Hamburgs Studierende zwischen Münzautomaten, Wartelisten und unbezahlbaren Mieten
Wenn in Hamburg das Wintersemester beginnt, wird aus der Wohnungssuche schnell ein Vollzeitjob. Rund 15.000 Erstsemester starten jedes Jahr an den Hochschulen der Stadt. Viele suchen dann nicht nur ein Zimmer, sondern überhaupt erst einen Platz, an dem sie ankommen können.
Eine Studentin wandte sich vor Semesterbeginn an die Wohnberatung des AStA der Universität Hamburg. In ihrer bereits angemieteten Wohnung war im Bad ein Münzautomat installiert. Nach den Vorgaben des Vermieters sollte sie für jeweils zehn Minuten warmes Wasser zwei Euro zahlen. Warm duschen auf Kleingeldbasis – das klingt nach Waschsalon, nicht nach einem normalen Mietverhältnis.
Zwischen Münzautomat und Warteliste
Laut Benedikt Pfeiffer, Sozialreferent des AStA, gehört die Wohnungssuche zu Semesterbeginn zu den häufigsten Beratungsthemen. In der Woche vor dem Semesterstart kontaktierten etwa 50 Studierende die Beratungsstelle wegen Problemen mit ihrer Unterkunft. Pfeiffer und Arja Sharma sind seit drei Monaten Ansprechpartner des Sozialreferats.
Auch Julius aus Paderborn kennt den Druck. Der 19-Jährige begann zum Wintersemester sein Studium an der Universität Hamburg und suchte drei Monate lang eine Wohnung. Eine langfristige Unterkunft fand er zunächst nicht. Für Oktober bekam er schließlich ein WG-Zimmer für 825 Euro – ausgestattet lediglich mit einer Matratze. Weil die Miete deutlich über seinem Budget lag, wollte er nur einen Monat bleiben. Für die Zeit ab November hatte er noch keine Unterkunft; zugleich stand er auf der Warteliste für einen Wohnheimplatz.
Die Zahlen dahinter sind unerquicklich: Nach Angaben des Studierendenwerks standen am 6. Oktober 1.472 Bewerber:innen auf der Liste für ein Wohnheimzimmer ab November.
Ein WG-Zimmer in Hamburg kostete laut aktuellem Studentenwohnreport durchschnittlich 734 Euro. Während die Preise für studentischen Wohnraum in Berlin, Köln und Stuttgart zuletzt sanken, stiegen sie in Hamburg weiter. Gleichzeitig wurde das Angebot kleiner. Wohnungen werden hier, sagt Pfeiffer, nicht nur über öffentliche Suchportale, sondern häufig über persönliche Kontakte vermittelt. Wer neu in die Stadt kommt, hat bei diesem Spiel einen schlechten Start – und findet besonders schwer eine bezahlbare, campusnahe Wohnung.
90 Minuten bis zum Hörsaal
Der 22-jährige Medizinstudent Colin braucht mit öffentlichen Verkehrsmitteln etwa 90 Minuten von seinem WG-Zimmer in Bergedorf bis zum Hörsaal. Vor mehr als einem Jahr war er nach Hamburg gezogen. Weil er kaum Kontakte in der Stadt hatte und keinen Platz im Studierendenwohnheim bekam, nahm er das Zimmer eines Freundes zur Nachmiete. Für die 15 Quadratmeter zahlt er 550 Euro im Monat.
Mehr als ein Jahr nach seinem Umzug sucht Colin immer noch eine Wohnung. Auf schätzungsweise über 350 Anzeigen hat er reagiert. Viele Angebote lagen wegen der hohen Preise außerhalb seines Suchradius. Die monatliche Wohngeldpauschale von 380 Euro, die er vom BAföG-Amt erhält, reicht nicht einmal für seine Miete in Bergedorf. Zu Besichtigungen wurde er im vergangenen Jahr höchstens wenige Male eingeladen.
Der AStA verweist Studierende mit mietrechtlichen Problemen an den Mieterverein zu Hamburg. Dort bietet der Jurist Lukas Bowen jeden zweiten Freitag eine kostenlose, zweistündige Beratung in den AStA-Räumen an. Die Sprechstunden sind regelmäßig ausgebucht. Häufig geht es um möblierten und befristeten Wohnraum – also genau jene Angebote, die auf den ersten Blick schnell verfügbar wirken und beim zweiten Hinsehen einiges an Kleingedrucktem mitbringen.
Nach Angaben des Mietervereins wird möblierter oder temporärer Wohnraum häufig genutzt, um die seit 2015 in Hamburg geltende Mietpreisbremse zu umgehen. Möblierungszuschläge erschweren den Vergleich der Gesamtmiete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete. Für Wohnungssuchende bleibt dann oft nur die Rechnung am Monatsende: Was geht vom Konto ab, und was bleibt noch für Essen, Semesterticket und den Rest des Lebens?
Was sich beim Mieterschutz ändern soll
Hamburg will den Mieterschutz bei möblierten Wohnungen und Kurzzeitvermietungen auf Bundesebene verschärfen. Möblierungszuschläge sollen künftig separat, klar und transparent im Mietvertrag ausgewiesen werden. Außerdem soll der Zuschlag auf höchstens ein Prozent des Zeitwerts der Möbel pro Monat begrenzt werden. Der Zeitwert entspricht dem Anschaffungspreis abzüglich fünf Prozent für jedes Jahr seit dem Kauf.
Kurzzeitvermietungen, also die „Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch“, bleiben grundsätzlich von der Mietpreisbremse ausgenommen. Diese Ausnahme soll regelmäßig nicht mehr gelten, wenn Mietverträge eine Laufzeit ab sechs Monaten haben oder wenn sogenannte Kettenverträge geschlossen werden – wiederholte befristete Kurzzeitmietverträge zwischen denselben Parteien. Ziel ist, Umgehungen der Mietpreisbremse durch möblierte Vermietungen, kurze Vertragslaufzeiten und Kettenverträge zu verhindern.
Geplant sind dafür Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch, und zwar bei den Paragrafen 549 zu Kurzzeitvermietungen sowie 556d zur Mietpreisbremse und zu möbliertem Wohnraum. In Hamburg gilt die Mietpreisbremse derzeit im gesamten Stadtgebiet bis einschließlich Dezember 2025. Bei Neuvermietungen darf die Miete grundsätzlich höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Diese ergibt sich aus dem Mietenspiegel.
Ausnahmen gelten unter anderem für Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, für Wohnungen, die vor der Neuvermietung umfassend modernisiert wurden, sowie für Wohnungen, bei denen bereits die Vormiete über der zulässigen Mietpreisbremse lag. In diesem Fall kann der neue Vermieter grundsätzlich weiterhin die höhere Vormiete verlangen; eine Mietsenkung kann dann nicht gefordert werden.
Verstöße müssen Mieter selbst gegenüber dem Vermieter rügen. Bei Mietverhältnissen, die nach dem 1. April 2020 begonnen haben, können zu viel gezahlte Beträge rückwirkend für die gesamte Mietdauer zurückgefordert werden. Die Rüge muss innerhalb von 30 Monaten nach Beginn des Mietverhältnisses erfolgen. Bei früher begonnenen Mietverhältnissen kann eine Rückzahlung grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt der Rüge verlangt werden.
Ein Nachname, zwei Chancen
Bei Colin geht es nicht nur um Geld und Entfernung. Zweimal sei ihm gesagt worden, seine Bewerbung passe grundsätzlich, sein polnischer Nachname klinge dem Vermieter jedoch „nicht so deutsch“.
Eine repräsentative Befragung des Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitors von 2025 dokumentierte schlechtere Chancen für rassistisch markierte Personen auf dem Wohnungsmarkt. Fiktive Bewerber:innen mit deutsch klingenden Nachnamen wurden in etwa 22 Prozent der Fälle zu Besichtigungen eingeladen. Bei arabisch, türkisch oder afrikanisch klingenden Nachnamen lagen die Einladungsraten bei etwa 16 bis 17 Prozent.
Mehr als ein Drittel der befragten Schwarzen Personen berichtete, wegen der eigenen Gruppenzugehörigkeit keinen Zugang zu einer Immobilie erhalten zu haben. Bei nicht rassistisch markierten Personen lag dieser Anteil bei rund fünf Prozent. Für Colin bedeutet das: Selbst wenn eine Bewerbung inhaltlich passt, kann der Name auf dem Papier zur zusätzlichen Hürde werden.
Hamburg im bundesweiten Preisvergleich
Dass studentisches Wohnen kein Hamburger Sonderproblem ist, zeigt der Studentenwohnreport 2026 von MLP und dem Institut der deutschen Wirtschaft. In vielen deutschen Städten wird es teurer. Im ersten Halbjahr 2026 stiegen die Mieten gegenüber dem Vorjahreszeitraum durchschnittlich um 2,6 Prozent.
Wohnungen unter 40 Quadratmetern verteuerten sich um 3,5 Prozent, WG-Mieten um 2,3 Prozent und möblierte Wohnungen auf Zeit um 2,0 Prozent. Zwischen den Hochschulstandorten liegen allerdings Welten: Für eine studentische Musterwohnung mit 30 Quadratmetern wurden monatlich rund 880 Euro in München berechnet. In Berlin, Frankfurt, Köln, Hamburg und Heidelberg waren es etwa 700 bis 720 Euro, in Chemnitz rund 280 Euro.
Auch bei einem hypothetischen WG-Zimmer mit 20 Quadratmetern reicht die Spanne von rund 850 Euro in München bis rund 220 Euro in Chemnitz. Die höchsten durchschnittlichen Mietsteigerungen der vergangenen drei Jahre verzeichneten Hamburg und Saarbrücken mit jeweils 5,8 Prozent pro Jahr, gefolgt von Bochum mit 5,5 Prozent.
Die BAföG-Wohnkostenpauschale von derzeit 380 Euro reicht zur vollständigen Finanzierung der 30-Quadratmeter-Musterwohnung nur in Chemnitz. Für BAföG-Empfänger, die nicht bei ihren Eltern wohnen, soll die
