Heute, am 15.10.2026, ist in der Homberger Stadtkirche der Staffelstab für das Universitätsjubiläum der Philipps-Universität Marburg weitergereicht worden. Bürgermeister Dr. Nico Ritz und Dekanin Sabine Tümmler übergaben ihn symbolisch an Michelle Mende, die von der Stadt Homberg entsandte Stipendiatin der Universität. Danach schwangen sich Studierende der Marburger Stipendiatenanstalt trotz Regens aufs Fahrrad.

Ihr Ziel: Marburg. Dort soll das Universitätsjubiläumsjahr mit einem Festakt beginnen. Die Strecke führt zunächst nach Treysa, am folgenden Tag geht es über den neuen Radweg „Philipp 500“ weiter. „Jede gute Staffel läuft ein Stück zusammen“, sagte die Vizepräsidentin der Universität, Professorin Evelyn Korn.

Ein Radweg durch die Reformationsgeschichte

Der neue Radweg verbindet Homberg und Marburg auf 75 Kilometern. Über Ziegenhain, Treysa, Neustadt und Kirchhain führt die Route durch eine Landschaft, in der sich politische, kirchliche und akademische Geschichte eng verschränken. Fünf Audiostationen informieren unterwegs über diese Zusammenhänge. Im Mittelpunkt stehen Landgraf Philipp und die hessische Reformation.

Die Philipps-Universität wurde 1527 als unmittelbare Folge der Homberger Synode von 1526 gegründet. Mit der Staffelstabübergabe nähert sich das Synodenjahr in Homberg seinem Ende, während in Marburg das Universitätsjubiläum beginnt. Ganz abgeschlossen ist das Reformationsjahr in Homberg allerdings noch nicht.

In der Stadtkirche erinnerten Tümmler und Ritz an die Bedeutung der Synode für die Entwicklung des Protestantismus in Hessen. Tümmler sprach von einem Beginn „gewisser Synodalität“ und hob hervor, wie wichtig ein demokratischer Umgang miteinander sei. Ritz ergänzte, die Ergebnisse seien damals weitgehend verordnet gewesen. Trotzdem habe die Synode einen neuen Prozess angestoßen.

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Aus der Synode ging eine der ersten Reformationen weltweit hervor, die nicht in einer Stadt, sondern auf dem Land begann. Die 1526 beschlossene Kirchenordnung wurde zwar nicht vollständig umgesetzt, veränderte Hessen aber tiefgreifend: Die Universität entstand, das Bildungswesen wurde neu geordnet, Klöster wurden aufgelöst und ihr Vermögen für soziale Zwecke verwendet.

Was in Homberg 1526 verhandelt wurde

Die Homberger Synode fand vom 21. bis 23. Oktober 1526 in der Stadtkirche von Homberg (Efze) statt. Vertreter der geistlichen und weltlichen Landstände berieten über die Einführung des Protestantismus in der Landgrafschaft Hessen. Initiator und wichtigster Befürworter war Landgraf Philipp I.

Der politische Hintergrund lag im Reichstag zu Speyer 1526. Dort wurde die Durchsetzung des Wormser Edikts gegen Luthers Lehre den Reichsständen überlassen und damit faktisch ausgesetzt. Homberg bot sich als Tagungsort an: Die Stadt lag an mehreren Handelswegen, verfügte über Unterkünfte und hatte bereits 1508, 1509, 1514 und 1518 Landtage beherbergt.

Eingeladen wurden unter anderem Prälaten, Äbte, Ordens- und Weltgeistliche, die Ritterschaft sowie Vertreter der Städte. Philipp wollte neben der Reformation auch das Pfarr-, Armen- und Schulwesen neu ordnen. Bezahlt werden sollte das unter anderem aus kirchlichem Vermögen.

Die theologischen Grundlagen erarbeitete Philipps Berater Franz Lambert von Avignon, unterstützt insbesondere von Adam Krafft. Lambert legte seine „Paradoxa“ vor: 158 Thesen und 47 Anhänge in 23 Gruppen, dazu eine lateinische Einleitung und ein Fazit. Es ging um Glaube, Kirche, Pfarramt, Abendmahl und Taufe.

Jesus Christus, so Lambert, sei der einzige Mittler zwischen Mensch und Gott. Der Kirche, Mönchen und ehelosen Pfarrern sprach er eine besondere Mittlerrolle oder Heiligkeit ab. Klöster und Mönchtum seien biblisch nicht begründet – eine Auffassung, die später die Säkularisierung kirchlichen Besitzes stützte. Auch die Verehrung von Bildern lehnte Lambert ab; verehrte Bilder sollten nach seinen Thesen zerstört werden. Das Fegefeuer widersprach seiner Vorstellung von der Rechtfertigung allein durch den Glauben.

Der Gottesdienst sollte auf Deutsch stattfinden, damit alle Anwesenden ihn unabhängig von ihrem Bildungsstand verstehen konnten. Philipp hatte am 5. Oktober Klosterkonventspersonen für den 20. Oktober eingeladen, am 6. Oktober folgten Einladungen an Altaristen und Pfarrer. Am 10. Oktober wurden die Klöster aufgefordert, bereits am 19. Oktober in Homberg einzutreffen, um zu den noch nicht veröffentlichten Thesen Stellung zu nehmen.

Am Sonntag, dem 21. Oktober, eröffnete Kanzler Johann Feige die Synode. Auch Homberger Bürger waren dabei; Philipp hatte allen Anwesenden freies Geleit zugesichert. Lambert trug seine Thesen zunächst auf Lateinisch vor, Adam Krafft übersetzte sie ins Deutsche. Mehrere Stunden erläuterte Lambert seine reformatorischen Grundsätze anhand der Bibel, am Nachmittag folgte Kraffts Übersetzung.

Zunächst meldete sich nur der Franziskanerguardian Nikolaus Ferber aus Marburg zu Wort. Er bat um ein Gespräch mit Philipp. Am 22. Oktober erklärte Ferber, allein die Kirche, der Papst und die Bischöfe dürften Synoden einberufen und Kirchenordnungen erlassen. Kaiser, Papst und mehrere Universitäten hätten die lutherische Lehre als häretisch verurteilt.

Kanzler Feige widersprach. Auch die weltliche Obrigkeit habe das Recht, Synoden auszurichten, sagte er – gerade wegen der Missstände in der Kirche: Hoffart, Ehr- und Geldsucht sowie die Verkündigung eines verfälschten Glaubens. Ferber lehnte Lamberts Thesen ab und warf Philipp vor, Zwietracht zu säen und geistliche Güter entgegen dem Stifterwillen verwenden zu wollen. Philipp wies das zurück und verlangte, in der Glaubensdiskussion nur biblisch begründbare Argumente zu verwenden.

Eine direkte Auseinandersetzung mit Lambert verweigerte Ferber weiterhin. Nachdem Lambert erklärt hatte, kein Angehöriger des Franziskanerordens wage den Kampf, trug Ferber seine 100 „Assertiones“ vor. Sie fanden wenig Zustimmung. Anschließend rief Ferber zum Widerstand gegen Lambert und dessen Thesen auf. Schließlich nahm er das zugesicherte freie Geleit in Anspruch, weil er um sein Leben fürchtete.

Am 23. Oktober disputierte auch Johannes Sperber, Pfarrer aus Waldau, mit Lambert. Nach den erhaltenen Quellen wurde Sperber deutlich widerlegt. Danach setzte die Versammlung eine Kommission aus angesehenen Geistlichen ein, die eine Kirchenordnung für Hessen ausarbeiten sollte.

Eine Ordnung, die ihrer Zeit davoneilte

Unter Lamberts Leitung erarbeitete die Kommission innerhalb von zwei Monaten die „Reformatio ecclesiarum Hassiae“. Die 1526 fertiggestellte Ordnung umfasste 34 Kapitel und 195 Sätze. Im Zentrum stand die Predigt als Mittel zur Verbreitung des Protestantismus.

Pfarrer sollten in einer gemeinsamen Versammlung entscheiden, ob sie sich der Reformation anschlossen; Zustimmung und Ablehnung sollten in Verzeichnissen festgehalten werden. Gemeinden sollten ihre Pfarrer wählen. Diese sollten als „Bischöfe“ bezeichnet werden und auch Kirchenzucht ausüben. Jährliche Synoden in Marburg sollten weitere Angelegenheiten regeln. Teilnehmen sollten die Bischöfe, ausgewählte Synodale und deren weltliche Herren.

Auf jeder Synode waren außerdem drei Visitatoren vorgesehen, die Gemeinden besuchten und die Arbeit der Bischöfe überprüften. Weitere Vorschläge betrafen die Auflösung der Klöster, die Gründung von Hospitälern, allgemeinen Schulen, Universitäten und Stipendiatenanstalten.

Martin Luther hielt die Kirchenordnung für zu umfangreich und zu radikal. Er bezeichnete sie als einen „Haufen Gesetze mit so mächtigen Worten“ und empfahl Philipp, die Reformation schrittweise, vorsichtig und in begrenztem Umfang einzuführen. Philipp setzte die „Reformatio“ deshalb nicht vollständig in Kraft – auch aus politischen Rücksichten auf seinen Verbündeten, den Kurfürsten von Sachsen.

Kritiker vermuteten zudem finanzielle Motive: Philipp habe den Protestantismus auch unterstützt, weil dadurch Abgaben an den Papst entfielen. Zunächst umgesetzt wurden vor allem die Säkularisierung von Klöstern, die Gründung der Universität Marburg und die Stiftung von Krankenhäusern.

Nach dem Vertrag von Hitzkirchen vom 14. Juni 152