Am 8. Juni 2026 warnt das Friedensgutachten 2026 vor einem drohenden Zerfall der internationalen Ordnung. Laut der Universität Duisburg-Essen, die das Gutachten präsentiert hat, beeinflussen Groß- und Mittelmächte wie die USA, Russland, Israel, Pakistan, Äthiopien und die Golfmonarchien die geopolitische Stabilität durch eine aggressive Machtpolitik und den Einsatz militärischer Mittel. Diese Entwicklungen sorgen dafür, dass das Völkerrecht in der globalen Politik zunehmend vernachlässigt und missachtet wird. Führende Staatschefs, darunter Donald Trump und Wladimir Putin, werden sogar als Warlords beschrieben, die Krieg führen, um ihre persönlichen Interessen durchzusetzen.

Besorgniserregend sind die aktuellen Gewaltkonflikte, wie der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und die amerikanisch-israelische Intervention im Iran. Der Bericht von uni-due.de ruft dazu auf, die Handlungsfähigkeit der Vereinten Nationen zu sichern. Dabei wird eingehend gefordert, dass die Bundesregierung und ihre europäischen Partner nicht nur Völkerrechtsbrüche von Gegenspielern, sondern auch von Verbündeten konsequent verurteilen.

Die Herausforderungen der Entwicklungszusammenarbeit

Ein alarmierendes weiteres Thema ist die drastische Kürzung der Mittel für internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe. Die Abwicklung der US-amerikanischen Entwicklungsorganisation USAID im Jahr 2025 hat den globalen Kampf gegen Krankheiten wie HIV-Aids, Polio und Malaria stark beeinträchtigt. Das Friedensgutachten macht deutlich, dass die weltweite Entwicklungszusammenarbeit bereits vor Trumps zweiter Amtszeit in der Krise war und fordert eine strategische Neuausrichtung auf europäischer Ebene. Die Empfehlungen umfassen eine stärkere Bündelung von Ressourcen und Expertise, um die friedensfördernde Funktion der Entwicklungszusammenarbeit zu betonen.

Besonders hervorgehoben wird die Rolle der Entwicklungszusammenarbeit als Instrument zur Unterstützung von Versöhnungsprozessen und dem Wiederaufbau postkonflikthafter Gesellschaften. Friedensforscher:innen kritisieren die unzureichende Berücksichtigung von Konfliktprävention im aktuellen Handeln. Daher werden die Bundesregierung und die EU dazu aufgefordert, die friedensorientierte Entwicklungszusammenarbeit zu stärken und entsprechende finanzielle Ressourcen bereitzustellen.

Die Relevanz des humanitären Völkerrechts

Im Kontext der internationalen Sicherheit und der Entwicklungszusammenarbeit wird auch die Rolle des humanitären Völkerrechts, insbesondere der Genfer Konventionen von 1949, immer relevanter. Diese regeln den Schutz von Zivilisten und Kriegsgefangenen sowie die Art der Kriegführung. Allerdings wird die Durchsetzung des humanitären Völkerrechts erschwert, da viele Kriegsverbrechen nicht ausreichend untersucht oder verfolgt werden. Trotz der universellen Gültigkeit der Genfer Konventionen und ihrer Wertigkeit im Völkergewohnheitsrecht bleibt ihre Anwendung problematisch, vor allem bei mächtigen Staaten.

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Laut einer Analyse auf bpb.de sind 196 Staaten den Genfer Konventionen beigetreten, doch weniger Staaten haben die Zusatzprotokolle von 1977 ratifiziert, die den Schutz von Zivilisten in bewaffneten Konflikten erweitern. Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH), der seit seiner Gründung im Jahr 2002 für die Verfolgung von Kriegsverbrechen zuständig ist, sieht sich ebenfalls Herausforderungen gegenüber, da nicht alle Staaten dem Römischen Statut beigetreten sind.

Die universelle Durchsetzung des humanitären Völkerrechts, die teilweise durch politische Interessen und die Souveränität der Staaten behindert wird, bleibt ein zentrales Anliegen, das von der Zivilgesellschaft und internationalen Organisationen aktiv gefördert wird. Technologischer Fortschritt, einschließlich des Einsatzes autonomer Waffensysteme, stellt neue Herausforderungen für die geltenden Regelwerke dar.