Taser-Einsatz auf dem Mainzer Uni-Campus entfacht Debatte über Grenzen und Risiken von DEIG
Auf dem Campus der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ist in der Nacht zum Sonntag, 11. Oktober 2026, ein Taser eingesetzt worden. Ein Sicherheitsdienstmitarbeiter hatte der Polizei einen Mann gemeldet, der sich trotz eines bestehenden Hausverbots auf dem Universitätsgelände aufgehalten haben soll.
Nach Angaben des Polizeipräsidiums Mainz verhielt sich der Mann aggressiv und führte eine Eisenstange mit sich. Als Einsatzkräfte ihn kontrollieren wollten, soll er einen Sperrpfosten aufgehoben und auf die Beamten gerichtet haben. Mehrfach forderten die Polizisten ihn laut Polizei auf, den Gegenstand abzulegen. Er kam dem nicht nach.
Taser bringt Mann zu Boden
Daraufhin setzten die Beamten einen Taser ein und brachten den Mann zu Boden. Anschließend brachte ihn das Rechts- und Ordnungsamt in ein psychiatrisches Krankenhaus. Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts der Bedrohung und des Hausfriedensbruchs.
Der Polizeieinsatz auf dem Mainzer Uni-Campus war Anlass für einen Bericht von Johannes Schierwater. Veröffentlicht wurde der Artikel am 12. Oktober 2026 um 12:59 Uhr.
Debatte über Grenzen und Risiken
Wie weit der Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten, kurz DEIG oder „Taser“, gehen darf, war bereits am 13. Oktober 2025 Thema einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses im Berliner Paul-Löbe-Haus. Beraten wurde der Gesetzentwurf zur Einführung solcher Geräte bei der Bundespolizei, Drucksache 21/1502. Die Sachverständigen sprachen sich überwiegend für größtmögliche Zurückhaltung aus; ein grundsätzliches Nein zur Einführung gab es nicht.
Anja Bienert von Amnesty International hielt eine selektive Ausstattung für möglich, verlangte dafür aber eine begründete operative Notwendigkeit und eine gesetzliche Grundlage. Geeignetheit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit müssten besonders sorgfältig geprüft werden. Taser seien extrem gefährliche Waffen. Eine Verharmlosung könne dazu führen, dass sie häufiger eingesetzt würden und langfristig mehr Menschen tödlich verletzt würden. Erlaubt sein sollte der Einsatz nach ihrer Auffassung ausschließlich, um einen Schusswaffeneinsatz zu vermeiden. Außerdem müssten Behörden und Einsatzkräfte gesetzlich zu umfassender Rechenschaft über jeden DEIG-Einsatz verpflichtet werden.
Auch Prof. Thomas Feltes, Strafverteidiger und Gutachter, warnte davor, Taser als harmlose Zwischenlösung zu betrachten. Sie könnten tödlich sein und Situationen in bestimmten Fällen sogar eskalieren. Zulässig sollte ihr Einsatz nur gegen Personen sein, von denen eine unmittelbare Lebensgefahr ausgeht. Gegen passiven Widerstand oder lediglich verbal aggressive Personen müsse der Einsatz ausdrücklich ausgeschlossen werden. DEIG dürften aus seiner Sicht nur dann verwendet werden, wenn auch ein Schusswaffeneinsatz zulässig wäre, der Taser diesen aber verhindern könne. Bei einer Einführung müsse außerdem die automatische Aktivierung von Bodycams vorgeschrieben werden.
Muskelkontraktionen, seltene schwere Folgen
Prof. Rüdiger Lessig vom Universitätsklinikum Halle beschrieb die medizinische Wirkung nüchtern: Die elektrischen Impulse führen zu unwillkürlichen Muskelkontraktionen und vorübergehender Handlungsunfähigkeit. Verletzungen durch die beiden Elektroden erforderten normalerweise keine weiteren operativen Maßnahmen. Schwere Verletzungen seien dennoch möglich, insbesondere bei Treffern im Gesicht oder im Genitalbereich.
Risiken bestünden vor allem bei schweren, insbesondere kardialen Vorerkrankungen. Auch psychische Erkrankungen könnten Komplikationen verursachen. In der von Lessig ausgewerteten Literatur fand er keine belegten Todesfälle. Für Einsatzanweisungen könne eine EKG-Untersuchung vorgeschrieben werden, um Herzrhythmusstörungen zu erkennen.
Andreas Roßkopf von der Gewerkschaft der Polizei begrüßte einen rechtssicheren Rahmen nach der langjährigen Erprobung. DEIG schlossen aus seiner Sicht eine sicherheitstaktische Lücke: Pfefferspray habe eine Reichweite von vier bis sechs Metern, der Taser von zehn bis 13 Metern; dazwischen lägen Schlagstock und schließlich die Schusswaffe.
Die Einstufung als Waffe sei sachlich nicht optimal, sagte Roßkopf. Er empfahl stattdessen die Bezeichnung „Hilfsmittel der körperlichen Gewalt“, weil damit eine flexiblere Prüfung der Verhältnismäßigkeit möglich wäre. Im Vergleich zu Schusswaffen verursachten DEIG meist geringe körperliche Beeinträchtigungen, schwere Schäden seien sehr selten. Vorgeschlagen wurden vierteljährliche Schulungen und eine Dokumentation aller Einsätze.
Polizeigewerkschaften sehen praktische Lücke
Heiko Teggatz von der Deutschen Polizeigewerkschaft – Bundespolizeigewerkschaft bewertete die Erprobung bei der Bundespolizei als durchweg erfolgreich. Das sichtbare Mitführen der Geräte habe Gewalteskalationen gegenüber Polizeikräften deutlich reduziert. Er befürwortete die Einführung bei der Bundespolizei; Erfahrungsberichte aus der Erprobungsphase hätten die Notwendigkeit bestätigt.
Auch Teggatz hielt die Einstufung als Waffe für kaum begründbar und eher politisch motiviert. Angemessener sei die Einordnung als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt.
Prof. Marc Wagner von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung verwies darauf, dass DEIG in allen Bundesländern und in Nachbarstaaten eingesetzt werden. 14 Bundesländer stuften sie gesetzlich als Waffe ein. Schwere gesundheitliche Folgen seien möglich, aber selten.
Wagner begrüßte den Gesetzentwurf, weil er die bisherige rechtsgrundlose Zulassung als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt beenden würde. Für künftige Erprobungen schlug er eine gesetzliche Regelung vor, nach der das Bundesinnenministerium Einsatzmittel unabhängig davon, ob sie als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder als Waffen gelten, zeitlich befristet zu Testzwecken zulassen kann.
