Wer am Hochschulsportzentrum der Universität Regensburg schnell etwas Warmes essen wollte, steht derzeit vor verschlossenen Türen: Die Cafeteria Sport ist seit dem 20. Juli 2026 geschlossen. Grund ist ein anhaltender Befall des Universitätsgebäudes durch Siebenschläfer.

Für Studierende des Hochschulsports bedeutet das einen Umweg. Die nächstgelegene Kantine liegt in der Fakultät für Medizin – knapp zehn Minuten Fußweg entfernt. Nicht ewig, klar, aber zwischen zwei Kursen mit knurrendem Magen auch nicht gerade ums Eck.

Keine Wiedereröffnung in Sicht

Die bisherigen Maßnahmen gegen die Nagetiere waren offenbar erfolglos. Das Studierendenwerk Niederbayern/Oberpfalz (STWNO) erklärt, trotz monatelanger Bemühungen sei bislang keine dauerhafte Lösung erreicht worden. Unter den aktuellen Bedingungen könnten die erforderlichen Hygienestandards für einen dauerhaften Lebensmittelbetrieb nicht gewährleistet werden.

Das Studierendenwerk bedauert die Schließung und verweist auf erhebliche personelle und finanzielle Investitionen in den Betrieb der Cafeteria. Ein Termin für die Wiedereröffnung steht nicht fest. Die Einrichtung bleibt „bis auf Weiteres geschlossen“.

Vor der Schließung war die Cafeteria Sport montags bis freitags von 10:00 bis 14:30 Uhr geöffnet. Als weitere Schließzeit ist der 23. Dezember 2026 bis 6. Januar 2027 angegeben. Nach den Öffnungszeiten standen Getränke- und Snackautomaten zur Verfügung.

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Ausgabemensa am Eingang des Sportzentrums

Die Cafeteria befindet sich im Gebäude des Sportzentrums der Universität Regensburg und bildet dessen Zugang. Organisiert ist sie als Ausgabemensa mit täglich zwei warmen Gerichten. Angebot und Preise entsprechen denen der Mensen; für Studierende und Mitarbeitende gelten vergünstigte Preise.

Cafeterien sollen Wartezeiten in den Mensen verringern und eine zusätzliche, teilweise näher gelegene Mittagsverpflegung ermöglichen. Die Cafeteria Sport liegt an der Adresse Am Biopark 12, 93053 Regensburg. Geleitet wird sie von Florian Apenburg. Eine E-Mail-Adresse ist im Artikel des Studierendenwerks angegeben, technisch jedoch verborgen.

Warum die Tiere so schwierig loszuwerden sind

Der Siebenschläfer, wissenschaftlich Glis glis, ist ein kleines Nagetier mit grauem Fell und buschigem Schwanz. Bis zu etwa 32 Zentimeter Gesamtlänge erreicht er, ungefähr die Hälfte davon entfällt auf den Schwanz. Große Augen und rundliche, relativ kleine Ohren gehören zu seinen typischen Merkmalen.

Zu sehen bekommt man ihn selten: Siebenschläfer sind ausschließlich nachts aktiv. In Mitteleuropa sind sie meist von Mai bis Oktober unterwegs und halten den restlichen Zeitraum Winterschlaf. Dafür graben sie eigene Erdhöhlen. Tagsüber ziehen sie sich einzeln oder in kleinen Gruppen in Baumhöhlen oder Nistkästen zurück.

Auf dem Speiseplan stehen vor allem Rinde, Knospen, Blätter, Früchte und Samen von Laubbäumen – insbesondere Eicheln und Bucheckern. Im Spätsommer werden vier bis sechs Junge geboren. Nach sechs bis sieben Wochen sind sie selbstständig; teilweise überwintern sie trotzdem weiter mit der Mutter.

Das Verbreitungsgebiet reicht von Nordspanien bis zum Kaukasus. In Deutschland kommen Siebenschläfer überwiegend südlich der Mittelgebirge vor. Sie leben in Laub- und Mischwäldern mit dichtem Eichen- und Buchenbestand, aber auch in Parks, Obstgärten und Weingärten. Als Kulturfolger tauchen sie außerdem in Ortschaften auf und nisten dort häufig auf Dachböden – egal, ob das Gebäude bewohnt ist oder nicht.

Nagespuren, Kot und nächtlicher Lärm verraten ihre Anwesenheit. Gerade in Waldnähe können sich die Tiere auf Dachböden oder zwischen Dachbalken ansiedeln. Ihre geringe Größe macht es schwierig, sämtliche möglichen Zugänge zuverlässig zu verschließen. In Häusern können sie elektrische Leitungen annagen und Lebensmittel verschmutzen; dazu kommen der erhebliche Lärm in der Nacht sowie Kot und Urin, die Fliegen und andere Schädlinge anlocken können.

Einfach einfangen oder vertreiben ist allerdings nicht drin. Siebenschläfer gehören in Deutschland zu den gesetzlich besonders geschützten Tierarten. Eine Bekämpfung ist normalerweise nicht erlaubt und nur in besonders begründeten Ausnahmefällen mit Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde möglich. Wer einen Siebenschläfer ohne entsprechende Ausnahmegenehmigung tötet, macht sich strafbar.

Bei Problemen in Wohnhäusern oder Unternehmen wird empfohlen, ein Schädlingsbekämpfungsunternehmen einzuschalten. Fachbetriebe können zur tierschutzgerechten Vergrämung oder zum Lebendfang beraten und die Abstimmung mit den zuständigen Behörden übernehmen. Bis dahin bleibt an der Universität Regensburg vor allem der Weg zur Medizin – zu Fuß, mit leerem Tablett und hoffentlich nicht allzu großem Hunger.