An der Universität Marburg schaut man heute, am 2.10.2026, besonders nach Bonn. Dort soll am Freitagnachmittag bekannt gegeben werden, welche Hochschulen künftig den Titel „Exzellenzuniversität“ tragen dürfen. Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CDU) soll die Entscheidung um 16 Uhr verkünden.

Für die Hochschulen geht es um mehr als einen prestigeträchtigen Namen: Mit dem Titel sind internationales Ansehen und erhebliche Fördermittel verbunden. Erfolgreiche Exzellenzuniversitäten können über sieben Jahre jeweils bis zu 28 Millionen Euro jährlich erhalten.

Zwei Bewerbungen aus Hessen und Rheinland-Pfalz

Derzeit gehören zehn Hochschulen oder Verbünde zur Förderung: Aachen, Bonn, Dresden, Hamburg, Heidelberg, Karlsruhe und Tübingen. München ist mit zwei Einrichtungen vertreten, außerdem gibt es einen Verbund aus drei Berliner Hochschulen. Hochschulen aus Hessen und Rheinland-Pfalz sind bislang nicht dabei.

Das könnte sich nun ändern. Im neuen Auswahlverfahren können bis zu fünf Hochschulen oder Verbünde aufgenommen werden. Aus Hessen und Rheinland-Pfalz treten zwei Kooperationen an: „Excellent. Collaborative. Transformative“ mit der Technischen Universität Darmstadt, der Goethe-Universität Frankfurt am Main und der Johannes Gutenberg-Universität Mainz sowie „Hessian Collaboration for Research Excellence“ mit der Justus-Liebig-Universität Gießen und der Philipps-Universität Marburg.

Bundesweit gibt es elf Bewerbungen. Weitere Kandidaten kommen aus Bochum/Dortmund, Bremen/Oldenburg, Freiburg, Jena, Kiel, Köln und Würzburg. Hannover geht mit zwei Bewerbungen ins Rennen. Für Marburg und die beteiligten Partner dürfte der heutige Tag daher nicht ganz gewöhnlich verlaufen – eher einer von diesen Terminen, an denen man ständig aufs Handy schaut.

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Ein Programm mit zwei Förderlinien

Die „Exzellenzstrategie“ ist ein gemeinsames Förderprogramm von Bund und Ländern zur Stärkung der Spitzenforschung an deutschen Hochschulen. Bund und Länder verständigten sich 2016 darauf, Spitzenforschung an deutschen Universitäten dauerhaft zu fördern. Das Programm knüpft an die Exzellenzinitiative von 2007 bis 2017 an.

Die frühere Initiative trug laut dem Bundesministerium für Bildung und Forschung zu herausragenden Forschungsleistungen, einer stärkeren Zusammenarbeit von Universitäten mit außeruniversitären Partnern und einer zunehmenden internationalen Vernetzung deutscher Universitäten bei. Die Ziele der heutigen Strategie reichen weiter: Der deutsche Wissenschaftsstandort soll im internationalen Wettbewerb gestärkt, die internationale Sichtbarkeit erhöht und wissenschaftliche Spitzenleistung ermöglicht werden. Zugleich sollen Universitätsprofile geschärft, Kooperationen im Wissenschaftssystem ausgebaut und Hochschulen langfristig strategisch investiert werden.

Die Förderung besteht aus zwei Linien: Exzellenzcluster und Exzellenzuniversitäten. Welche Exzellenzcluster ab 2026 gefördert werden, wurde bereits im Vorjahr entschieden. Darunter sind sechs Cluster aus Hessen und ein Cluster aus Rheinland-Pfalz.

Exzellenzcluster fördern projektbezogen international wettbewerbsfähige Forschungsfelder an Universitäten oder Universitätsverbünden. Diese Felder können mehrere Wissenschaftsbereiche umfassen. Im Mittelpunkt stehen die gemeinsame Forschung herausragender Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die Ausbildung wissenschaftlicher Nachwuchskräfte und die Rekrutierung internationaler Spitzenkräfte.

Universitäten mit Exzellenzclustern können außerdem eine Universitätspauschale als Strategiezuschlag beantragen. Sie soll die Organisation und die strategische Ausrichtung stärken. Die Förderung läuft sieben Jahre; eine zweite Förderperiode von weiteren sieben Jahren ist möglich. Die Förderlinie wird alle sieben Jahre ausgeschrieben.

Bei der Linie Exzellenzuniversitäten wird nicht nur ein einzelnes Forschungsfeld unterstützt, sondern die Universität oder der Universitätsverbund als Institution. Ziel ist der Ausbau der internationalen Spitzenstellung in der Forschung auf Grundlage erfolgreicher Exzellenzcluster. Einzeluniversitäten müssen an mindestens zwei Exzellenzclustern als Antragsteller beteiligt sein, Universitätsverbünde an mindestens drei.

Exzellenzuniversitäten werden dauerhaft gefördert. Dafür müssen sie sich alle sieben Jahre evaluieren lassen und nachweisen, dass sie die Fördervoraussetzungen weiterhin erfüllen.

Wer über die Anträge entscheidet

Über Antragsskizzen und Anträge entscheiden das Committee of Experts und die Exzellenzkommission. Das Committee of Experts besteht aus 39 ausgewiesenen Forschenden aus verschiedenen Wissenschaftsgebieten und deckt das gesamte Disziplinenspektrum ab. Die Mitglieder bringen außerdem langjährige Erfahrungen mit – unter anderem im Ausland, im Hochschulmanagement, in der Lehre oder in der Wirtschaft.

Der oder die Vorsitzende des Wissenschaftsrats sowie der Präsident oder die Präsidentin der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) gehören dem Committee of Experts ohne Stimmrecht an und führen gemeinsam den Vorsitz. Zu den Aufgaben des Gremiums zählen die Festlegung der Förderbedingungen, die Bewertung von Skizzen und Anträgen auf Grundlage wissenschaftlicher Begutachtungen sowie Förderempfehlungen für die Exzellenzkommission. Es entscheidet auch, welche Skizzen zur Antragstellung berechtigen, und bewertet die Evaluationsergebnisse der Exzellenzuniversitäten.

Die Exzellenzkommission setzt sich aus dem Committee of Experts sowie den für Wissenschaft zuständigen Ministerinnen und Ministern des Bundes und der Länder zusammen. Sie entscheidet auf Grundlage der Empfehlungen des Committee of Experts über die Förderung von Exzellenzclustern und Exzellenzuniversitäten. In der Kommission verfügt die Wissenschaft über die Stimmenmehrheit.

DFG und Wissenschaftsrat führen die Verfahren im Auftrag von Bund und Ländern durch. Die DFG ist für die Auswahl der Exzellenzcluster zuständig, der Wissenschaftsrat für die Auswahl der Exzellenzuniversitäten. Maßgeblich ist die wissenschaftliche Qualität; international anerkannte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bewerten Anträge und Selbstberichte.

Offen ist die Strategie für alle Disziplinen und für wissenschaftsbereichsübergreifende Cluster. Das Expertengremium verfügt über inter- und transdisziplinäre Expertise, Besonderheiten interdisziplinärer Anträge werden im Begutachtungsverfahren berücksichtigt. Also nicht nur Biologie hier, Physik dort – Forschung hält sich bekanntlich selten an sauber gezogene Schubladen.

Geld, Zeitplan und die zweite Förderphase

Seit November 2019 werden elf Förderfälle in der Linie Exzellenzuniversitäten unterstützt: zehn Einzeluniversitäten und ein Universitätsverbund. Am 22. Mai 2025 beschloss die Exzellenzkommission außerdem die Förderung von 70 Exzellenzclustern ab 2026.

Für die zweite Förderperiode wurde die Bund-Länder-Vereinbarung angepasst. Hintergrund sind die Weiterentwicklung der Spitzenforschung und die Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit. Der Wettbewerbsraum für Exzellenzcluster wurde einmalig auf bis zu 70 Förderfälle erweitert; zusätzliche Mittel sollen neuen und bestehenden Clustern angemessene Erfolgschancen geben.

Ab der zweiten Förderperiode stehen jährlich 539 Millionen Euro für bis zu 70 Exzellenzcluster bereit. Für die Exzellenzstrategie insgesamt sind ab 2026 jährlich 687 Millionen Euro vorgesehen, davon rund 515 Millionen Euro vom Bund. Das sind etwa 115 Millionen Euro pro Jahr mehr als in der ersten Förderphase. Die Finanzierung erfolgt weiterhin zu 75 Prozent durch den Bund und zu 25 Prozent durch das jeweilige Sitzland.

Ab 2027 können in der Linie Exzellenzuniversitäten bis zu vier weitere Förderfälle hinzukommen; die dafür erforderlichen Mittel werden zusätzlich bereitgestellt. Bund und Länder hatten diese Weiterentwicklung am 4. November 2022 in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) beschlossen.

Der Zeitplan ist dicht. Bei den Exzellenzclustern stand im Mai 2025 die Förderentscheidung an, im Januar 2026 begann die Förderung. Für bestehende Exzellenzuniversitäten galt im August 2025 die Einreichfrist für Selbstberichte, zugleich begann die Evaluation. Neuanträge mussten bis Mitte November 2025 eingereicht werden. Ortsbesuche bei bestehenden Exzellenzuniversitäten fanden von Oktober bis Dezember 2025 statt.

Im März 2026 bewertete das Expertengremium die Evaluationsergebnisse. Von April bis Juni 2026 sind Ortsbesuche bei Neuanträgen vorgesehen. Im September 2026 soll die Förderentscheidung über Neuanträge fallen, im Januar 2027 der Förderbeginn. Heute in Bonn könnte für Hochschulen also der nächste große Schritt feststehen.

Zur Qualitätssicherung wird in beiden Förderlinien ausschließlich nach wissenschaftlichen Kriterien gefördert. Das Expertengremium legt der GWK regelmäßig Berichte über Erfahrungen mit den Förderlinien vor. Bund und Länder beschlossen im November 2022 außerdem eine externe Evaluation nach Abschluss der zweiten Förderphase. Daran sollen internationale Expertinnen und Experten beteiligt werden; untersucht werden soll, welche Auswirkungen die Exzellenzstrategie auf die vereinbarten Ziele hat.