EU-Haushalt 2028–2034: Berlin weist irischen Kompromiss zurück
In Berlin ist der Streit um den EU-Haushalt der Jahre 2028 bis 2034 kurz vor dem Europäischen Rat am 15. und 16. Oktober wieder aufgeflammt. Bundeskanzler Friedrich Merz lehnt den Vorschlag der irischen EU-Ratspräsidentschaft ab. Er sei „keine Grundlage für eine Einigung“, sagte Merz in Berlin. Deutschland brauche einen modernisierten und bezahlbaren mehrjährigen Finanzrahmen für ein starkes und souveränes Europa – der zugleich für jene Länder finanzierbar bleibe, die den größten Anteil der Finanzierung tragen.
Merz dankte der irischen Präsidentschaft zwar für ihre Arbeit in den schwierigen Verhandlungen, machte aber keinen Hehl daraus, dass eine Einigung noch weit entfernt ist. Auch Schweden und die Niederlande weisen den irischen Vorschlag zurück. Er sieht vor, den Entwurf der Europäischen Kommission um rund 159 Milliarden Euro zu kürzen. Der Finanzrahmen würde damit etwa 1,83 Billionen Euro umfassen – weniger als von der Kommission vorgesehen, aber rund 30 Prozent mehr als im laufenden Haushaltszeitraum 2021 bis 2027.
Ein Haushalt, mehrere Rechnungen
Mit einer Einigung wird frühestens bei einem Sondergipfel im November gerechnet. Deutschland und weitere Nettozahlerstaaten wie die Niederlande, Schweden und Österreich verlangen eine Kürzung des Haushaltsentwurfs um mehrere hundert Milliarden Euro. Dahinter steckt der alte, aber keineswegs erledigte Konflikt zwischen Nettozahlern und Nettoempfängern. Diesmal kommt allerdings einiges obendrauf: Verteidigung, Wettbewerbsfähigkeit, Energie, Digitalisierung, neue Krisen – und die Rückzahlung alter EU-Kredite.
Die Europäische Kommission legte ihren Vorschlag im Juli 2025 vor. Die Mitgliedstaaten verhandeln darüber im Rat der EU; eine Einigung der Staats- und Regierungschefs soll möglichst noch 2026 erreicht werden. Der neue Finanzrahmen soll einfacher, strategischer und flexibler werden. Das klingt zunächst praktisch: Wenn eine Krise kommt, muss Brüssel nicht monatelang auf eine passende Haushaltslinie warten. Der Haken liegt bei der Planbarkeit. Je leichter Geld verschoben wird, desto weniger sicher können mehrjährige Förderzusagen werden.
Das zeigt schon der Umfang des Kommissionsentwurfs. Zwei Gesetzgebungspakete aus Juli und September 2025 umfassen 25 Rechtsakte und mehr als 2.000 Seiten. Vorgesehen sind eine neue MFR-Verordnung, ein neuer Eigenmittelbeschluss sowie neue Förderprogramme und Finanzinstrumente. Ab 2028 muss die EU außerdem mit der Rückzahlung der für NextGenerationEU aufgenommenen Kredite beginnen. Dafür erwartet die Kommission zusätzliche jährliche Belastungen von 25 bis 30 Milliarden Euro.
Peter Becker beschreibt diese Entwicklung im Beitrag „Der mehrjährige Finanzrahmen der EU 2028–2034 – Neue Zielkonflikte“, erschienen als SWP-Aktuell 2026/A 44 am 21.09.2026. Die Analyse macht deutlich, dass es nicht bloß um eine große Zahl auf einem Gipfelpapier geht. Es geht auch darum, wer später umschichten darf, wer kontrolliert und ob Regionen, Hochschulen, Landwirte oder Unternehmen halbwegs verlässlich wissen, worauf sie bauen können.
Drei große Rubriken statt vieler Töpfe
Die Kommission will die sechs bisherigen Ausgabenrubriken auf drei große Rubriken plus eine Verwaltungsrubrik reduzieren. Auch die Zahl der spezifischen Förderprogramme soll deutlich sinken. In Rubrik 1, „Kohäsion, Wohlstand und Sicherheit“, sollen 14 kohäsions- und agrarpolitische Fonds und Instrumente einschließlich der GAP-Direktzahlungen zusammengeführt werden. Hinzu kommen migrationspolitische Instrumente der Innen- und Justizpolitik.
Zentrales Instrument wären 27 nationale und regionale Partnerschaftsprogramme, kurz NRPPs. Sie sollen mehr als 530 bisherige nationale und regionale Förderprogramme bündeln. Das ist administrativ eine ziemliche Aufräumarbeit – und politisch ein dicker Brocken, weil dabei festgelegt wird, wer über welche Mittel entscheidet.
Rubrik 2 trägt den Titel „Wettbewerbsfähigkeit, Wohlstand und Sicherheit“. Dort soll ein Europäischer Wettbewerbsfähigkeitsfonds, der ECF, Programme für Wettbewerbsfähigkeit, Energiewende, Resilienz, Digitalisierung, Gesundheit, Umwelt, Biotechnologie, Industriepolitik und Sicherheit zusammenfassen. Rubrik 3, „Europa in der Welt“, bündelt die Programme für Außen- und Sicherheitspolitik sowie die Mittel für die EU-Erweiterung in einem großen Fonds.
Der Kommissionsvorschlag sieht für 2028 bis 2034 insgesamt 1.984 Milliarden Euro zu laufenden Preisen vor. Das entspricht 1,26 Prozent des EU-Bruttonationaleinkommens, gegenüber 1,13 Prozent im Zeitraum 2021 bis 2027. Nach Berechnungen des Europäischen Rechnungshofs wäre das nominal eine Steigerung von 59 Prozent gegenüber dem vorherigen mehrjährigen Finanzrahmen. Die zusätzlichen, einmaligen NGEU-Mittel rechnet der Rechnungshof dabei nicht ein, berücksichtigt aber die Rückzahlung der NGEU-Kredite. Ohne diese Rückzahlungen läge die MFR-Obergrenze bei 1,15 Prozent des BNE.
Für die Finanzierung schlägt die Kommission neue Eigenmittel vor: eine Abgabe auf nicht recycelten Elektroschrott, eine Unternehmensabgabe für Firmen mit mehr als 100 Millionen Euro Jahresumsatz, EU-Anteile an nationalen Tabaksteuereinnahmen, EU-Anteile aus dem CO₂-Grenzausgleichsmechanismus und EU-Anteile aus dem erweiterten Emissionshandel. Schon bei den Verhandlungen über den MFR 2021–2027 konnten sich die Mitgliedstaaten nicht auf neue Eigenmittel einigen. Auch diesmal sind die Erfolgsaussichten offen.
Parlament will mehr – und Kontrolle behalten
Der Haushaltsausschuss des Europäischen Parlaments verabschiedete am 15. April 2026 einen Zwischenbericht. Das Plenum nahm ihn am 28. April 2026 mit breiter Mehrheit an. Gefordert wird ein Haushalt von 1,27 Prozent des EU-BNE beziehungsweise rund 2 Billionen Euro. Die NGEU-Schuldentilgung soll aus den MFR-Obergrenzen herausgenommen werden. Damit wäre der Haushalt rund zehn Prozent größer als im Kommissionsvorschlag.
Neue Prioritäten wie Verteidigung, Wettbewerbsfähigkeit und Innovation sollen ausreichend finanziert werden, zugleich dürften Landwirtschaft, Kohäsion und Sozialpolitik nicht geschwächt werden. Eine Renationalisierung oder Zentralisierung der Agrar- und Kohäsionspolitik lehnt das Parlament ab. Neue Eigenmittel sollen nach seiner Vorstellung jährlich etwa 60 Milliarden Euro einbringen. Im Gespräch sind zusätzlich ein einheitlicher Abrufsatz auf Kapitalerträge aus Kryptowährungen sowie eine Abgabe auf Online-Glücksspiele und -Wetten.
Mehr Flexibilität befürwortet das Parlament grundsätzlich, aber nicht als Blankoscheck. Es verlangt Rechenschaftspflicht, Vorhersehbarkeit, Transparenz und Kohärenz. Nach der geltenden Haushaltsordnung sind Umschichtungen bereits möglich. Die Mitwirkungs- und Kontrollrechte des Parlaments dürften deshalb nicht beschnitten werden. Umschichtungen und Reserveaktivierungen sollen seiner Zustimmung bedürfen. Auch die Mitgliedstaaten pochen auf eine angemessene Beteiligung an Planung und Anwendung der Flexibilitätsinstrumente.
Der Europäische Rechnungshof sieht ebenfalls offene Flanken. Ihm fehlt eine Bedarfsanalyse zur Höhe der Reserven und eine Auflistung möglicher Ereignisse, auf die die Instrumente reagieren sollen. Er fordert eine genauere Definition von Umfang und Einsatzmöglichkeiten. Sonst bleibt am Ende womöglich viel Geld beweglich, aber niemand weiß so genau, nach welchem Maßstab.
Vom dänischen Entwurf zur irischen Kürzung
Unter dänischem Ratsvorsitz begannen im zweiten Halbjahr 2025 die Verhandlungen im Rat. Ende 2025 legte der dänische Vorsitz eine erste Verhandlungsbox mit Grundsatzfragen zu Prioritäten und Struktur vor. Im Juni 2026 präsentierte der zyprische Ratsvorsitz eine zweite Verhandlungsbox mit ersten konkreten Haushaltsansätzen.
Sie bestätigte die vier großen Haushaltsrubriken, die neuen Fonds, die NRPPs für Kohäsions- und Agrarpolitik sowie den Europäischen Wettbewerbsfähigkeitsfonds. Das Gesamtvolumen wurde gegenüber dem Kommissionsvorschlag nur um rund 37 Milliarden Euro beziehungsweise etwa zwei Prozent gekürzt. Den Nettozahlern war das zu wenig. Teilweise einigten sich die Mitgliedstaaten auf NRPPs, den ECF und den Außenfonds „Global Europe“. Die Finanzierung der Programme und weitere zentrale horizontale Fragen blieben offen; geklärt werden sollen sie im Europäischen Rat.
Deutschland und die Niederlande hatten den Kommissionsvorschlag bereits als nicht akzeptabel kritisiert. Spanien forderte im Februar 2025 mindestens zwei Prozent des
