In Magdeburg hat sich der neue Landtag von Sachsen-Anhalt einen Monat nach der Landtagswahl konstituiert. Am 6. Oktober 2026 fiel dabei eine Personalie besonders auf: Der AfD-Abgeordnete Tobias Rausch wurde mit 48 Ja-Stimmen zum Landtagspräsidenten gewählt. Er ist damit der erste Landtagspräsident Sachsen-Anhalts aus den Reihen der AfD – und der erste Politiker einer Partei, die der Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem einstuft, der in Deutschland zum Präsidenten eines Landesparlaments gewählt wurde.

Das Ergebnis sorgte sofort für politische Unruhe. AfD und BSW verfügen zusammen über 44 der 83 Sitze, Rausch bekam also mindestens vier Stimmen aus anderen Fraktionen. Die BSW-Fraktion hatte angekündigt, für ihn zu stimmen. Zugleich gab es Hinweise auf eine mögliche Absprache mit CDU-Abgeordneten. Die Frage nach abweichenden Stimmen aus der CDU reichte bis in die Bundespolitik.

Ein Präsidium mit Lücke

Das Parlament umfasst 83 Sitze: Die AfD stellt 39 Abgeordnete, die CDU 15. Linke, SPD und Grüne haben jeweils acht Sitze, das BSW fünf. Auch die Sitzordnung ist neu: Die AfD sitzt erstmals in der Mitte des Plenarsaals, die CDU als kleinste der etablierten Fraktionen links davon. Linke, SPD und Grüne sitzen rechts der AfD, das BSW ganz rechts.

Nach Rausch wurden Hans-Thomas Tillschneider von der AfD und der CDU-Abgeordnete Carsten Borchert zu Vizepräsidenten gewählt. Tillschneider erhielt im ersten Wahlgang 44 Ja- und 38 Nein-Stimmen. Weil die AfD 39 Abgeordnete hat und die fünf BSW-Mitglieder angekündigt hatten, gegen ihn zu stimmen, blieb die Herkunft der zusätzlichen Stimmen unklar. CDU und BSW erklärten jeweils, nicht für Tillschneider gestimmt zu haben.

CDU-Fraktionschef Sven Schulze machte das BSW für Tillschneiders Wahl verantwortlich und sagte, es habe keine CDU-Stimmen gegeben. BSW-Fraktionschef Thomas Schulze wies das zurück: Alle fünf BSW-Abgeordneten hätten definitiv gegen Tillschneider gestimmt. Tillschneider gilt als einer der radikalsten AfD-Ideologen und soll enge Verbindungen zum rechtsextremen Umfeld der Partei unterhalten.

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Carsten Borchert kam auf 64 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen und eine Enthaltung. Damit erhielt er auch Stimmen aus der AfD. Vorgesehen waren ursprünglich drei Vizepräsidenten. Der dritte Posten blieb jedoch zunächst frei: Der SPD-Abgeordnete Armin Willingmann, früherer Landesminister und SPD-Spitzenkandidat, scheiterte mit 33 Stimmen. 48 Abgeordnete stimmten gegen ihn, eine Stimme war ungültig. Das Präsidium besteht damit vorerst aus Rausch sowie den Vizepräsidenten Tillschneider und Borchert.

Reaktionen bis nach Kyjiw

Bundesfamilienministerin Karin Prien bezeichnete Rauschs Wahl aus Kyjiw als bedrückend. Sie verwies auf die Bedeutung der Erinnerungskultur angesichts der deutschen Verbrechen im Zweiten Weltkrieg. Unionsfraktionschef Thorsten Frei nannte es höchst bedenklich und besorgniserregend, dass Rausch mehr Stimmen erhielt als AfD und BSW zusammen. SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf forderte die CDU auf, das Abstimmungsverhalten ihrer Abgeordneten aufzuklären.

Auch die nächste Machtfrage steht bereits im Raum. BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht wertet Rauschs Wahl als Hinweis darauf, dass AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund im Dezember zum Ministerpräsidenten gewählt werden könnte. Sicher kann Siegmund derzeit mit den 39 AfD-Stimmen rechnen; für die absolute Mehrheit braucht er 42. Das BSW will sich nach eigenen Angaben enthalten. Im dritten Wahlgang würde eine relative Mehrheit genügen. Die AfD erklärt, Zusagen für Siegmunds Wahl erhalten zu haben. Sollte er keine stabile Mehrheit bekommen, schließt die Partei laut dem Bericht eine Auflösung des Landtags und Neuwahlen nicht aus.

Mit dem Abschluss der Sitzung war der neue Landtag konstituiert. Die politische Statik wirkt trotzdem noch ziemlich wackelig.

Ein Blick auf das Umfeld der AfD

Eine BR-Recherche liefert dazu einen größeren Kontext. Demnach beschäftigen die AfD-Bundestagsfraktion und ihre Abgeordneten mehr als 100 Mitarbeiter aus dem rechtsextremen Spektrum. Darunter seien Aktivisten aus dem Umfeld der „Identitären Bewegung“, Vertreter der „Neuen Rechten“, Mitglieder oder Aktivisten neonazistischer Organisationen sowie Personen mit Verbindungen zu „Reichsbürgern“, „Querdenkern“ und der rechtsextremen Preppergruppe „Endkampf“.

Die genaue Zahl aller AfD-Mitarbeiter ist unbekannt. Die Fraktion gibt 182 Mitarbeiter an, Stand 16. Februar. Die 78 Abgeordneten veröffentlichen ihre Mitarbeiterlisten überwiegend nicht; Bundestagsverwaltung und AfD-Fraktion machen keine vollständigen Angaben. Der BR wertete interne Namenslisten, aktuelle Mitarbeiterverzeichnisse und weitere Informationen aus und identifizierte mehr als 500 Personen, die für die AfD-Fraktion oder ihre Abgeordneten arbeiten.

Darunter sind Personen, die in Verfassungsschutzberichten namentlich erwähnt werden oder Führungspositionen in beobachteten Organisationen innehaben. Andere nahmen an Neonazi-Aufmärschen in Chemnitz, Dortmund, Dresden, Magdeburg und Zwickau teil, gründeten lokale Pegida-Ableger oder organisierten „Querdenker“-Demonstrationen. Laut Recherche beschäftigt mehr als die Hälfte der AfD-Abgeordneten Personen, die in Organisationen aktiv sind, die der Verfassungsschutz als rechtsextrem einstuft. Dazu gehören auch die Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla.

Die meisten angeschriebenen Abgeordneten, die Fraktion und Mitarbeiter beantworteten die Fragen des BR nicht. Die AfD-Fraktion erklärte aus Datenschutz- und Persönlichkeitsgründen, sie äußere sich nicht. Sie verwies darauf, dass Einstufungen durch Verfassungsschutzbehörden zunächst Maßnahmen der jeweiligen Behörden seien und keine automatischen rechtlichen Folgen hätten. Für die Beschäftigung von Mitarbeitern stehen der AfD-Fraktion und ihren Abgeordneten mehr als 30 Millionen Euro jährlich zur Verfügung.

Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt bezeichnete Mitarbeiter mit Verbindungen in rechtsextreme Kreise als Gefahr für die Demokratie. Sie forderte eine Prüfung, ob solche Personen weiterhin aus Steuermitteln bezahlt werden sollten. Armin Pfahl-Traughber, Politikwissenschaftler und früherer Verfassungsschutzreferent, sagte, es sei problematisch, wenn Rechtsextremisten im „organisatorischen Herzen“ der Demokratie tätig seien. Dort könnten sie Einfluss ausüben und Propaganda verbreiten.

„Neue Rechte“, Identitäre und alte Netzwerke

Besonders häufig tauchen laut BR Personen aus dem Spektrum der sogenannten „Neuen Rechten“ auf. Dazu zählen Zeitschriften, Verlage, Thinktanks, Vereine und Aktivistengruppen, die sich als ideologisches „Vorfeld“ der AfD verstehen. Der Verein „Ein Prozent“ wird vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Das Bundesamt für Verfassungsschutz beschreibt ihn als Förder- und Vernetzungsorganisation, deren Kampagnen Migranten pauschal herabwürdigen.

Vorstandsmitglied John Hoewer arbeitet laut BR für den AfD-Abgeordneten Sebastian Münzenmaier. Hoewer soll Kontakte von italienischen Faschisten über die Identitäre Bewegung bis zur AfD geknüpft haben. BR-Fotos zeigen ihn 2021 bei einem Kampfsporttraining mit Neonazis aus dem Umfeld der früheren NPD. Videos zeigen Hoewer im Januar 2017 bei körperlichen Auseinandersetzungen mit linken Demonstranten an der Universität Magdeburg. Hoewer, Münzenmaier und „Ein Prozent“ beantworteten die Anfragen des BR nicht.

Der BR identifizierte fünf AfD-Mitarbeiter mit engem Bezug zu „Ein Prozent“. Außerdem arbeiten im Bundestag Autoren oder Mitarbeiter aus dem Umfeld der neurechten Zeitschrift „Sezession“, des Verlags „Antaios“ und des Magazins „Compact“. Diese Strukturen werden vom Verfassungsschutz beobachtet. Insgesamt arbeiten laut Recherche rund 20 Personen mit starkem Bezug zur „Neuen Rechten“ im Bundestag, darunter auch ehemalige Referenten des rechtsextremen „Instituts für Staatspolitik“ in Schnellroda. Rund 25 Personen aus der „Jungen Alternative“ (JA) arbeiten für die AfD-Fraktion oder ihre Abgeordneten.

Einige AfD-Abgeordnete beschäftigen Personen,