Zwischen Mini-Implantaten und Notaufnahmen: Wissenschaft im Praxistest
Winzige Implantate, überfüllte Notaufnahmen, ein bewohntes Ladenlokal und eine Riesenassel, die jahrzehntelang im Archiv lag: Die aktuelle Ausgabe von „nano“ spannt einen ziemlich weiten Bogen. Heute, am 17.10.2026, reicht er von der TU Wien bis an die Uni Tübingen – und zwischendurch mitten hinein in die deutschen Krankenhäuser.
Forschende der TU Wien entwickeln Mini-Implantate für Tumore. Sie sollen Medikamente gezielter freisetzen, räumlich und zeitlich präziser am benötigten Ort. Der Hintergrund ist bekannt, aber bitter: Vor allem Chemotherapien können starke Nebenwirkungen auslösen, weil Wirkstoffe nicht nur den Tumor treffen.
In deutschen Krankenhäusern ist derweil an anderer Stelle Druck auf dem Kessel. Hohe Patientenzahlen und Personalmangel sorgen in Notaufnahmen für lange Wartezeiten und belasten das medizinische Personal. Eine Reform der Notfallversorgung soll Menschen künftig gezielter in die passende Versorgung bringen und die Notaufnahmen entlasten.
Notfallreform mit langem Anlauf
Das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung befindet sich nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums mit Stand vom 14.10.2026 im laufenden Gesetzgebungsverfahren. Als nächster Schritt waren die 2. und 3. Lesung im Bundestag am 15.10.2026 vorgesehen. Zuvor hatte der Bundestag am 09.07.2026 in erster Lesung beraten, der Bundesrat hatte am 12.06.2026 den ersten Durchgang absolviert, das Bundeskabinett beschloss den Entwurf am 22.04.2026.
Der aktuelle Gesetzentwurf steht als barrierefreies PDF mit einer Dateigröße von 1 MB zum Download bereit. Der zugehörige Referentenentwurf stammt vom 17.11.2025 und ist ebenfalls als barrierefreies PDF verfügbar. Auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums gibt es außerdem Fragen und Antworten, unter anderem zu Änderungen bei den Notrufnummern und zur Entlastung der Notaufnahmen. Weitere Informationen und Dokumente zum Verfahrensverlauf stellt der Deutsche Bundestag bereit.
Ganz neu ist die Reformidee nicht. In der 20. Legislaturperiode war das Gesetz bereits am 09.10.2024 in erster Lesung beraten worden. Eine weitere Befassung im Bundestag kam damals wegen des Bruchs der damaligen Koalition nicht zustande. Mit dem aktuellen Referentenentwurf wurde das Vorhaben in aktualisierter Form erneut eingebracht.
Die Chronik des früheren Verfahrens liest sich entsprechend zäh: Am 17.07.2024 gab es den Kabinettsbeschluss, am 27.09.2024 den ersten Durchgang im Bundesrat, am 09.10.2024 die erste Lesung im Bundestag. Der damalige Gesetzentwurf lag als barrierefreies PDF mit 1 MB vor; der Referentenentwurf vom 07.06.2024 hatte eine Dateigröße von 462 KB.
Zum früheren Referentenentwurf wurden Stellungnahmen zahlreicher Organisationen und Verbände veröffentlicht. Darunter waren ABDA, ADAC Luftrettung, Ärzte der Welt, AOK-Bundesverband und ASB, außerdem Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesverband Geriatrie, BVMed und Charité. Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe, das Deutsche Rote Kreuz und die Deutsche Gesellschaft für Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin äußerten sich.
Hinzu kamen GKV-Spitzenverband, KBV, PKV, vdek und weitere Spitzenverbände sowie Fachgesellschaften, Krankenkassen, Rettungsdienste, Wohlfahrtsverbände und weitere Interessenvertretungen. Die Stellungnahmen liegen überwiegend als nicht barrierefreie PDF-Dateien vor; ihre Größen reichen von etwa 74 KB bis rund 10 MB. Eine Übersicht aller Gesetze und Verordnungen ist ebenfalls verfügbar.
Der Bundestag hat die Reform der Notfallmedizin inzwischen beschlossen, sie soll 2027 in Kraft treten. Der Plan: Dringend behandlungsbedürftige Menschen sollen schneller Hilfe bekommen, leichtere Fälle möglichst aus den Notaufnahmen herausgehalten werden. 2024 wurden in deutschen Krankenhäusern rund 13 Millionen ambulante Notfälle behandelt – fünf Prozent mehr als 2023 und der höchste Wert seit Beginn der Erfassung 2018. Durchschnittlich waren das etwa 35.600 Menschen pro Tag in den Notfallambulanzen.
Ärzte und Rettungsdienstmitarbeiter berichten, dass Notaufnahmen und Notrufnummern auch bei kleineren Beschwerden, chronischen Erkrankungen oder Einsamkeit genutzt werden. Laut einer Umfrage der Deutschen Gesellschaft für Notfallmedizin ist fast jede zweite Notaufnahme überlastet; teilweise gefährdet das die Patientensicherheit. 60,6 Prozent der Kliniken nannten fehlende Betten auf regulären Stationen als Grund, warum Patienten nicht weiterverlegt werden konnten. Fast zwei Drittel meldeten unbesetzte Stellen im ärztlichen Dienst oder in der Pflege der Notaufnahme. Nur knapp ein Drittel hielt die Personalausstattung für ausreichend. Viel Luft nach oben, freundlich gesagt.
Besser zusammenspielen sollen künftig der vertragsärztliche Notdienst, die Notaufnahmen der Krankenhäuser und die Rettungsdienste. Ein zentrales Element ist eine telefonische oder digitale Ersteinschätzung. Bei leichteren Erkrankungen sollen insbesondere Videosprechstunden Wege und Wartezeiten vermeiden.
Geplant sind rund 750 integrierte Notfallzentren an Krankenhäusern. Sie sollen stationäre und ambulante Versorgung verbinden und rund um die Uhr erreichbar sein. Beteiligt werden die Krankenhausnotaufnahme, die Notdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung und perspektivisch eine digitale Ersteinschätzung. Weitere Notdienstpraxen sollen zu festgelegten Zeiten, etwa an Wochenenden, entlasten.
Hausbesuche bleiben möglich, sollen aber erst vermittelt werden, wenn Arztpraxis, telemedizinische Behandlung oder Notfallzentrum im jeweiligen Einzelfall nicht geeignet sind. Die Notrufnummer 112 und die ärztliche Bereitschaftsdienstnummer 116 117 sollen besser vernetzt werden. Beschwerden werden anhand eines Ersteinschätzungsverfahrens bewertet, Anruferinnen und Anrufer in die passende Versorgung vermittelt.
Die 116 117 wird dafür in zwei Bereiche aufgeteilt: Terminservice und Akutleitstelle. Die Akutleitstelle soll ambulante Not- und Akutfälle in die richtige Versorgungsebene lotsen und sich digital mit den Rettungsleitstellen der 112 zu einem Gesundheitsleitsystem verbinden. Unter 116 117 sollen bei Akutfällen bundesweit rund um die Uhr telemedizinische und aufsuchende Notdienste als Erstversorgung verfügbar sein. Die 112 bleibt für lebensbedrohliche Notfälle und schwere gesundheitliche Störungen direkt erreichbar.
Die Länder und Kommunen bleiben für die Rettungsdienste zuständig. Genau darin steckt ein Reibungspunkt: Kritisiert wird eine stark zersplitterte Zuständigkeit bei Technik, Recht und Personal. Die Notfallrettung soll künftig als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung gelten. Medizinisches Notfallmanagement, die Versorgung am Einsatzort und die fachlich-medizinische Betreuung während des Transports sollen als Teil der Krankenbehandlung anerkannt werden. Versicherte müssten dadurch keine Kostenanteile selbst tragen. Die Länder bleiben für regionale Planung und Organisation verantwortlich.
Digital soll ebenfalls aufgerüstet werden. Rettungswagen sollen standardisierte Informationen über den Patientenzustand an Kliniken oder Arztpraxen übermitteln, ein verbindliches System soll aktuelle Krankenhauskapazitäten anzeigen. Dafür stellt der Bund 225 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität bereit.
Bei einem plötzlichen Herz-Kreislauf-Stillstand sollen Rettungsleitstellen Anrufer bundesweit telefonisch zur Reanimation anleiten. Außerdem werden Rettungsleitstellen mit Ersthelfer-Apps vernetzt; freiwillige Ersthelfer in der Nähe sollen bei einem Kreislaufstillstand sofort alarmiert werden.
Frühere Anläufe waren gescheitert. Ein Vorstoß von 2019 scheiterte zunächst am Widerstand der Länder und anschließend an der Corona-Pandemie. Die Ampelkoalition plante die Reform im Herbst 2024 als Teil der Krankenhausreform, dann führte der Bruch der Regierungskoalition zu einer weiteren Verschiebung.
Sechs Wochen Wohnen im Ladenlokal
In Kassel geht es weniger um Leitstellen und Betten als um die Frage, was mit leeren Geschäften passieren kann. Studierende der Universität Kassel ziehen sechs Wochen lang in ein leerstehendes Ladenlokal in der Innenstadt. Sie wohnen dort in selbst gebauten Wohnboxen und testen, ob sich Leerstände in Wohnraum umwandeln lassen.
Das Reallabor „Wohnlokal Kassel“ untersucht, ob solche Konzepte Innenstädte bele
