Hackerangriff auf die Universität Rostock legt föderale Lücken in der Hochschulsicherheit offen
An der Universität Rostock ermitteln Polizei und Hochschule nach einem Hackerangriff. Nach bisherigen Erkenntnissen erlangten Cyberkriminelle Zugriff auf den Account eines Studierenden. Betroffen war nach Angaben der Universität nicht die gesamte IT, sondern lediglich ein Teil der IT-Infrastruktur.
Die Angreifer konnten auf Daten zugreifen, die allen Studierenden zugänglich sind. Eine erste technische Analyse ergab bislang keine Hinweise darauf, dass sensible oder personenbezogene Daten gestohlen wurden. Medienberichten zufolge sollen die Hacker aus Russland stammen und 120 Gigabyte Daten entwendet haben. Universitätssprecherin Kristin Nöltig kommentierte diese Berichte nicht.
Ransomware-Gruppe droht mit Veröffentlichung
Am 7. Oktober 2026 behauptete die Ransomware-Gruppe Panzer öffentlich, die Universität Rostock angegriffen zu haben. Als betroffene Domain wurde uni-rostock.de genannt, als Land Deutschland. Panzer drohte mit der Veröffentlichung sensibler akademischer und institutioneller Daten, falls keine Verhandlungen aufgenommen würden.
„The full leak will be published soon unless a university representative contacts us via the channels provided.“ Ob die Gruppe tatsächlich Zugriff auf weitere Systeme oder Daten hatte, blieb zunächst offen. In dem Bericht wurden keine bestätigten Angaben zur Art des Angriffs, zum Umfang der möglicherweise entwendeten Daten oder zu einer Lösegeldforderung genannt.
Die Universität Rostock hat einen Krisenstab eingerichtet. Die Kriminalpolizei Rostock ermittelt. Auch andere Bildungseinrichtungen waren zuletzt Ziel von Cyberangriffen, darunter die Ludwig-Maximilians-Universität München und die Humboldt-Universität zu Berlin.
Was Organisationen nun prüfen sollen
Als Reaktion auf einen möglichen Angriff empfiehlt der Bericht unter anderem die kontinuierliche Überwachung von Dark-Web-Quellen und Datenlecks sowie eine vollständige Untersuchung möglicher Kompromittierungen. Auch aktuelle, verschlüsselte und offline gespeicherte Backups sollen geprüft werden. Dazu kommen externe Bedrohungsdaten in SIEM- oder XDR-Systemen, Phishing-Schulungen und eine verpflichtende Multi-Faktor-Authentifizierung.
Vor Gesprächen mit Erpressern könne außerdem die Unterstützung spezialisierter Incident-Response-Teams, von Bedrohungsanalysten und Rechtsberatern sinnvoll sein. Der Anbieter DeXpose beschreibt eigene Dienste zur Überwachung von Ransomware-Leak-Seiten, gestohlenen Zugangsdaten, Malware-Logs, Telegram-Kanälen und Foren. Laut Disclaimer stammen die von DeXpose gemeldeten Informationen aus öffentlich zugänglichen Dark-Web-Quellen und Threat-Intelligence-Plattformen.
Hochschulen als föderale Sicherheitsbaustelle
Der Fall passt in eine Entwicklung, die das HIS-Institut für Hochschulentwicklung untersucht. Die Studie „Cybersicherheit an Hochschulen: Föderale Ansätze und (gemeinsame) Wege“ erschien am 1. Oktober 2025. Verfasst wurde sie von Mathias Stein, Maren Lübcke und Harald Gilch; veröffentlicht wurde sie in der Reihe HIS-HE:Forum 3|2025 unter dem Download-Titel „Cybersicherheit an Hochschulen“.
Cyberangriffe auf Hochschulen haben in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Das Spektrum reicht von Phishing- und Spam-Attacken bis zu mutmaßlich staatlich gesteuerten Operationen. Cybersicherheit ist damit zu einem zentralen Handlungsfeld für Hochschulen und Wissenschaftspolitik geworden – und nicht bloß eine Frage funktionierender Technik.
Das HIS-Institut untersuchte erstmals systematisch, wie die deutschen Bundesländer die Cybersicherheit an Hochschulen fördern. Grundlage waren eine Dokumentenanalyse sowie zwei Befragungen von Wissenschaftsministerien und Computer Emergency Response Teams, kurz CERTs. Der Erhebungszeitraum war der Sommer 2024.
Die Länder gehen dabei unterschiedliche Wege: Einige verfügen über umfassende Strategien und zentrale Anlaufstellen, andere setzen überwiegend auf autonome Lösungen der einzelnen Hochschulen. Unterschiede zeigen sich bei der Verankerung von Zuständigkeiten, bei Unterstützungsleistungen und bei der Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Landesstrukturen. CERTs sind in vielen Ländern für Hochschulen zuständig, werden von diesen aber nur in geringem Umfang genutzt.
Geprägt werden die Rahmenbedingungen durch die NIS-2-Richtlinie, Landes-IT-Gesetze und die Vielzahl föderaler Zuständigkeiten. Die Studie beschreibt Cybersicherheit als strategisches und nicht ausschließlich technisches Handlungsfeld. Hochschulen sollen Krisenmanagementprozesse etablieren und Zuständigkeiten eindeutig regeln. Ministerien sollen Unterstützungsstrukturen bereitstellen und geeignete institutionelle Rahmenbedingungen schaffen. Länderübergreifende Kooperation und systematischer Wissenstransfer gelten dabei als wichtige Voraussetzungen für mehr Resilienz.
Untersucht wurden Ziele und Methodik, Cyberangriffe und Bedrohungslage, rechtliche Grundlagen und föderale Zuständigkeiten, die Umfrageergebnisse von Ministerien und CERTs sowie die Cybersicherheitsansätze der Länder. Die Studie betrachtet die Situation in allen 16 Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
