Ausgesetzte Rot- und Gelbwangenschildkröten vermehren sich am Bodensee
Uni Konstanz, 26.09.2026 – Im Naturschutzgebiet Schleierlöcher bei Hard in Vorarlberg wurden vor zwei Jahren Hunderte Rot- und Gelbwangenschildkröten ausgesetzt. Die Tiere sind geblieben, ihre Population wächst. Was lange nach einzelnen exotischen Besuchern aussah, bekommt damit eine neue Dimension: Wegen milderer Sommer und Winter können sich die invasiven Schildkröten inzwischen in der Bodenseeregion fortpflanzen.
Die Behörden in Vorarlberg prüfen deshalb, welche Maßnahmen gegen den wachsenden Bestand möglich sind. Mehrere Szenarien zur Eindämmung werden diskutiert. Auch in Oberschwaben ist eine Fortpflanzung ausgesetzter oder ausgebrochener Schildkröten möglich, laut NABU-Reptilienexperte Hubert Laufer bislang allerdings selten. Die dortigen Bestände seien derzeit eher klein.
Vom Haustier zur Population
In den 1970er- und 1980er-Jahren wurden Rotwangen-Schmuckschildkröten aus Nordamerika häufig als Haustiere verkauft. Viele Halter setzten die Tiere später aus, weil sie schnell wuchsen und viel Platz benötigten. Das rächt sich mitunter Jahre später: Rotwangenschildkröten werden etwa 60 bis 70 Jahre alt. Nach Angaben des Schweizer Bundesamts für Umwelt liegt die Lebenserwartung bei bis zu 40 Jahren – die Angaben beziehen sich auf unterschiedliche Haltungs- und Betrachtungskontexte.
Ein ausgewachsenes Tier kann bis zu 30 Zentimeter groß werden. Die Schweizer Tierschutzverordnung verlangt für eine artgerechte Haltung unter anderem ein Aquarium von etwa zwei Metern Länge, dazu einen Wasserbereich und einen etwas kleineren Landbereich. Da wird schnell klar, warum ein spontaner Umzug in den Gartenteich für manche Halter verlockend wirkt. Erlaubt ist das nicht: Das Aussetzen von Tieren, um sie loszuwerden, ist verboten. In der Schweiz sollen Rotwangen-Schmuckschildkröten ausschließlich in menschlicher Obhut gehalten werden; Umgang und Haltung sind dort und in ganz Europa untersagt.
Als erwachsene Rot- und Gelbwangenschildkröten ernähren sich überwiegend vegetarisch und gelten grundsätzlich nicht als große Gefahr für das Ökosystem. Laut Laufer ist nicht bekannt, dass sie in Deutschland ganze Arten gefährden. Zugleich sind die anpassungsfähigen Tiere Allesfresser: Sie fressen unter anderem Amphibienlaich und Insektenlarven und können dadurch seltene einheimische Arten beeinträchtigen.
Konkurrenz an sonnigen Plätzen
Besonders heikel sind eingeschleppte Krankheiten und Parasiten – vor allem für die heimische und bedrohte Sumpfschildkröte. Bestände dieser Art gibt es unter anderem im Pfrunger-Burgweiler Ried im Landkreis Ravensburg. An Gewässern kann außerdem Konkurrenz um die wenigen guten Sonnenplätze entstehen. Schildkröten klettern dafür mitunter auf Vogelnester; Vögel könnten dadurch an der Brut gehindert werden. Dieses Verhalten zeigen allerdings auch einheimische Schildkröten.
Für die Tiere selbst ist das Leben draußen ebenfalls kein Wellnessprogramm. Bei unzureichender Winterstarre in seichten Gewässern können sie Raubtieren zum Opfer fallen oder durch Kälte Erfrierungen erleiden. Schwer erkrankte oder verletzte Schildkröten müssen von einem Tierarzt fachgerecht eingeschläfert werden.
Falls größere Populationen zum Problem werden, nennt Laufer mehrere Möglichkeiten. Die Tiere könnten eingefangen und in Auffangstationen untergebracht werden – mit laufenden Pflege- und Unterbringungskosten. Spürhunde könnten Gelege aufspüren, anschließend würden die Eier entfernt. Ein Rotwangenschildkrötenweibchen legt etwa sechs bis elf Eier pro Jahr.
Auch das Einfangen und Sterilisieren der Männchen kommt infrage, sofern eine tierschutzrechtliche Genehmigung vorliegt. Laut Laufer wird eine solche Methode bereits beim kanadischen Biber in Rheinland-Pfalz angewandt. Tiere in besonders sensiblen Lebensräumen, etwa Naturschutzgebieten, dürfen von der zuständigen kantonalen Stelle legal aus der Natur entfernt werden. Sie können in eine Auffangstation kommen oder von einer fachkundigen Person getötet werden.
Zwischen Artenschutz und Tierschutz
Die Schweizer Tierschutzgesetzgebung enthält keinen ausdrücklichen Lebensschutz für Tiere. Wer Tiere tötet, muss jedoch die Anforderungen der Artikel 177 und 179 der Tierschutzverordnung erfüllen. Die Tiere müssen schonend und fachgerecht getötet werden. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, kurz BLV, stellt dazu Fachinformationen bereit, unter anderem zur Tötung von Reptilien. Die Tötung invasiver gebietsfremder Arten ist mit dem Tierschutzrecht vereinbar, sofern die Vorgaben für einen schonenden Umgang und eine fachgerechte Tötung eingehalten werden.
Als wirksamste Maßnahme gilt für Laufer trotzdem die Prävention. Vor der Anschaffung sollten Halter prüfen, ob sie über Jahrzehnte Verantwortung für ein Tier übernehmen können. Er spricht sich außerdem dafür aus, ausgewachsene Tiere mit einem Chip zu kennzeichnen. So ließen sich Halter nach einem Ausbruch oder einer Aussetzung ermitteln.
Seit 2008 führt die Freisetzungsverordnung die Rotwangen-Schmuckschildkröte als verbotenen invasiven gebietsfremden Organismus auf. Invasive Arten zählen laut Laufer zu den fünf größten Ursachen für den Rückgang der Biodiversität. Der Klimawandel verbessert für viele dieser Arten die Lebensbedingungen in Deutschland – und macht aus einzelnen Aussetzungen leichter ein dauerhaftes Problem. Am Bodensee beginnt das offenbar nicht erst morgen, sondern ist an manchen Ufern längst angekommen.
