre eigene Autorität einsetzen, um Abhängigkeiten zu schaffen.
Dazu gehört auch, bestimmte Normvorstellungen durchzusetzen und den gesamten Prozess theologisch als gottgewollt darzustellen. Geistlicher Missbrauch kann in großen Gruppen vorkommen, aber ebenso im Einzelgespräch, wo Außenstehende kaum etwas mitbekommen.
Als Methoden nennt die Studie unter anderem Beschämung und Demütigung, Bloßstellung, Druck, Liebesentzug, Kontaktabbruch und Willkür. Häufig seien außerdem Kleidung und Sexualität weiblicher Mitglieder betroffen. Das klingt zunächst nach einzelnen, voneinander getrennten Situationen; beschrieben wird jedoch ein Muster, in dem religiöse Autorität tief in persönliche Entscheidungen hineinreicht.
Keine Statistik, keine juristische Bewertung
Gesamtzahlen nennt die Untersuchung nicht. Eine quantitative Erhebung war nicht vorgesehen. Einzelne Fälle wurden zudem weder juristisch untersucht noch bewertet. Die Studie beansprucht also keine gerichtliche Klärung, sondern legt anhand von Interviews und Dokumenten Strukturen und Erfahrungen offen.
Aus dem bereitgestellten PDF der Universität Münster sind darüber hinaus keine überprüfbaren Textinhalte ersichtlich: Es handelt sich um einen unvollständigen beziehungsweise komprimierten PDF-Datenstrom. Ein lesbarer Nachrichtenartikel lässt sich daraus nicht entnehmen.
Was sich ändern soll
Für die Vorbeugung empfehlen die Autoren Maßnahmen, die sich an den Schutzkonzepten gegen sexuellen Missbrauch orientieren. Dazu gehören institutionelle Schutzkonzepte, feste Ansprechpersonen sowie Beauftragte für Prävention und Intervention.
Bistumsleitungen sollten auch bei geistlichen Gemeinschaften regelmäßige und verbindlich festgelegte Visitationen durchführen. Für die geistliche Begleitung sollen Qualitätsstandards gelten. Wenn Probleme auftauchen, sollten häufiger externe Fachleute hinzugezogen werden, damit nicht ausschließlich eine kirchliche Perspektive den Blick bestimmt.
Auch mögliche Sanktionen nach Vergehen müssten konsequenter weiterverfolgt werden. Gerade dieser Punkt dürfte für Betroffene entscheidend sein: Nicht nur zuhören, sondern Zuständigkeiten klären, handeln und Vorgänge nicht versanden lassen.
