Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg ist Ziel eines Cyberangriffs auf ihre IT-Systeme geworden. Unbefugte könnten dabei Daten aus rund 51.000 Bewerbungen abgerufen haben. Nach aktuellem Kenntnisstand muss die Universität davon ausgehen, dass der Abruf tatsächlich stattgefunden hat.

Betroffen sind Bewerbungen für das Sommersemester 2026 sowie das Wintersemester 2026/2027. Für Bewerberinnen und Bewerber ist das eine ziemlich beunruhigende Nachricht: Möglicherweise gelangten Namen, Adressen, Telefonnummern, private E-Mail-Adressen, Geburtsdaten und weitere Angaben nach außen. Auch hochgeladene Dokumente könnten zugänglich gewesen sein.

Welche Daten betroffen sein könnten

Nach Angaben der Universität und den vorliegenden Informationen zählen dazu unter anderem Bewerbernummer, Vor- und Nachname, Adresse, Telefonnummer, private E-Mail-Adresse, Geschlecht, Geburtsdatum und Geburtsort. Ebenfalls betroffen sein können der Studiengang, der angestrebte Abschluss, das Fachsemester, das Bewerbungssemester, der Zulassungsstatus, der Verfahrensschritt und die Quote.

Auch Angaben zum Bewerbungsverfahren sowie die mit den Bewerbungen hochgeladenen Dokumente waren möglicherweise abrufbar. Die Universität weist darauf hin, dass die Betroffenen derzeit und fortlaufend über die Entwicklung informiert werden.

Die Hochschule wurde am Mittwoch, dem 14. Oktober 2026, auf den Vorfall aufmerksam. Daraufhin richtete sie einen Krisenstab unter Leitung von Rektorin Prof. Dr. Claudia Becker und dem Prorektor für Digitale Transformation und Transfer, Prof. Dr. Stefan Sackmann, ein. IT-Mitarbeiter leiteten Gegenmaßnahmen ein und untersuchen den Angriff weiter.

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Die zuständigen Behörden wurden benachrichtigt. Außerdem erstattete die Universität Strafanzeige. Zu den Umständen des Angriffs machte sie zunächst keine Angaben. Weitere Informationen stellt die Hochschule unter www.uni-halle.de/datenschutzvorfall bereit.

Was Hochschulen daraus lernen können

Ein hundertprozentiger Schutz vor Cyberangriffen ist nicht möglich. Hochschulen stehen dabei vor einer besonders kniffligen Aufgabe: Sie sind groß, haben unterschiedlich aufgebaute Bereiche und sehr viele Nutzerinnen und Nutzer mit verschiedenem IT-Wissen. Das macht die Sache anfällig – und ehrlich gesagt auch ziemlich unübersichtlich.

Basisschutz beginnt schon beim Serverraum. Der sollte abschließbar sein und vor unbefugtem Zutritt schützen. Dazu kommen regelmäßige Schwachstellenscans, eine Zwei- oder Mehr-Faktor-Authentifizierung und ein funktionierendes Patchmanagement.

Der Faktor Mensch bleibt ebenfalls wichtig. Mitarbeitende und Studierende sollten zu Cybergefahren geschult werden; sinnvoll ist außerdem eine zentrale Anlaufstelle für Fragen und Probleme rund um die IT-Sicherheit. Reicht das Budget für externe IT-Dienstleister nicht aus, können Hochschulen eigenes Personal ausbilden und Sicherheitswissen intern aufbauen.

Für den Schutz nach außen wird ein einheitliches IT-Sicherheitskonzept für die gesamte Hochschule empfohlen. Im Netzwerk wiederum sollten einzelne Bereiche konsequent segmentiert und voneinander getrennt werden. Ein Rollenkonzept verteilt Zugriffsrechte sinnvoll; Administratorrechte gehören nur in die Hände dafür vorgesehener Personen.

Zentrale Verwaltungsfunktionen und andere betriebswichtige Bereiche sollten besonders geschützt und von anderen Netzwerksegmenten isoliert werden. Das erschwert Angreifern den Weg zu kritischen Bereichen und begrenzt ihre Ausbreitung im Netzwerk. Für den Ernstfall braucht jedes Sicherheitskonzept außerdem einen erprobten Notfallplan. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, kurz BSI, stellt dafür Checklisten und weitere praktische Hilfestellungen für betroffene Organisationen bereit.

Auch an der Universität Magdeburg dürfte man den Fall in Halle heute, am 16.10.2026, aufmerksam verfolgen. Für Bewerberinnen und Bewerber bleibt zunächst vor allem eines: Postfach und Spam-Ordner im Blick behalten, wenn die Universität über den Datenvorfall informiert.