Wer in Mainz falsch parkt, bekommt nicht automatisch sofort ein Knöllchen – kontrolliert wird trotzdem. 2025 leitete die Verkehrsüberwachung der Stadt rund 140.000 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Verkehrsverstöße brachten der Stadtkasse im vergangenen Jahr 3,2 Millionen Euro ein. Am häufigsten ging es um das absolute oder eingeschränkte Halteverbot. Auch das Parken entgegen der Fahrtrichtung nahm laut Stadtverwaltung zu.

Kontrolliert wird der ruhende Verkehr im gesamten Stadtgebiet. Einzelne Stadtteile oder Straßen einfach auszunehmen, wäre rechtlich nicht zulässig: Eine selektive Nichtahndung wäre rechtswidrig und würde andere Stadtteile sowie regelkonforme Verkehrsteilnehmer benachteiligen. Trotzdem werden nicht überall gleich häufig Ordnungsgelder verhängt oder Kontrollen durchgeführt.

Warum in der Augustinerstraße genauer hingeschaut wird

Ordnungsdezernent Karsten Lange (CDU) ist seit 2026 im Amt und für die Verkehrsüberwachung zuständig. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen für Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr sorgen, sagt er. Ziel sei nicht, Bürger zu gängeln, sondern Sicherheit herzustellen und Verkehrsteilnehmer für rücksichtsvolles Verhalten zu sensibilisieren.

Als Beispiel nennt Lange die Augustinerstraße. Radfahren in der dortigen Fußgängerzone könne Passanten gefährden – vor allem mobilitätseingeschränkte Menschen sowie Personen mit Kinderwagen oder Rollstuhl. Wegen wiederkehrender Konflikte zwischen Radfahrern und Fußgängern wird dort verstärkt kontrolliert. Nicht jeder Verstoß soll allerdings sofort mit einem Ordnungsgeld geahndet werden.

Teurer beziehungsweise konsequenter wird es laut Lange insbesondere dann, wenn die Verkehrssicherheit gefährdet ist: etwa wenn Fahrräder zu schnell durch die Fußgängerzone fahren oder Autos entgegen der Fahrtrichtung parken. Beim Ausparken muss dann in den Gegenverkehr gefahren werden. Bei Dunkelheit sind rückwärtige Reflektoren und Rückleuchten für den Verkehr aus der korrekten Fahrtrichtung zudem nicht sichtbar. Die Stadt ahndet solche Verstöße deshalb konsequent.

Hier könnte Ihr Advertorial stehen
Ein Advertorial bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Botschaft direkt im redaktionellen Umfeld zu platzieren

Neben den regulären Kontrollen gibt es Schwerpunktkontrollen an Orten, an denen besonders viele oder gefährliche Verstöße auftreten. Dazu gehören das Radfahrverbot in der Augustinerstraße und Gaustraße, zugeparkte Straßenbahnschienen und blockierte Feuerwehrzufahrten, etwa im Volkspark. Auch das Grillverbot im Volkspark wurde 2026 intensiver kontrolliert. Hinweise von Anwohnern und Ortsbeiräten fließen in die Auswahl der Schwerpunkte ein.

Parkplatzmangel rechtfertigt nach Auffassung der Stadtverwaltung kein verkehrswidriges Verhalten. Eine Duldung würde Regelbrecher begünstigen und diejenigen benachteiligen, die sich an die Verkehrsregeln halten. Rechtlich zulässig und anderen Verkehrsteilnehmern vermittelbar sei eine solche Praxis nicht.

Ein Amt mit mehr als Parkkontrollen

Das Verkehrsüberwachungsamt Mainz ist organisatorisch Teil von Dezernat VII „Ordnungswesen und Verkehrsüberwachung“ der Landeshauptstadt Mainz. Zum Amt gehören die Amtsleitung, die Abteilung Verkehrsüberwachung, die Bußgeldstelle für Verkehrsordnungswidrigkeiten und die Verkehrsabteilung.

Rund 140 Mitarbeitende überwachen den ruhenden und fließenden Verkehr, leiten Abschleppmaßnahmen ein und kümmern sich um die Kontrolle und Beseitigung nicht zugelassener Fahrzeuge und Schrottfahrräder. Sie bearbeiten Verkehrsordnungswidrigkeiten und Abschleppmaßnahmen, führen Fahrerlaubnis- und Zulassungsverfahren durch und genehmigen beziehungsweise kontrollieren das Taxi- und Mietwagengewerbe. Amtsleiter ist Daniel Joseph.

Das Verkehrsüberwachungsamt sitzt im Bonifazius-Turm A, Rhabanusstraße 3, 55118 Mainz. Die Postanschrift lautet Postfach 3820, 55028 Mainz. Erreichbar ist das Amt unter 06131 12-2181, per Fax unter 06131 12-3086 und per E-Mail an verkehrsueberwachungsamt@stadt.mainz.de. Ansprechpartnerin im Vorzimmer ist Frau Hutsch-Lazar, Telefon 06131 12-2777.

Geöffnet ist montags bis donnerstags von 9:00–12:00 Uhr und 14:00–15:30 Uhr, freitags von 9:00–13:00 Uhr. Für Fahrerlaubnisbehörde und Kfz-Zulassungsbehörde gelten abweichende Öffnungszeiten. Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden. Parkplätze gibt es im Parkhaus Bonifaziustürme und im Parkhaus Cityport.

Wer Unterlagen außerhalb der Öffnungszeiten einwerfen möchte, findet Nachtbriefkästen am Stadthaus Große Bleiche, Löwenhofstraße 1, links neben der Schiebetür, sowie am Stadthaus Kaiserstraße, Lauterenflügel, Kaiserstraße 3–5, rechts neben der Eingangstür. Die zentrale Stadtverwaltung befindet sich im Stadthaus Große Bleiche, Große Bleiche 46/Löwenhofstraße 1, 55116 Mainz. Für allgemeine Behördenfragen ist die Behördenrufnummer 115 zuständig.

Vom Parkverstoß bis zum Blitzerfoto

Verkehrsüberwachung wird hauptsächlich von Polizei und Ordnungsämtern durchgeführt. Sie soll Verkehrsunfälle verhindern und ihre Folgen mindern, die Sicherheit besonders gefährdeter Verkehrsteilnehmer wie Kinder und Senioren erhöhen, regelkonformes und rücksichtsvolles Verhalten fördern sowie Verkehrsverstöße feststellen und ahnden. Außerdem wird der Verkehrsfluss beobachtet, damit Staus möglichst früh erkannt und verhindert werden können. Grundlage vieler Regeln ist die Straßenverkehrsordnung, kurz StVO.

Der ruhende Verkehr liegt überwiegend in kommunaler Hand. Dazu zählen die Kontrolle von Halte- und Parkvorschriften, die Umsetzung behindernd abgestellter Fahrzeuge – etwa vor Feuerwehrzufahrten –, die Ahndung von Radfahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen sowie die Kontrolle von Zeitvorgaben auf Kurzzeitparkplätzen. Wer die Parkzeit überschreitet, bekommt meist ein Verwarnungsgeld, das umgangssprachliche „Knöllchen“. Bei sofortiger Zahlung lässt sich ein Bußgeldverfahren vermeiden. Kraftfahrzeuge dürfen Fußgängerzonen in der Regel nur mit Sondergenehmigung nutzen.

Manche Kommunen beauftragen private Unternehmen mit der Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs. Geschwindigkeitsmessungen privater Anbieter sind allerdings nur als Beweismittel verwendbar, wenn ein Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde die Messung vor Ort kontrolliert.

Im fließenden Verkehr geht es unter anderem um Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße sowie Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Zum Einsatz kommen mobile und stationäre Blitzer sowie Radarfallen; Alkoholfahrten werden meist durch Polizeikontrollen festgestellt. Stationäre Anlagen können Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße und unzureichenden Abstand erfassen – innerorts ebenso wie auf Autobahnen.

Bei der Section Control wird die durchschnittliche Geschwindigkeit innerhalb eines festgelegten Streckenabschnitts aus der benötigten Fahrzeit berechnet. In Deutschland ist bei stationären Anlagen die Lasermessung, also Lidar, weit verbreitet: Messgeräte senden elektromagnetische Signale aus, aus deren Reflexion die Entfernung zum Fahrzeug ermittelt wird. Aus der Veränderung dieser Entfernung errechnet sich die Geschwindigkeit. Wird das Tempolimit überschritten, löst die Kamera aus und erstellt ein Blitzerfoto. Schwarzlichtblitzer senden keinen sichtbaren Blitz aus und werden unter anderem in Tunneln eingesetzt, damit Fahrer nicht abgelenkt werden.

Mobile Kontrollstellen sind meist vorher nicht bekannt. Manche Geräte arbeiten mit Lichtschranken. Beim sogenannten Nachfahren messen getarnte Polizeibeamte die Geschwindigkeit eines vorausfahrenden Fahrzeugs; als Beweismittel dient ein Video. Bei Geschwindigkeitsmessungen wird ein Toleranzabzug berücksichtigt: unter 100 km/h pauschal 3 km/h, über 100 km/h 3 Prozent.

Wenn eine Messung angezweifelt wird

Messergebnisse von Blitzern und Radarfallen können durch verschiedene Faktoren fehlerhaft sein. Sind auf dem Beweisfoto mehrere Fahrzeuge zu sehen, lässt sich die Messung möglicherweise keinem Fahrzeug eindeutig zuordnen. Schäden an der Fahrbahn können Messungen beeinträchtigen, wenn sich die Messtechnik darunter befindet. Auch Geschwindigkeitsmessungen durch nicht dafür geschultes beziehungsweise nicht zuständiges Personal sind nicht verwertbar.

Blitzer müssen regelmäßig geeicht werden. Ohne gültigen Eichschein kann eine Messung in einem Bußgeldverfahren nicht verwendet werden. Wer ein Messergebnis anzweifelt, kann einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren. Dieser kann Akteneinsicht beantragen und mögliche Fehler im Messprotokoll prüfen.

Bei unsicherer Fahrweise dürfen Polizeibeamte ein Fahrzeug