An der Universität Rostock richtet sich der Blick bereits auf das bevorstehende Wintersemester. In vielen Fächern ist die Nachfrage groß, während andere Studiengänge eher ein Schattendasein führen. Das Wintersemester beginnt in Rostock am 12. Oktober. Wie viele Studierende dann tatsächlich starten, steht allerdings noch nicht fest.

Besonders gefragt sind bei den zulassungsbeschränkten Studiengängen Kommunikations- und Medienwissenschaften, Biowissenschaften, Humanmedizin und Zahnmedizin. Auch medizinische Biotechnologie und Zahnmedizin verzeichnen ein gestiegenes Interesse. Bei den zulassungsfreien Angeboten stoßen Deutsch auf Lehramt, Erziehungs- und Bildungswissenschaften, Philosophie, Politikwissenschaft, Sonderpädagogik und Wirtschaftsingenieurwesen auf großes Interesse.

Rostock zwischen Medizin und Quereinstieg

Neu angeboten werden unter anderem Quereinstiegs-Masterstudiengänge. Vergleichsweise geringe Einschreibezahlen haben dagegen etwa Berufspädagogik, Latein und der Masterstudiengang Aquakultur. Im vergangenen Wintersemester waren mehr als 12.500 Studierende an der Universität Rostock eingeschrieben.

Eine Zulassungsbeschränkung, der Numerus clausus, wird eingerichtet, wenn die Nachfrage nach einem Studiengang das Angebot an Studienplätzen übersteigt. Für zulassungsbeschränkte Studiengänge ist eine Bewerbung erforderlich. Sie läuft online: Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen über die Website der Universität Rostock, bei bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen über die Stiftung für Hochschulzulassung.

Welches Verfahren gilt, hängt von der Art des angestrebten Studiengangs ab. Die Universität unterscheidet dabei unter anderem Bewerber mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung – unabhängig von der Staatsangehörigkeit –, Bewerber mit einem Europäischen Abitur beziehungsweise einem Zeugnis der Europäischen Reifeprüfung gemäß KMK-Beschluss vom 14. Juni 2018, ebenfalls unabhängig von der Staatsangehörigkeit, deutsche Bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung sowie Bewerber mit einem deutschen Hochschulabschluss. Für die jeweiligen Bewerbergruppen und Studiengangarten gibt es Beschreibungen des Bewerbungsverfahrens und Links zu den zuständigen Bewerbungsportalen.

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Greifswald zieht mit

Auch an der Universität Greifswald ist der Andrang in mehreren Bereichen kräftig. Die Hochschule bietet derzeit 118 Studiengänge an. Gefragt sind Medizin, Rechtswissenschaften, alle Lehramtsstudiengänge, Psychologie, Pharmazie, Kommunikationswissenschaft, Politikwissenschaft und biologische Studiengänge.

Bei den neuen Lehramtsstudiengängen wurde bereits vor Ende der Einschreibefrist eine Steigerung von mehr als 50 Prozent gegenüber dem Vorjahr verzeichnet. Im vergangenen Wintersemester waren knapp 10.000 Studierende eingeschrieben. Und wer etwas abseits der üblichen Suchbegriffe schaut, landet in Greifswald sogar bei seltenen Studienfächern wie Ballistik.

Was Zahlen über Hochschulen zeigen

Die amtliche Hochschulstatistik liefert grundlegende Informationen für die Planung und politische Gestaltung des Hochschulwesens. Zu den nichtmonetären Hochschulstatistiken gehören die Studierendenstatistik zu Studierenden und Studienanfängern, die Prüfungsstatistik zu Absolventen, die Gasthörerstatistik, die Habilitationsstatistik und die Hochschulpersonalstatistik. Monetäre Daten werden separat in der Hochschulfinanzstatistik erfasst.

Berücksichtigt werden alle nach Landesrecht anerkannten Hochschulen, unabhängig von ihrer Trägerschaft. Dazu zählen Universitäten und Gesamthochschulen ebenso wie theologische und pädagogische Hochschulen, Kunsthochschulen, Fachhochschulen und Verwaltungsfachhochschulen. Hochschulen dienen der Forschung, der Lehre und dem Studium in Wissenschaft und Kunst sowie der Vorbereitung auf berufliche Tätigkeiten mit wissenschaftlicher oder künstlerischer Ausrichtung.

Die Studierendenstatistik erfasst unter anderem die Zahl und Merkmale der Studierenden, etwa Alter und Geschlecht, außerdem die fachliche Ausrichtung und die belegten Studienfächer. Als Studierende gelten Personen, die in einem Fachstudium immatrikuliert sind. Beurlaubte, Teilnehmer an Studienkollegs und Gasthörer werden nicht einbezogen.

Studienanfänger im 1. Hochschulsemester sind Personen, die sich im betrachteten Semester erstmals an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben haben. Studierende im 1. Fachsemester haben sich erstmals in einem bestimmten Studiengang eingeschrieben. In der Regel befinden sich Studienanfänger im 1. Hochschulsemester zugleich im 1. Fachsemester – ganz deckungsgleich ist das aber nicht zwingend.

Vom Einschreibeportal bis zu GENESIS-Online

Für die bundesweite Studierenden- und Prüfungsstatistik gilt eine einheitliche Fächersystematik. Hochschulspezifische Studienfächer werden Schlüsselpositionen zugeordnet, verwandte Fächer zu Studienbereichen und diese wiederum zu acht Fächergruppen zusammengefasst.

Die Prüfungsstatistik erfasst bestandene akademische Abschlussprüfungen. Unterschieden werden insbesondere Universitäts-Diplomprüfungen und entsprechende Abschlüsse, Promotionen, Lehramtsprüfungen, künstlerische Abschlüsse, Fachhochschulabschlüsse sowie Bachelor- und Masterabschlüsse. Die Prüfungen sind in einer bundesweit einheitlichen Systematik verzeichnet; Studierende mit bestandener Abschlussprüfung werden als Hochschulabsolventen bezeichnet.

Die Personalstatistik erfasst alle am 1. Dezember an Hochschulen haupt- oder nebenberuflich tätigen Personen. Unterschieden werden wissenschaftliches und künstlerisches Personal sowie nichtwissenschaftliches Personal, darunter Verwaltungs-, technisches und sonstiges Personal. Grundlage sind einheitliche Systematiken der Dienstbezeichnungen und Fachgebiete. Verwandte Fachgebiete werden zu Lehr- und Forschungsbereichen sowie Fächergruppen zusammengefasst, die den Fächergruppen der Studierendenstatistik entsprechen.

Rechtsgrundlage ist das Hochschulstatistikgesetz (HStatG) vom 2. November 1990, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 2. März 2016. Mit der Novelle wurden ab dem Berichtsjahr 2017 Statistiken zu Promovierenden, Hochschulräten, Studienverläufen sowie zu Studierenden, Prüfungen, Personal und Finanzen an staatlich anerkannten Berufsakademien eingeführt. Welche Merkmale erfasst werden, ist im HStatG abschließend festgelegt.

Die Hochschulstatistiken sind Sekundärerhebungen mit Einzeldatenlieferungen der Hochschulen an die Statistischen Landesämter. Auskunftspflichtig sind die Hochschulleitungen. Hochschulverwaltungen und Prüfungsämter übermitteln Daten aus vorhandenen Verwaltungsunterlagen; die Statistischen Landesämter prüfen sie auf Plausibilität und geben die Länderergebnisse an das Statistische Bundesamt weiter. Dort werden die Daten zum Bundesergebnis zusammengeführt.

Die Studierendenstatistik wird semesterweise aufbereitet und veröffentlicht, die übrigen Hochschulstatistiken erscheinen jährlich. Aktuelle Ergebnisse werden über Pressemitteilungen bekannt gemacht. Eckdaten stehen im Themenbereich „Hochschulen“ und in der Datenbank GENESIS-Online bereit.

Regelmäßig veröffentlicht werden detaillierte Ergebnisse zu Studierenden an Hochschulen, einschließlich Gasthörern im Wintersemester, zu Prüfungen an Hochschulen, nichtmonetären hochschulstatistischen Kennzahlen, Personal an Hochschulen einschließlich Habilitationen und Hochschulräten sowie zu Berufsakademien. Die Veröffentlichungstermine liegen meist im dritten und vierten Quartal eines Jahres. Vorläufige und endgültige Ergebnisse einzelner Statistiken werden bei früherer Verfügbarkeit zeitnah bereitgestellt.

Zusätzlich veröffentlichen die Statistischen Ämter der Länder hochschulstatistische Angaben für die jeweiligen Bundesländer. Die Hochschulstatistiken werden als Totalerhebungen durchgeführt; umfangreiche Plausibilitätsprüfungen in den Statistischen Landesämtern dienen der Sicherung der Datenqualität. Wenn in Rostock also wieder Bewerbungszahlen, Fachrichtungen und Einschreibungen über den Bildschirm laufen, steckt dahinter nicht bloß ein Klick im Portal, sondern ein ziemlich großes Netz aus Hochschulverwaltungen, Prüfungsämtern und Statistikstellen.