BAföG unter Druck: Mainzer Studierende fordern eine Studienfinanzierung ohne Elternlotterie
An der Johannes Gutenberg-Universität Mainz geraten Studierende finanziell zunehmend unter Druck. Rund die Hälfte der Studierenden, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, gilt nach Daten des Statistischen Bundesamtes als armutsgefährdet. Für Prof. Dr. Wolfgang Breul, Professor für Kirchen- und Dogmengeschichte an der JGU, ist das kein fernes Statistikproblem. Er sorgt sich um die finanzielle Situation der Studierenden – und darum, dass Geld über Studienverläufe entscheidet.
Breul erarbeitete gemeinsam mit Mainzer Studierenden in einer Arbeitsgruppe Forderungen für eine Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, kurz BAföG. Ihr Ziel: finanzielle Hürden für ein Studium zu reduzieren. Die aus Mainz stammenden Forderungen wurden laut dem Artikel der Allgemeinen Zeitung in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Der Bericht erschien am 29. September 2026.
Weniger Geförderte, höhere Durchschnittsbeträge
Wie eng die Debatte mit den aktuellen Zahlen zusammenhängt, zeigen die Daten des Statistischen Bundesamtes: 2025 erhielten 570.000 Personen monatliche BAföG-Leistungen. Das waren 42.700 Menschen beziehungsweise 7 Prozent weniger als 2024. Seit dem Höchststand von 979.300 Geförderten im Jahr 2012 ist die Zahl insgesamt rückläufig; Ausnahmen bildeten 2022 und 2023. 2025 lag sie erstmals seit dem Jahr 2000, als 559.300 Personen gefördert wurden, wieder nahe am niedrigsten Stand seit Beginn des Jahrtausends.
Auch die Bundesausgaben sanken: um 4 Prozent beziehungsweise 118 Millionen Euro auf 3,0 Milliarden Euro. Unter den Geförderten waren 443.100 Studierende – 40.700 oder 8 Prozent weniger als im Vorjahr – sowie 126.900 Schülerinnen und Schüler, deren Zahl um 2.100 beziehungsweise 1,6 Prozent zurückging. Frauen stellten 60 Prozent der Geförderten, Männer 40 Prozent.
Der durchschnittliche monatliche Förderbetrag für Studierende lag bei 682 Euro und damit 25 Euro über dem Wert von 2024. Schülerinnen und Schüler erhielten im Schnitt 552 Euro, 13 Euro mehr als im Vorjahr. Wie hoch die individuelle Förderung ausfällt, hängt unter anderem von der Ausbildungsstätte, der Wohnsituation sowie vom Einkommen der Geförderten und ihrer Eltern ab.
Mit der BAföG-Reform 2024 wurden Bedarfssätze und Freibeträge erhöht. Zusätzlich gibt es neue Förderinstrumente. Das Flexibilitätssemester ermöglicht einmalig BAföG für ein Semester über die reguläre Förderungshöchstdauer hinaus; 2025 nutzten dies 33.700 Personen. Die Studienstarthilfe ist ein einmaliger Zuschuss von 1.000 Euro für unter 25-Jährige, die vor Studienbeginn bestimmte Sozialleistungen beziehen und erstmals ein Studium aufnehmen. 2025 erhielten 11.600 Personen diese Hilfe.
Bei 60 Prozent der Studienstarthilfe-Geförderten beruhte der Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, darunter Bürgergeld. Seit dem 1. Juli 2026 heißt diese Leistung Grundsicherungsgeld. Seit dem Berichtsjahr 2024 unterscheidet die BAföG-Statistik zwischen Personen mit monatlichen BAföG-Leistungen – auch wenn sie diese nicht während des gesamten Jahres bezogen – und Studienstarthilfe-Geförderten, die unabhängig von einem möglichen BAföG-Bezug erfasst werden. Gefördertenzahlen und finanzielle Aufwendungen weist das Statistische Bundesamt für beide Gruppen getrennt aus. Detaillierte Daten und Zeitreihen stehen in der GENESIS-Online-Datenbank, Tabellen 21411.
Wenn das Geld knapp wird, wird der Alltag eng
Studierende kämpfen nicht nur mit steigenden Kosten des täglichen Bedarfs. Häufig genannt werden auch fehlender bezahlbarer Wohnraum und psychische Belastungen. Rahel Schüssler setzt sich in der Hochschulpolitik für den Ausbau studentischer Sozialleistungen ein. Sie organisiert niedrigschwellige und kostenlose studentische Kulturangebote, damit Erholung und soziale Teilhabe nicht vom Kontostand abhängen.
Geringe finanzielle Ressourcen bedeuten im Studium zusätzlichen Stress: einen Job finden, der sich mit Lehrveranstaltungen und Prüfungen vereinbaren lässt; den monatlichen Lebensunterhalt sichern; soziale Kontakte pflegen, obwohl Zeit und Geld für kostenpflichtige Freizeitangebote fehlen. Dazu kommen Leistungs- und Zeitdruck, weil eine Studienverlängerung Auswirkungen auf Förderungen haben kann. Nach Schüsslers Einschätzung verhindert das Chancengleichheit.
Gleichzeitig werde eine akademische Ausbildung gesellschaftlich immer stärker als Norm betrachtet, während Ausbildungsberufe abgewertet würden. Schüssler plädiert deshalb für ein Studium, das allen Interessierten offensteht, aber keine zwingende Voraussetzung für eine Arbeitsstelle mit akzeptablen Bedingungen ist.
Das BAföG reiche zum Leben nicht aus, sagt Schüssler. Studierendenvertretungen zogen deshalb vor einigen Jahren vor das Bundesverfassungsgericht. Ein Urteil im Herbst des Vorjahres stellte laut Schüssler fest, dass kein grundrechtlicher Anspruch auf ein Studium bestehe und die Studienfinanzierung im politischen Ermessen liege. Sie kritisiert, dass die Politik daraus bislang keine ausreichenden Konsequenzen gezogen habe.
Ihre Kritik richtet sich auf mehrere Punkte: zu niedrige Bedarfssätze, eine unrealistische Wohnkostenpauschale, komplizierte Anträge und monatelange Bearbeitungszeiten ohne finanzielle Unterstützung. Hinzu kommen die Abhängigkeit vom Einkommen und der Unterstützung der Eltern sowie die Rückzahlung eines erheblichen Teils der Förderung, weil BAföG kein vollständiger Zuschuss ist. Manche Eltern seien selbst mit dem Antrag überfordert oder erschwerten ihren Kindern den Zugang bewusst.
Gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten könne die Rückzahlungspflicht vom Studium abschrecken. Studienkredite seien wegen hoher Schulden nach dem Abschluss und teilweise mangelnder Transparenz keine ausreichende Alternative. Stipendien wiederum stünden nur einer kleinen Gruppe offen; laut Schüssler bewerben sich insbesondere Kinder aus Akademikerfamilien darauf.
Wohnraum gesucht, nicht nur irgendwo
Auf dem Wohnungsmarkt sind die Mieten für viele Menschen gestiegen. Bei niedrigen Einkommen fällt die Mietkostenbelastung besonders hoch aus. Nach Schüsslers Einschätzung fehlt nicht grundsätzlich Wohnraum, sondern bezahlbarer Wohnraum. Ein Umzug in eine günstigere Stadt ist für Studierende oft keine realistische Lösung: Studiengänge gibt es nur an bestimmten Orten, außerdem bestimmen Familie und Jobmöglichkeiten den Wohnort. Selbst zuvor günstigere Regionen wie Ostdeutschland und das Ruhrgebiet verzeichnen inzwischen steigende Mieten.
Das Programm „Junges Wohnen“ begrüßt Schüssler grundsätzlich. Viele Studierendenwohnheime sind marode, zusätzliche Plätze werden gebraucht. Allein könne das Programm die Wohnungsnot aber nicht lösen. Die bereitgestellten Mittel reichten nach ihrer Einschätzung nicht einmal für die notwendige Sanierung bestehender Wohnheime.
Weil auch nicht gemeinnützige Träger gefördert werden können, könnten private Investoren profitieren. Von ihnen errichtete Wohnheime könnten zunächst durch Belegbindungen und niedrigere Mieten begrenzt werden, langfristig aber in teure, möblierte Wohnungen umgewandelt werden. Schüssler fordert deshalb mehr sozialen Wohnungsbau, strengere Mietregulierungen und eine konsequente Förderung bezahlbaren Wohnraums für alle Betroffenen – nicht nur für Studierende.
Eine Finanzierung ohne Elternlotterie
Gefordert wird eine strukturelle Reform der Studienfinanzierung: Sie soll ausreichende finanzielle Sicherheit bieten, unabhängiger vom Elternhaus sein, unkompliziert beantragt werden können und nach dem Studium keine hohe Verschuldung hinterlassen.
Rahel Schüssler studiert Geographie an der Universität Bonn. Ihre Schwerpunkte sind soziale Ungleichheit, Geschlechtergerechtigkeit und Wohnraumfragen. Beim freien zusammenschluss von student*innenschaften, dem fzs e. V., arbeitet sie als Referentin für BAföG und studentisches Wohnen. Außerdem ist sie Mitglied im Ausschuss Mutterschutz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, BMFSFJ. Ihre Einschätzungen erschienen im Februar 2025 auf jugendgerecht.de.
