Gesetzespanne bei der Tabaksteuer: Zoll soll höhere Abgaben vorerst nicht erheben
Uni Potsdam, 21. Oktober 2026: Eigentlich sollte die Tabaksteuer erst ab 2027 in Stufen steigen. Doch seit Mittwoch gilt ein Gesetz, dessen Formulierung eine deutlich frühere und höhere Belastung nahelegt. Eine Zigarettenschachtel hätte dem Bericht zufolge statt gut 8 Euro fast 12 Euro kosten müssen.
Betroffen wären Zigaretten, Zigarren und Feinschnitt gewesen. Die Tabakindustrie war auf eine sofortige Steuererhöhung nicht vorbereitet. Finanzminister Lars Klingbeil und die schwarz-rote Koalition wollten diesen abrupten Sprung nach Darstellung des Berichts nicht umsetzen. Klingbeil wies deshalb den Zoll an, weiterhin die bisherigen Steuersätze anzuwenden.
Ein Fehler, der monatelang durchrutschte
Zum ersten Mal tauchte der Fehler im Juni 2026 im Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums auf. Danach wurde der Text unter anderem im Kanzleramt, in Ministerien, Verbänden, Ausschüssen und Bundestagsbüros geprüft. Niemand bemerkte offenbar, welche Folgen die Formulierung haben konnte. Auch Regierung, Opposition, Bundestag, Medien und offenbar der Nationale Normenkontrollrat übersahen die Panne.
Das Änderungsgesetz wurde am 19. Oktober im Bundesgesetzblatt verkündet und trat damit unmittelbar in Kraft. Nach Angaben des Zolls erfolgte die Verkündung tatsächlich am 20. Oktober 2026; in der verkündeten Fassung tritt das gesamte Änderungsgesetz am 21. Oktober 2026 in Kraft. Diese Angaben stehen so nebeneinander in den vorliegenden Berichten.
Im Gesetz steht zunächst der reguläre Steuersatz, der eigentlich ab 2030 gelten soll. Für 2027, 2028 und 2029 folgen anschließend niedrigere Übergangssätze als Ausnahmen. Weil das Gesetz bereits gilt, hätte nach seinem Wortlaut schon jetzt der Satz für 2030 greifen können – nicht nur bei Zigaretten, sondern auch bei Vapes, Zigarren und anderen Tabakwaren.
Der Zoll soll vorerst bei den alten Sätzen bleiben
Das Finanzministerium informierte die Generalzolldirektion, dass es sich beim vorzeitigen Inkrafttreten um einen technischen Fehler handle. Nach Angaben des Ministeriums soll Rauchen bis zum Jahreswechsel nicht teurer werden. Ein Sprecher Klingbeils erklärte, der Zoll werde die bisher geltenden Steuersätze anwenden.
Rechtlich ist das allerdings keineswegs glatt. Juristen bezweifeln, dass der Finanzminister die Anwendung eines geltenden Gesetzes per Weisung aussetzen darf. Der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler betonte, die Verwaltung sei an Recht und Gesetz gebunden. Eine Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums könne den Zoll nicht vom neuen Tabaksteuergesetz entbinden.
FDP-Politiker Wolfgang Kubicki nannte Klingbeils Weisung eine mögliche „Anstiftung zur Steuerhinterziehung“. Nur der Bundestag könne die alten Steuersätze wieder festlegen, erklärte er. Auch die im Bericht zitierten Juristen halten das Vorgehen für rechtlich nicht zulässig.
Vapes ohne Tabaksteuer?
Bei E-Zigaretten, Vapes und Liquids enthält das seit Mittwoch geltende Gesetz laut dem Bericht keinen aktuellen Steuertarif. Juristen leiten daraus ab, dass diese Produkte bis Ende 2026 ohne Tabaksteuer verkauft werden müssten. Der Steuerrechtler Roland Ismer bestätigte, Hersteller von Tabak-Ersatzprodukten müssten nach dem Gesetz derzeit keine Tabaksteuer abführen.
Vermutlich war diese fehlende Besteuerung nicht beabsichtigt. Sie gilt aber, bis das Gesetz geändert wird. Dem Staat könnten dadurch Einnahmen in Millionenhöhe entgehen. Laut dem Tagesschau-Bericht hatte die Panne zunächst keine finanziellen Auswirkungen.
Eigentlich soll die Tabaksteuer ab 2027 schrittweise steigen. Bis 2030 soll eine Packung mit 20 Zigaretten knapp 12 Euro kosten. Die Gesetzesentwürfe nannten als Ziel, die Erhöhungen über vier Jahre ab dem 1. Januar 2027 umzusetzen – nicht sofort, nicht über Nacht.
Berichtigung soll schnell kommen
Der Zoll bezeichnete das vorzeitige Inkrafttreten als „offensichtliche Unrichtigkeit“. Bis zum 31. Dezember 2026 gelten daher unverändert die Steuersätze des Tabaksteuergesetzes in der Fassung vom 19. Oktober 2026. Der neue Steuertarif gilt ab 1. Januar 2027 für Zigaretten, Feinschnitt, erhitzten Tabak und Substitute für Tabakwaren. Für Zigarren und Zigarillos, Pfeifentabak sowie Wasserpfeifentabak beginnt er am 1. März 2027.
Eine Berichtigung der offensichtlichen Unrichtigkeit im Gesetz soll umgehend eingeleitet werden. Das Finanzministerium prüft, wie der Fehler korrigiert werden kann. Eine nachträgliche Korrektur ist bei offensichtlichen Fehlern möglich, braucht aber die Zustimmung der Bundestagspräsidentin und des Bundesratspräsidenten.
Beamte des Finanzministeriums bemühen sich außerdem über ein Sonderverfahren nach Paragraf 61 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien um eine schnelle Änderung. Wie lange das dauert, ist offen. Die Tabakbranche reagierte scharf: Maximilian van Ackeren vom Verband der deutschen Rauchtabakindustrie sprach von „Dilettantismus“. Der Nationale Normenkontrollrat verwies für eine Stellungnahme auf das Finanzministerium.
