Agentic Commerce: Wie KI-Agenten den Online-Einkauf verändern und Verbraucher schützen sollen
Würzburg, 17. Oktober 2026. Online einkaufen, ohne selbst jeden Schritt anzuklicken: Künstliche Intelligenz könnte künftig im Auftrag von Verbraucherinnen und Verbrauchern Produkte auswählen, Käufe abschließen sowie Verträge kündigen oder widerrufen. Dieser wachsende Bereich heißt „Agentic Commerce“.
Der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen rechnet damit, dass bis 2030 etwa jeder siebte Online-Einkauf mithilfe von KI-Agenten erfolgen könnte. An der Universität Würzburg hat Carolin Wienrich, Professorin für Psychologie interaktiver Systeme, an einem neuen Gutachten dazu mitgearbeitet. Sie wurde 2024 wegen ihrer Expertise zur Mensch-KI-Interaktion in den Sachverständigenrat berufen.
25 Empfehlungen für den Einkauf mit KI
Das 106-seitige Gutachten „Verbraucherschutz im Agentic Commerce“ untersucht, wie der Verbraucherschutz angepasst werden muss, damit innovative Geschäftsmodelle möglich bleiben und Verbraucher angemessen geschützt werden. Die offizielle Übergabe an Eva Schmierer, Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, erfolgte am 8. Oktober 2026.
Die Autorinnen und Autoren formulieren 25 Empfehlungen an die Politik. KI-Agenten sollen etwa Übersichten über Käufe und Ausgaben bereitstellen. Nutzerinnen und Nutzer sollen Ausgabelimits festlegen können, beispielsweise monatliche Budgetgrenzen. Verzögerungen im Kaufprozess könnten außerdem helfen, unüberlegte Käufe zu erschweren – ein kleiner Zwischenstopp, bevor der Klick Folgen hat.
Auch Produktbewertungen nimmt das Gutachten in den Blick. Rezensionen sollen bei Kaufempfehlungen nicht isoliert erscheinen, sondern im Zusammenhang mit weiteren Bewertungen. Die vollständige Rezensionenliste soll einfach aufrufbar sein. Das Gutachten steht auf der Website des Sachverständigenrats als PDF kostenlos zur Verfügung.
Carolin Wienrich wurde für weitere vier Jahre ab 2027 als Mitglied des Sachverständigenrats berufen. Der gelieferte PDF-Text der Gutachtenquelle enthält darüber hinaus ausschließlich unlesbare PDF-Rohdaten und keinen auswertbaren Nachrichtenartikel.
Vom Preisvergleich bis zur virtuellen Anprobe
Wie schnell KI im Online-Handel Fuß fasst, zeigte Bitkom bereits am 10. April 2026 in Berlin. 61 Prozent der Händler erklärten in einer repräsentativen Umfrage, dass der Einsatz von KI einen Wettbewerbsvorteil bringt. KI-Agenten prüfen beispielsweise, ob Artikel verfügbar sind, während Chatbots Fragen zur Lieferung beantworten. Bei virtuellen Anproben kommt Augmented Reality zum Einsatz.
Beim „Agentic Commerce“ treten digitale Shoppingassistenten und andere Formen von „Agentic AI“ auf den Plan. Sie können im Auftrag von Verbraucherinnen und Verbrauchern Preise vergleichen und passende Produkte vorschlagen. Für Händler geht es zugleich um Sortimentsmanagement, Verhandlungen über Lieferbedingungen und die Personalisierung von Marketingkampagnen.
Bitkom hat dazu das Papier „KI-Trends im E-Commerce – Einkaufen im Wandel von Automatisierung bis Agentic Commerce“ veröffentlicht. Es behandelt Anwendungen von Agentic Commerce und weitere KI-Trends im Online-Handel, zeigt Möglichkeiten für Händler und Marken und versammelt Praxisbeispiele zur automatisierten Entscheidungsfindung, zur personalisierten Kundenansprache und zum „Agentic Shopping“.
Im Papier geht es außerdem um die KI-basierte Modellierung von Kundenverhalten, Dialogkampagnen und die Nutzung von Standortdaten. Es steht als PDF kostenlos zum Download bereit – für alle, die beim digitalen Einkaufsbummel nicht nur Preise, sondern auch die Mechanik dahinter genauer anschauen wollen.
