Für den Hamburger Strafverteidiger Gerhard Strate ist das Verfahren um seinen Doktortitel beendet. Die Staatsanwaltschaft Hamburg stellte die Ermittlungen ein. Gegen Strate war im April 2026 Strafanzeige wegen des möglichen falschen Führens eines Doktortitels gestellt worden.

Ausgangspunkt war sein Kanzleischild: Dort stand zunächst „Dr. Gerhard Strate“ – ohne den Zusatz „h.c.“. Formal habe er sich damit des Titelmissbrauchs schuldig gemacht, erklärte die Staatsanwaltschaft. Die Schuld sei jedoch als gering anzusehen; ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bestehe nicht.

Der Ehrendoktor aus Rostock

Die Universität Rostock verlieh Strate 2003 die Ehrendoktorwürde „Dr. iur. h.c.“. Ausgezeichnet wurde er für Verdienste in Wissenschaft und Lehre. Ein Ehrendoktor wird ohne Anfertigung einer Doktorarbeit verliehen – genau dieser Unterschied spielte in der Bewertung der Staatsanwaltschaft eine Rolle.

§ 132a StGB soll die Öffentlichkeit vor Menschen schützen, die durch unberechtigt geführte Titel besondere Fähigkeiten oder Vertrauenswürdigkeit vortäuschen. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft traf das auf Strate nicht zu. Inzwischen hat er sein Kanzleischild, seine Homepage und neue Veröffentlichungen um den Zusatz „h.c.“ ergänzt.

Strate gilt als „Revisionspapst“, weil er wiederholt erfolgreich die Wiederaufnahme bereits abgeschlossener Verfahren erreichte. Auch im Prozess um Eugen Block äußerte er sich mehrfach zur Arbeit der Gerichte. Gegenüber dem „Abendblatt“ warf er dänischen Richtern vor, durch ihr Vorgehen bei der Rückführung von Kindern einen deutschen Gerichtsbeschluss nicht umgesetzt und Beihilfe geleistet zu haben.

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Was § 132a StGB sonst erfasst

Das Strafgesetzbuch sieht für das unbefugte Führen bestimmter Amts- und Berufsbezeichnungen, akademischer Grade, Titel oder öffentlicher Würden eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor. Geschützt sind unter anderem die Berufsbezeichnungen Arzt, Zahnarzt und Tierarzt, außerdem Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut und Psychotherapeut.

Ebenso genannt werden Apotheker, Rechtsanwalt und Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer und vereidigter Buchprüfer sowie Steuerberater und Steuerbevollmächtigter. Strafbar ist auch das unbefugte Führen der Bezeichnung „öffentlich bestellter Sachverständiger“.

Die Vorschrift reicht darüber hinaus: Erfasst sind auch inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen und Amtsabzeichen, wenn sie unbefugt getragen werden. Das gilt ebenso für Bezeichnungen, Grade, Titel, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen, die den geschützten Formen zum Verwechseln ähnlich sind. Eingeschlossen sind außerdem Amtsbezeichnungen, Titel, Würden, Amtskleidungen und Amtsabzeichen von Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.

Gegenstände, auf die sich eine entsprechende Straftat wegen des Tragens von Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen bezieht, können eingezogen werden. Im Fall Strate blieb es bei der staatsanwaltschaftlichen Entscheidung, das Verfahren wegen geringer Schuld und fehlenden öffentlichen Interesses einzustellen.