Am 5. Juni 2026 fand an der Universität Greifswald ein festlicher Akt zur Würdigung der Absolvent*innen statt. In den vergangenen zwölf Monaten konnten an der Hochschule insgesamt 249 Promotionen und 9 Habilitationen erfolgreich abgeschlossen werden. Diese eindrucksvolle Zahl zeugt von der hohen akademischen Leistungsfähigkeit der Universität.

Rektorin Prof. Dr. Katharina Riedel überbrachte den Absolvent*innen herzliche Glückwünsche und hob ihren Beitrag zur Wissensvermehrung hervor. Ihrer Meinung nach sind Wissenschaftler*innen nicht nur Wissensvermittler, sondern auch Verantwortliche im gesellschaftlichen Diskurs. Der Festakt wurde von PD Dr. Martin Fritz, der den Teilnehmenden über Religion, Weltanschauung und den damit verbundenen gesellschaftlichen Wandel sprach, eindrucksvoll begleitet.

Verteilung der Promotionen

Die Promotionen an der Universität verteilten sich auf fünf verschiedene Fakultäten:

Fakultät Anzahl der Promotionen
Medizinische Fakultät 126
Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät 93
Philosophische Fakultät 15
Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 14
Theologische Fakultät 1

Bemerkenswert ist, dass circa 54 Prozent der promovierten Absolvent*innen weiblich sind. Besonders hervorzuheben ist, dass 42 Dissertationen mit der Bestnote „summa cum laude“ ausgezeichnet wurden. Diese Leistungen sind das Ergebnis strenger akademischer Standards, die durch die Promotionsordnung festgelegt sind.

Anerkennung herausragender Arbeiten

Im Rahmen des Festaktes wurden auch vier Promotionspreise vergeben, die vom Verein der Freunde und Förderer der Universität bereitgestellt wurden. Die Preisträger*innen dieses Jahres sind:

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  • Dr. Alexander Heimann: „Die Beurteilung von Faktenchecks nach dem Äußerungsrecht“
  • Dr. Stefanie Tanja Schuller: „Die FOXM1-abhängige Regulation der Helikase HELLS im hepatozellulären Karzinom“
  • Dr. Max Rößler: „Opportunity Spaces and Development Traps of Green Transitions in Peripheral Regions: Narratives, Place Leadership, and System-Level Agency“
  • Dr. Victoria Oertel: „Nicht mehr normal? Die Narrativität philosophischer Krankheitstheorien am Beispiel von zwei Explikationen von ‘Krankheit‘ vor und nach dem Beitritt der DDR zur BRD“

Wenn man die Voraussetzungen für das Promotionsverfahren betrachtet, so wurde die Grundlage durch die geltende Promotionsordnung und das Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern definiert. Ein bedeutender Pflichtschritt im Promotionsprozess ist die Einschreibung als Promotionsstudierende/r, wobei diese nur nach Registrierung und Abschluss einer Betreuungsvereinbarung erfolgen kann.

Die Rektorin betonte während des Festaktes auch die Bedeutung der Wissenschaftsfreiheit und die Verantwortung, die mit diesen akademischen Titeln einhergeht. Jede Dissertation muss veröffentlicht werden, um die Promotionsurkunde zu erhalten, was einen weiteren Schritt im Prozess der Wissensverbreitung darstellt.