Am Freitagnachmittag demonstrierte die Organisation Seebrücke Köln auf dem Friesenplatz gegen die geplante Abschiebung einer Familie aus Leverkusen. Die Familie soll bereits seit längerer Zeit abgeschoben werden. Für die Kinder ist die Nachricht längst nicht nur eine Behördenangelegenheit: An ihren Schulen malten Mitschüler Plakate gegen die Abschiebung und bezeichneten sie als gut integriert.

Die Ausländerbehörde Leverkusen sieht dennoch keine Gründe für eine Duldung. Die Härtefallkommission des Landes Nordrhein-Westfalen hatte dagegen gefordert, die Familie nicht abzuschieben. Die Stadt Leverkusen erklärte, sie müsse Recht und Gesetz umsetzen. Nach Angaben der Stadt folgten die Verwaltungsgerichte nicht der Einschätzung der Härtefallkommission.

Ausreise vorerst nur teilweise vollzogen

Der Vater und die älteste Tochter befanden sich laut Stadt bereits in der Phase der Ausreise. Die Mutter und vier weitere Kinder konnten wegen eines unvorhergesehenen Ereignisses nicht gemeinsam ausreisen. Deshalb wurde der Ausreiseprozess für den betreffenden Tag beendet. Die Ausreisepflicht der fünf Familienmitglieder besteht laut Stadt weiterhin.

Der Fall zeigt, wie schnell sich ein juristischer Begriff in den Alltag einer Familie schiebt. Eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel, sondern setzt eine Abschiebung lediglich vorübergehend aus. Kommunale Ausländerbehörden müssen sie erteilen, wenn rechtliche oder tatsächliche Gründe eine Abschiebung unmöglich machen, etwa gesundheitliche oder familiäre Gründe. Möglich ist sie außerdem aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen oder wegen erheblicher öffentlicher Interessen. Sonderformen gibt es unter anderem für Menschen in einer qualifizierten Ausbildung sowie für Beschäftigte mit mindestens zwölfmonatiger sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung.

Viele Ausreisepflichtige leben mit Duldung

In Nordrhein-Westfalen waren zum 30.06.2026 insgesamt 56.604 Menschen ausreisepflichtig. 45.002 von ihnen – knapp 80 Prozent – besaßen eine Duldung. Am 06.08.2026 befanden sich 152 Ausreisepflichtige in Abschiebehaft; diese Zahl kann sich täglich ändern. Bis zum 30.06.2026 wurden in NRW 1.931 Menschen abgeschoben. Zum Vergleich: 4.784 im Jahr 2025 und 4.440 im Jahr 2024.

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Schätzungsweise knapp 60 Prozent der Ausreisepflichtigen sind abgelehnte Asylsuchende. Dazu kommen unter anderem Menschen mit abgelaufenem Visum, etwa Studierende, Beschäftigte oder Touristen. Den größten Anteil bilden Personen, die aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen geduldet werden.

Die 45.002 Duldungen verteilten sich zum 30.06.2026 auf unterschiedliche Gründe: In 16.001 Fällen war eine Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich, 11.371 Menschen hatten keine Reisedokumente. Familiäre Bindungen zu Geduldeten spielten bei 8.828 Personen eine Rolle, eine ungeklärte Identität bei 2.512. 1.164 Menschen waren im Herkunftsstaat von einer Bedrohung ihres Lebens oder ihrer Freiheit betroffen, 1.047 hielten sich als unbegleitete Minderjährige in Deutschland auf.

Weitere Gründe waren ein gestellter Asylfolgeantrag in 649 Fällen, eine Ausbildungsduldung in 644 Fällen, dringende humanitäre oder persönliche Gründe beziehungsweise ein erhebliches öffentliches Interesse bei 641 Personen sowie konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bei 579 Menschen. 508 Duldungen beruhten auf weiteren Abschiebungshindernissen, etwa der Todesstrafe oder Auslieferungsersuchen, 532 auf medizinischen Gründen und 171 auf einer Beschäftigungsduldung.

Warum eine Abschiebung unzulässig sein kann

Eine Rückführung ist unter anderem unzulässig, wenn sie gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen würde, im Zielstaat eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht oder sich eine lebensbedrohliche beziehungsweise schwerwiegende Erkrankung durch die Rückführung wesentlich verschlimmern würde. Die medizinische Versorgung im Zielstaat muss laut BAMF allerdings nicht dem deutschen Standard entsprechen; sie kann auch nur in Teilen des Zielstaats verfügbar sein.

Fehlende Reisedokumente haben verschiedene Ursachen. Herkunftsstaaten verweigern mitunter die Zusammenarbeit bei der Rücknahme, Identitätsdokumente können auf der Flucht verloren gegangen oder absichtlich vernichtet worden sein. Geduldete müssen an der Beschaffung von Ausweispapieren mitwirken. Wer das nicht tut, muss unter anderem mit Leistungskürzungen oder der Verweigerung einer Arbeitserlaubnis rechnen.

Nach Angaben von Pro Asyl unterliegen Geduldete erheblichen rechtlichen Einschränkungen: Reisen sind in der Regel nicht möglich, Familiennachzug ist ausgeschlossen, und für Arbeit oder Ausbildung muss eine Erlaubnis beantragt werden. Die Sozialleistungen lägen zudem unter dem verfassungsrechtlich vorgeschriebenen sozio-kulturellen Existenzminimum.

Die „Coesfelder Liste“ und Kölns Bleibeperspektiven

Anlass der aktuellen Debatte ist auch eine Liste der Zentralen Ausländerbehörde in Coesfeld. Sie übermittelte der Kölner Ausländerbehörde im November 2024 rund 500 vollziehbar ausreisepflichtige Personen aus dem Westbalkan und bot Amtshilfe bei den Abschiebungen an. Die Liste wird als „Coesfelder Liste“ bezeichnet.

In Köln gibt es das Programm „Bleibeperspektiven“. Es richtet sich unter anderem an Menschen, die länger als acht Jahre geduldet sind und gut integriert sind oder sich integrieren wollen. Beteiligt sind unter anderem der Flüchtlingsrat Köln, die Diakonie, Rom e.V. und Agisra e.V. Über die Aufnahme entscheidet das Ausländeramt, einen Rechtsanspruch gibt es nicht.

Nach Angaben des Flüchtlingsrats standen auf der Coesfelder Liste 250 Personen, die am Bleiberechtsprogramm teilnehmen und deshalb nicht abgeschoben werden könnten. Die Stadt Köln widerspricht dieser Darstellung: Auch Personen im Programm könnten abgeschoben werden, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt seien. Aktuell befinden sich laut Stadt rund 1.300 Personen im Programm. Von Oktober 2018 bis Juni 2026 erhielten 1.353 Menschen dadurch einen Aufenthaltstitel.

Ob es weitere kommunale Programme gibt, konnte das NRW-Fluchtministerium nicht sagen. Solche Projekte müssen vom Ministerium nicht genehmigt werden. Am Friesenplatz blieb derweil die konkrete Familie aus Leverkusen im Mittelpunkt – mit Plakaten aus den Schulen, einer nicht abgeschlossenen Ausreise und fünf Menschen, deren Ausreisepflicht laut Stadt weiter besteht.