Universität Regensburg diskutiert ukrainisches Gesellschaftsrecht als Grundlage für den Wiederaufbau
An der Universität Regensburg ist der Wiederaufbau der Ukraine zum Gegenstand einer internationalen Konferenz geworden. Am Institut für Ostrecht (IOR) ging es darum, wie das ukrainische Gesellschafts- und Investitionsrecht an europäische Standards angepasst werden kann. Keine Nebensache: Verlässliche Regeln sollen privaten Investoren Vertrauen geben – gerade in einem Land, dessen wirtschaftliche Zukunft durch den russischen Angriffskrieg massiv belastet ist.
Mehr als 30 Fachleute aus Wissenschaft und Praxis aus elf Ländern kamen zu dem dreitägigen Treffen zusammen. Auf der Tagesordnung standen unter anderem die Digitalisierung der Unternehmensgründung und der Schutz von Minderheitsaktionären. Das IOR will mit der Konferenz außerdem die Zusammenarbeit mit der ukrainischen Anwaltschaft stärken. Recht klingt trocken, ist es in diesem Fall aber nicht: Für Unternehmen entscheidet sich daran oft, ob Geld überhaupt ins Land fließt.
Regeln für Investitionen und Wiederaufbau
Der Wiederaufbau wird erhebliche internationale Finanzmittel erfordern. Die Europäische Union hat bereits umfangreiche Unterstützung geleistet, um die Widerstandsfähigkeit der Ukraine zu stärken und den Wiederaufbau voranzubringen. Mittel- bis langfristig soll zusätzliche Hilfe dabei helfen, ein freies und wohlhabendes Land aufzubauen, die Ukraine an europäische Werte sowie an die europäische und globale Wirtschaft anzubinden und ihren Weg zur EU-Mitgliedschaft zu unterstützen.
Wie groß der gesamte Wiederaufbaubedarf sein wird, lässt sich noch nicht abschließend sagen. Der Ausgang des russischen Angriffskriegs ist weiterhin nicht absehbar. Trotzdem sollen internationale Unterstützungsmaßnahmen und ihre Grundzüge schon jetzt festgelegt werden. Dazu gehört die Ukraine-Fazilität, die die EU für den Zeitraum 2024–2027 eingerichtet hat. Über dieses Finanzierungsinstrument stellt sie bis zu 50 Mrd. Euro an regelmäßiger und verlässlicher Hilfe bereit – für Erholung, Wiederaufbau und Modernisierung, während des Krieges und auf dem Weg zur EU-Mitgliedschaft.
Auch die Ukraine-Geberplattform arbeitet an diesem Spagat zwischen akuter Hilfe und langfristiger Planung. Sie wurde am 26. Januar 2023 eingerichtet, damit internationale Geber und Finanzinstitutionen ihre Unterstützung abstimmen können. Das Ziel: eine kohärente, transparente und nachvollziehbare Hilfe. Die Plattform umfasst kurzfristige Finanzhilfen ebenso wie längerfristige Unterstützung für den Wiederaufbau und soll, entsprechend den Konferenzen in Lugano, Berlin und Paris, die Lücke zwischen Bedarf und verfügbaren Mitteln verringern.
Von Schulen bis Energieversorgung
Die EU-Kommission und ihre Partner mobilisieren Unterstützung für die wirtschaftliche und soziale Stabilisierung, für die Erholung von den Kriegsfolgen und für den Wiederaufbau. Bei der Wiederaufbaukonferenz 2026 in Danzig unterzeichnete die Kommission Vereinbarungen über neue Finanzierungen von mehr als 1,1 Mrd. Euro. Grundlage war der Investitionsrahmen für die Ukraine. Das Geld soll Investitionen in Verteidigung, Infrastruktur und erneuerbare Energien ermöglichen – Bereiche, die für Erholung, Krisenfestigkeit und langfristiges Wachstum wichtig sind.
In Danzig wurde außerdem der Europäische Flaggschiff-Fonds für den Wiederaufbau der Ukraine gegründet. Er ist der größte Beteiligungsfonds für die Ukraine. Mit einem Startkapital von 220 Mio. Euro soll er Investitionen von bis zu 7 Mrd. Euro mobilisieren. Vorgesehen sind umfangreiche Infrastrukturvorhaben, leistungsfähige Industriezweige und weitere zentrale Projekte für die wirtschaftliche Erholung.
Ein Jahr zuvor, bei der Wiederaufbaukonferenz 2025 in Rom, gab die Kommissionspräsidentin die Unterzeichnung von Garantie- und Finanzhilfevereinbarungen über 2,3 Mrd. Euro bekannt. Über den Investitionsrahmen für die Ukraine sollen damit Investitionen von 10 Mrd. Euro angestoßen werden. Geplant sind unter anderem kommunale und soziale Infrastruktur, Wohnungsbau, Energieversorgung, die Entwicklung des Privatsektors sowie strategische und Dual-Use-Industrien.
Bei der Konferenz 2024 in Berlin kündigte die Kommission neue Garantie- und Finanzhilfevereinbarungen über 1,4 Mrd. Euro an. Internationale Finanzinstitutionen sollen dadurch 3,2 Mrd. Euro an Finanzintermediäre und Endempfänger in der Ukraine weitergeben können. Profitieren sollen private Unternehmen, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen, Kommunen und ukrainische Staatsbetriebe. Ein Schwerpunkt liegt auf der Reparatur, Wiederherstellung und Erweiterung der Energieinfrastruktur, die durch russische Angriffe besonders stark beschädigt wurde.
Schon bei der Wiederaufbaukonferenz 2023 in London unterzeichneten die Europäische Kommission, die Europäische Investitionsbank, die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung sowie die International Finance Corporation Vereinbarungen über mehr als 800 Mio. Euro. Sie sollten private Investitionen in die Erholung und den Wiederaufbau der ukrainischen Wirtschaft anstoßen. Unterstützt wurden die Vereinbarungen durch den Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung Plus und die Finanzierungskomponente von NDICI/„Europa in der Welt“. Dahinter stand der Versuch, das internationale Engagement für die Einbindung des Privatsektors zu stärken.
Der Blick reicht sogar bis in Klassenzimmer. Die EU unterstützt den Wiederaufbau beschädigter Schulen mit 100 Mio. Euro. Rund 14 Mio. Euro stellte die Kommission für den Kauf von Schulbussen bereit, zusätzlich startete sie eine EU-weite Spendenaktion für Schulbusse. Abgewickelt wird sie über das EU-Katastrophenschutzverfahren. Mit der Ukraine will die Kommission außerdem einen nahtlosen Zugang zum EU-Binnenmarkt ermöglichen.
Eine lange Strecke bis zur Erholung
Bereits im Oktober 2022 veranstalteten die EU-Kommission und Deutschland als damaliger G7-Vorsitz gemeinsam eine internationale Expertenkonferenz in Berlin. Im Mittelpunkt standen die Erholung, der Wiederaufbau und die Modernisierung der Ukraine. Der Ukraine sollte weitere Unterstützung durch die EU und die internationale Gemeinschaft zugesagt werden. Dabei wurde betont, dass die Hilfe über den unmittelbaren Bedarf hinausreichen und auch den EU-Beitritt der Ukraine begleiten soll.
Die Konferenzen und Finanzierungsinstrumente geben dem großen Vorhaben einen organisatorischen Rahmen. Die Tagung in Regensburg setzt an einer Stelle an, die leicht übersehen wird: bei den Regeln hinter den Investitionen. Ob ein Unternehmen digital gegründet werden kann, ob Minderheitsaktionäre geschützt sind und ob das Gesellschaftsrecht verlässlich funktioniert, klingt nach Paragrafenarbeit. Für den Wiederaufbau kann genau das den Unterschied machen – zwischen Interesse und tatsächlichem Engagement.
Die Informationsseite der EU-Kommission wurde zuletzt am 26. Juni 2026 aktualisiert. Heute, am 1.11.2026, laufen die Planungen und Unterstützungsprogramme weiter, während an der Universität Regensburg über jene rechtlichen Grundlagen gesprochen wird, auf denen Firmen, Kapital und irgendwann vielleicht wieder ganz gewöhnlicher Geschäftsalltag aufbauen sollen.
