Fünf neue Exzellenzstandorte starten 2027 mit Millionenförderung
An der Universität Tübingen fällt die Entscheidung heute, am 2. Oktober 2026, auf fruchtbaren Boden: Die Exzellenzkommission hat die Förderung von fünf weiteren Exzellenzstandorten beschlossen. Neu dabei sind der Verbund der Rhein-Main-Universitäten mit der TU Darmstadt, der Goethe-Universität Frankfurt am Main und der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, das „Ruhr Innovation Lab“ mit der TU Dortmund und der Ruhr-Universität Bochum sowie die Universitäten Freiburg, Jena und Köln.
Für die Hochschulen geht es nicht bloß um ein Etikett. Einzeluniversitäten können bis zu 15 Millionen Euro jährlich erhalten, Verbünde bis zu 28 Millionen Euro. Die neuen Exzellenzuniversitäten und -verbünde starten in der zweiten Förderphase ab Januar 2027.
Fünf neue Standorte, einige lange Gesichter
Elf Universitäten beziehungsweise Verbünde hatten sich für bis zu fünf weitere Plätze beworben. Niedersachsen ging leer aus: weder die Leibniz Universität Hannover noch die Medizinische Hochschule Hannover noch der Verbund der Universitäten Oldenburg und Bremen erhielten den Exzellenzstatus. Ebenfalls nicht erfolgreich waren der Verbund der hessischen Universitäten Gießen und Marburg, die Universität Würzburg und die Universität Kiel.
Wissenschaftsratsvorsitzender Wolfgang Wick betonte, weder die Größe einer Universität noch ein Regionalproporz seien ausschlaggebend gewesen. Entscheidend sei eine klare, substanzielle und international konkurrenzfähige wissenschaftliche Vision. DFG-Präsidentin Katja Becker verwies auf das Potenzial fächerübergreifender Zusammenarbeit und forderte auch die nicht erfolgreichen Hochschulen auf, die durch die Exzellenzstrategie entstandene Dynamik zu nutzen.
Bundesforschungsministerin Dorothee Bär erklärte, Deutschland brauche für Wirtschaftswachstum und neuen Wohlstand international sichtbare Universitäten mit exzellenten Bedingungen für Wissenschaftler. Die Exzellenzstrategie soll umfassend evaluiert werden.
Wer den Status behält
Neun Universitäten und der Verbund der Berliner Universitäten waren bereits im März positiv evaluiert worden und behalten ihren Status bis 2033. Zu den bestehenden Exzellenzuniversitäten und -verbünden gehören die Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen, die Berlin University Alliance, die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, die Technische Universität Dresden, die Universität Hamburg, die Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, das Karlsruher Institut für Technologie, die Ludwig-Maximilians-Universität München, die Technische Universität München und die Eberhard Karls Universität Tübingen.
Baden-Württemberg liegt mit vier Exzellenzuniversitäten derzeit bundesweit vorn: der Universität Heidelberg, dem Karlsruher Institut für Technologie, der Universität Tübingen und der Universität Konstanz. Letztere verliert ihren Status ab 2027, weil sie die Anforderungen nicht mehr erfüllt. In Bayern behalten die TU München und die Ludwig-Maximilians-Universität München ihre Förderung, ebenso die RWTH Aachen. Auch die Universität Bonn und die Berlin University Alliance bleiben exzellent.
Voraussetzung für den Status ist die Einwerbung von mindestens zwei Exzellenzclustern, also herausragenden Forschungsverbünden. Für einzelne Universitäten bedeutet das, dass sie an mindestens zwei Exzellenzclustern beteiligt sein müssen; Universitätsverbünde müssen an mindestens drei beteiligt sein.
Was hinter dem Geld steckt
Die Exzellenzstrategie ist das wichtigste Bund-Länder-Programm zur Förderung universitärer Spitzenforschung. Bund und Länder beschlossen 2016, die frühere Exzellenzinitiative dauerhaft weiterzuentwickeln. Sie baut auf der Exzellenzinitiative von 2007 bis 2017 auf und soll den deutschen Wissenschaftsstandort im internationalen Wettbewerb stärken, seine Sichtbarkeit erhöhen und wissenschaftliche Spitzenleistungen ermöglichen.
Daneben geht es um geschärfte Universitätsprofile, mehr Vernetzung und Kooperation im Wissenschaftssystem sowie langfristige und strategische Investitionen in Hochschulen. Die im März 2026 veröffentlichten Evaluationen bestätigten laut dem zuständigen Artikel die Wirkung der Förderung: Geförderte Universitäten wurden in der internationalen Spitzenforschung sichtbarer, machten Fortschritte in angewandter Forschung und Wissenstransfer und entwickelten sich bei Personal, Lehre, Gleichstellung und Vielfalt weiter. Auch für andere Hochschulen entstanden Impulse und Vorbildwirkung.
Exzellenzcluster konzentrieren sich auf international wettbewerbsfähige Forschungsfelder an Universitäten oder Universitätsverbünden. Mehrere wissenschaftliche Bereiche können dabei zusammenarbeiten. Das bringt gemeinsame Forschung in innovativen Feldern, die Ausbildung wissenschaftlicher Nachwuchskräfte und die Rekrutierung internationaler Spitzenkräfte zusammen. Universitäten mit Exzellenzclustern können außerdem eine Universitätspauschale als Strategiezuschlag beantragen.
Ein Cluster wird sieben Jahre gefördert, eine zweite Förderperiode von ebenfalls sieben Jahren ist möglich. Die Förderlinie wird alle sieben Jahre ausgeschrieben. Am 22. Mai 2025 wurde die Förderung von 70 Exzellenzclustern ab 2026 beschlossen; der Förderbeginn lag im Januar 2026.
Die zweite Förderlinie stärkt Universitäten oder Verbünde als Institutionen und soll ihre internationale Spitzenstellung in der Forschung ausbauen. Exzellenzuniversitäten werden dauerhaft gefördert, müssen aber alle sieben Jahre in einer Evaluation nachweisen, dass sie die Fördervoraussetzungen weiterhin erfüllen. Bei erfolgreicher Bewertung kann die Förderung dauerhaft fortgesetzt werden.
Wer entscheidet – und wie?
Über Antragsskizzen und Anträge entscheiden das Committee of Experts und die Exzellenzkommission. Das Committee besteht aus 39 ausgewiesenen Forschenden aus verschiedenen Wissenschaftsgebieten und repräsentiert das gesamte Disziplinenspektrum. Viele bringen langjährige Erfahrungen aus dem Ausland, dem Hochschulmanagement, der Lehre oder der Wirtschaft mit.
Der oder die Vorsitzende des Wissenschaftsrats sowie der Präsident oder die Präsidentin der Deutschen Forschungsgemeinschaft gehören dem Committee of Experts ohne Stimmrecht an und führen gemeinsam den Vorsitz. Das Gremium legt Förderbedingungen fest, bewertet Skizzen und Anträge auf Grundlage fachwissenschaftlicher Begutachtungen, gibt Förderempfehlungen an die Exzellenzkommission und entscheidet, welche Skizzen zur Antragstellung berechtigen. Außerdem bewertet es die Ergebnisse der Evaluation von Exzellenzuniversitäten.
Die Exzellenzkommission setzt sich aus dem Committee of Experts sowie den für Wissenschaft zuständigen Ministerinnen und Ministern des Bundes und der Länder zusammen. Auf Grundlage der Empfehlungen des Expertengremiums entscheidet sie über die Förderung von Exzellenzclustern und Exzellenzuniversitäten. Die Wissenschaft verfügt dabei über die Stimmenmehrheit.
Auswahl und Begutachtung folgen wissenschaftsgeleiteten Verfahren. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft führt das Verfahren für Exzellenzcluster durch, der Wissenschaftsrat jenes für Exzellenzuniversitäten. International anerkannte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bewerten Anträge und Selbstberichte. Die Strategie steht allen Disziplinen offen; auch wissenschaftsbereichsübergreifende Cluster können gefördert werden. Das Expertengremium bringt inter- und transdisziplinäre Expertise ein und berücksichtigt bei der Begutachtung die besonderen Anforderungen interdisziplinärer Anträge.
Der Fahrplan bis zum nächsten Förderbeginn
Bei bestehenden Exzellenzuniversitäten und -verbünden begann die Evaluation mit der Einreichfrist für Selbstberichte im August 2025. Im Oktober bis Dezember 2025 folgten Ortsbesuche. Das Expertengremium bewertete die Evaluationsergebnisse im März 2026.
Für die Neuanträge endete die Einreichfrist Mitte November 2025. Die Ortsbesuche bei den neuen Bewerbungen fanden von April bis Juni 2026 statt. Auf die Förderentscheidung im Oktober 2026 folgt im Januar 2027 der Förderbeginn der neuen Exzellenzuniversitäten und -verbünde.
Ab dem 1. Januar 2027 stellen Bund und Länder jährlich 747 Millionen Euro bereit: 539 Millionen Euro für Exzellenzcluster und 208 Millionen Euro für Exzellenzuniversitäten und -verbünde. Der Bund trägt 75 Prozent, das jeweilige Sitzland 25 Prozent.
Das Expertengremium legt der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz regelmäßig Berichte über die Erfahrungen mit beiden Förderlinien vor. Der erste Bericht ist für den Sommer 2027 vorgesehen; anschließend wollen Bund und Länder die Ergebnisse gemeinsam diskutieren. Weitere Informationen stellt die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz auf ihrer Webseite zur Exzellenzstrategie bereit.
