Die Festnahme des ehemaligen BND-Präsidenten August Hanning sorgt auch an der Universität Köln für neue Fragen zur Verantwortung ehemaliger Spitzenbeamter. Die Forschungsstelle Nachrichtendienste der Universität Köln fordert schärfere Regeln für deren spätere Tätigkeiten. Sicherheitsexperte Luca Manns sagte im Deutschlandfunk, eine Gesetzesverschärfung hätte in diesem Fall möglicherweise vieles verhindern können.

Hanning sitzt wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit und des versuchten Landesverrats in Untersuchungshaft. Sein Anwalt bestätigte, dass Hanning vertrauliche Unterlagen besaß, erklärte aber, er habe die darin enthaltenen Informationen nicht zum Nachteil Deutschlands weitergegeben. Das Bundesinnenministerium prüft mögliche Verstöße gegen Geheimhaltungsvorschriften auch aus Hannings Zeit als Staatssekretär.

Die Lücke nach dem Staatsdienst

Wer früher mit sicherheitsrelevanten Informationen gearbeitet hat, sollte sich nach Manns’ Auffassung jede spätere Nebentätigkeit dauerhaft vom Kanzleramt genehmigen lassen müssen. Derzeit verlangt das Bundesbeamtengesetz eine Genehmigung nur bis zu fünf Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Dienst. Kann eine Tätigkeit dienstliche Interessen beeinträchtigen, darf die frühere Dienststelle sie ganz oder teilweise untersagen.

Auftraggeber seien daran interessiert, das Fachwissen ehemaliger Spitzenbeamter zu erwerben, erklärte Manns. Eine dauerhafte Genehmigungspflicht könne helfen, strukturelle Informationsabflüsse unterhalb großer Verratsfälle zu verhindern. Strengere Transparenzregeln hält er dagegen nicht für zielführend. Stichprobenartige Kontrollen von Geheimdienstmitarbeitern oder strengere Kopiervorschriften könnten extreme Fälle seiner Einschätzung nach kaum vollständig verhindern. Und wem solle ein Geheimdienst vertrauen, wenn nicht langjährigen Mitarbeitern in herausgehobenen Positionen?

Auch LobbyControl verlangt strengere Vorgaben: eine lebenslange Karenzzeit für hochrangige Beamte aus sicherheitsrelevanten Positionen und eine unabhängige Prüfungsstelle, die über neue Tätigkeiten entscheidet – nicht die frühere Dienststelle. Das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestags hatte bereits im Mai 2023 mehr Transparenz und strengere Karenzregeln gefordert. Umgesetzt wurden sie bislang nicht.

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Vom BND an die Spitze des Innenministeriums

August Hanning, geboren am 16. Februar 1946 in Nordwalde, ist ein parteiloser deutscher Beamter im Ruhestand. Am 6. Oktober 2026 wurde er wegen Spionageverdachts festgenommen. Von 1998 bis 2005 leitete er den Bundesnachrichtendienst, anschließend war er von 2005 bis 2009 Staatssekretär im Bundesinnenministerium.

Hanning ist der Sohn eines Besitzers von zwei Ziegeleien. 1966 legte er in Osnabrück das Abitur ab, studierte Rechtswissenschaften in Freiburg im Breisgau und Münster und promovierte dort 1975 über ein umweltschutzrechtliches Thema. Seine Dissertation veröffentlichte er 1976 unter dem Titel Umweltschutz und überbetriebliche technische Normung bei Heymanns in Köln, Berlin, Bonn und München.

Ab 1976 arbeitete Hanning als Referent in der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalens, 1977 wechselte er als Referent ins Bundesministerium des Innern. 1981 ging er ins Bundeskanzleramt nach Bonn und arbeitete zunächst im Umweltressort. Von 1986 bis 1990 war er Geheimschutzbeauftragter der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Ost-Berlin; zu seinen Aufgaben gehörte auch der Freikauf politischer Häftlinge.

Nach seiner Rückkehr ins Bundeskanzleramt 1990 wurde Hanning enger Mitarbeiter des Beauftragten für die Nachrichtendienste des Bundes, Bernd Schmidbauer. 1996 stieg er zum Abteilungsleiter und Koordinator der Nachrichtendienste des Bundes auf. Am 17. Dezember 1998 folgte er Hansjörg Geiger als BND-Präsident nach.

In seine Amtszeit fiel die Entscheidung, den BND von Pullach im Isartal nach Berlin zu verlegen. Hanning befürwortete die räumliche Nähe zur Bundesregierung und verstand den Nachrichtendienst als Dienstleister der Regierung. Für die Zusammenarbeit mit anderen Behörden erhielt er Lob. Innerhalb des BND wurde ihm zugleich vorgeworfen, sich zu wenig um die Belange der Mitarbeiter zu kümmern. Der bayerische Innenminister Günther Beckstein bezeichnete ihn als „eine seiner wichtigsten Stützen“.

Nach dem Amtsantritt des Kabinetts Merkel I wechselte Hanning zum 1. Dezember 2005 als Staatssekretär in das von Wolfgang Schäuble geleitete Bundesinnenministerium. Zuständig war er unter anderem für Polizei und Bundespolizei, innere Sicherheit, Migration, Integration und Flüchtlinge, europäische Harmonisierung, Krisenmanagement sowie BOS-Funk. Mit Wirkung zum 10. November 2009 wurde er in den einstweiligen Ruhestand versetzt; sein Nachfolger wurde Klaus-Dieter Fritsche.

Alte Kontroversen, neue Ermittlungen

Schon während seiner BND-Zeit war Hanning mit politischen Streitfällen verbunden. Im Dezember 2002 schrieb er dem CIA-Direktor George Tenet, die Angaben des Informanten „Curveball“ über irakische Massenvernichtungswaffen hätten nicht bestätigt werden können. US-Außenminister Colin Powell präsentierte die Quelle im Februar 2003 dennoch vor dem UN-Sicherheitsrat als Begründung für den Irakkrieg.

Auch der Fall Murat Kurnaz blieb an Hanning hängen. Der in Deutschland geborene türkische Staatsbürger war von 2002 bis 2006 in Guantanamo inhaftiert. Medienberichten zufolge sprach sich Hanning 2002 gegen seine Rückkehr nach Deutschland aus, obwohl die USA angeblich seine Freilassung angeboten hatten. Nach einer Vernehmung durch deutsche Beamte Ende 2002 war auch der BND zu dem Schluss gekommen, dass Kurnaz unschuldig sei. Hanning soll stattdessen eine Einreisesperre für Deutschland befürwortet und eine Abschiebung in die Türkei vorgeschlagen haben. Daraufhin sollen die USA ihr Angebot zurückgezogen haben.

Im Oktober 2015 veröffentlichte Hanning ein Zehn-Punkte-Programm zur Migrationspolitik. Als wichtigste Maßnahme nannte er die Rückgewinnung der Kontrolle über die deutschen Grenzen und die strikte Anwendung nationalen und supranationalen Rechts. Außerdem forderte er eine Beschränkung des Familiennachzugs, eine Residenzpflicht für Migranten sowie Leistungskürzungen oder den Ausschluss von Leistungen bei Verletzung dieser Pflicht.

Im Sommer 2026 sprach sich Hanning für eine Umsetzung der „Zeitenwende“ auch im Nachrichtendienstbereich aus. Er warb für mehr Vertrauen in die Auslandsdienste und unterstützte die von der Regierung Merz beschlossene Geheimdienstreform mit erweiterten Befugnissen. Seine Festnahme wenige Wochen später führte zu erneuten Diskussionen über diese Reform.

2025 begann die Staatsanwaltschaft Hamburg gegen Hanning zu ermitteln. Anlass war der Verdacht, ein Team eines von ihm verantworteten Unternehmens habe die Entführung zweier Kinder von Christina Block aus Dänemark nach Deutschland organisieren sollen. Im September 2025 wurden insgesamt acht Wohn- und Geschäftsräume Hannings durchsucht. Dabei wurden Beweismittel sichergestellt, aus denen sich später ein Spionageverdacht ergab.

Am 6. Oktober 2026 ließ der Generalbundesanwalt durch das Bundeskriminalamt einen Haftbefehl gegen Hanning an dessen Wohnort Nordwalde vollstrecken. Ihm wird dringend verdächtigt, landesverräterisch ausgespäht, Staatsgeheimnisse ausgekundschaftet, versuchten Landesverrat begangen und geheimdienstlich als Agent gearbeitet zu haben.

Ausgangspunkt waren die bei der Durchsuchung im September 2025 gefundenen Unterlagen. Hanning soll sich im Frühjahr 2010 mit seinem ehemaligen Büroleiter Manfred D. verabredet haben. D. war bis März 2026 beim BND beschäftigt und soll Hanning gegen Bezahlung fortlaufend BND-Erkenntnisse geliefert haben. Hanning soll die Informationen für seine private Beratertätigkeit gewinnbringend genutzt haben. D. wurde ebenfalls festgenommen, und zwar an seinem Wohnort Geretsried.

Bis Juni 2022 soll D. knapp 2.000 Dokumente übermittelt haben. Sie dienten überwiegend der Unterrichtung und Vorbereitung der BND-Leitung für nachrichtendienstliche Lagebesprechungen. In mindestens einem Fall soll Hanning Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades „GEHEIM“ für eine Analyse zugunsten eines ausländischen Nachrichtendienstes genutzt haben. Als möglicher Auftraggeber gilt der aserbaidschanische Inlandsgeheimdienst DTX; ob dieser die Analyse tatsächlich erhielt, ist unklar.

Außerdem soll Hanning in intensivem Kontakt zu einem weiteren