Vom Gastarbeiterabkommen zur Einwanderungsgesellschaft: 65 Jahre deutsch-türkische Migration
Am 30. Oktober 1961 unterzeichneten Deutschland und die Türkei in Bad Godesberg ein Anwerbeabkommen. Heute, am 31.10.2026, ist davon längst nicht mehr nur in alten Vertragsmappen die Rede. Der Vertrag veränderte die Bundesrepublik stärker als vergleichbare Abkommen, sagen viele Expertinnen und Experten. An der Uni Duisburg-Essen, mitten in einer Region, die von dieser Geschichte tief geprägt wurde, wirkt das Thema ohnehin nicht wie ferne Vergangenheit.
Die CDU-Politikerin Güler nennt das Abkommen einen Erfolg für beide Länder. Türkischstämmige Menschen hätten erfolgreiche Lebenswege eingeschlagen – als Unternehmer, Ärzte, Anwälte oder Kassierer. Ohne das Abkommen, sagt Güler, wäre sie selbst nicht in Deutschland. Gleichzeitig gebe es bis heute Ausgrenzung. In Berlin war eine Festveranstaltung geplant, um die erste Einwanderergeneration zu würdigen.
Arbeitskräfte gesucht, Rückkehr erwartet
Westdeutschland hatte schon vor dem Vertrag mit der Türkei Abkommen mit Italien, Spanien, Griechenland, Portugal und Jugoslawien geschlossen. Die Reihenfolge: Italien 1955, Griechenland und Spanien 1960, Portugal 1964 sowie Jugoslawien 1968. Auch mit Marokko und Südkorea wurde 1963 ein Vertrag vereinbart, mit Tunesien 1965. Die Türkei schloss später ähnliche Abkommen mit weiteren europäischen Staaten, darunter Österreich, Belgien und Frankreich.
Der wirtschaftliche Aufschwung hatte den Arbeitskräftemangel verschärft, vor allem in Landwirtschaft und Bergbau. Die Bundesregierung plante bereits ab 1955, durch ausländische Arbeitskräfte Engpässe zu verringern und den Anstieg der Löhne zu begrenzen. Trotz der Vereinbarungen mit Italien, Spanien und Griechenland fehlten weiterhin Leute. Seit spätestens Ende der 1950er-Jahre herrschte Vollbeschäftigung: 1960 gab es 153.161 Arbeitslose, aber 487.746 offene Stellen. Ab 1961 lag die Arbeitslosenquote – mit Ausnahme der „kleinen Rezession“ 1967 – unter einem Prozent.
Hinzu kamen geburtenschwache Jahrgänge der Kriegsgeneration, die Senkung des Renteneintrittsalters, die schrittweise Einführung der 40-Stunden-Woche ab 1956 und der Aufbau der Bundeswehr samt Wiedereinführung der Wehrpflicht 1956. Viele junge Männer wurden dadurch gebunden. Zwischen 1950 und 1960 stiegen die Reallöhne um 67 Prozent, auch weil Gewerkschaften höhere Löhne durchgesetzt hatten. Arbeitsminister Theodor Blank sagte 1959, wegen des weiter wachsenden Bedarfs gebe es trotz Rationalisierung und Mechanisierung keine Alternative zur Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte.
Die Initiative für das Abkommen ging den zitierten Darstellungen zufolge von der Türkei aus. Dort wuchs die Bevölkerung schneller als die Wirtschaft, die Arbeitslosigkeit war hoch. Ankara wollte einen Teil der wachsenden Bevölkerung befristet ins Ausland schicken, Devisen durch Überweisungen erhalten und das Handelsbilanzdefizit gegenüber Deutschland ausgleichen. Zugleich sollte die Ausbildung zu Facharbeitern beitragen, die später in der Türkei eingesetzt werden konnten. Im Kalten Krieg war die Türkei als wichtiges NATO-Mitglied an der Südostflanke der Sowjetunion für westliche Staaten von großer Bedeutung; ihre wirtschaftliche und politische Stabilität lag in deren Interesse.
Schon 1956 begann ein Fortbildungsprojekt für türkische Handwerker. 1957 bot Bundespräsident Theodor Heuss an, 150 türkische Berufsschulabsolventen zur Ausbildung nach Deutschland einzuladen. 1960 lebten bereits etwa 2.500 türkische Arbeitskräfte aus eigener Initiative in der Bundesrepublik. Beide Länder dachten deshalb über eine staatliche Regulierung der Zuwanderung nach.
Zunächst blieb die Bundesregierung zurückhaltend. Theodor Blank lehnte ein Abkommen ab und verwies auf mögliche Konflikte wegen religiös-kultureller Unterschiede. Anton Sabel, Präsident der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung, erklärte im September 1960, ein Vertrag mit der Türkei sei arbeitsmarktpolitisch nicht erforderlich. Nach dem Mauerbau im August 1961 fiel jedoch der Zustrom von Arbeitskräften aus der DDR weg. Zwei Monate später gab die Bundesregierung dem Drängen der türkischen Regierung nach – auch, weil eine Ablehnung als Diskriminierung hätte verstanden werden können.
„Gastarbeiter“ auf Zeit
Deutschland betrachtete die angeworbenen Menschen zunächst nicht als Einwanderer. Sie hießen „Gastarbeiter“, sollten zeitweise arbeiten und anschließend zurückkehren. Ursprünglich waren Aufenthaltserlaubnis und Arbeitsvertrag auf zwei Jahre begrenzt. Danach sollten die Arbeiter ersetzt werden, Familiennachzug war nicht vorgesehen. Das Rotationsprinzip klang auf dem Papier ordentlich, funktionierte aber nicht dauerhaft: Unternehmen wollten angelernte Kräfte nicht nach zwei Jahren verlieren.
Mit der Neufassung des Abkommens vom 19. Mai 1964 wurde die Rotation aufgehoben und das Verbot des Familiennachzugs abgeschafft. Nach der Wirtschaftskrise von 1967 stieg die Bedeutung türkischer Arbeitskräfte deutlich, besonders in Stahl- und Automobilindustrie, wo viele ungelernte Beschäftigte gebraucht wurden und Rationalisierungen vermieden werden sollten.
Die türkische Regierung hatte allerdings nicht nur ungelernte Arbeiter im Blick. Laut dem Türkeiforscher Haci-Halil Uslucan verfügten bis zu 50 Prozent der Menschen, die aus der Türkei kamen, bereits über eine Qualifikation, darunter auch Lehrer. Die Reise aus Istanbul dauerte in Sonderzügen anfangs 50 bis 55 Stunden. Viele Neuankömmlinge landeten zunächst in der Weiterleitungsstelle der Bundesanstalt für Arbeit im ehemaligen Luftschutzbunker unter Gleis 11 des Münchner Hauptbahnhofs.
Für die Unterbringung waren die Unternehmen zuständig. Es gab Baracken, Fabrikhallen und Bunker, teilweise mit Stacheldraht. Der Alltag war eng getaktet: feste Zeiten zum Aufstehen, für Küchen und Waschräume, für Besuche und Nachtruhe. Viel Privatsphäre blieb da nicht.
In den folgenden zwölf Jahren kamen insgesamt 867.000 türkische Arbeitskräfte in die Bundesrepublik, viele davon ins Ruhrgebiet, in Zechen, Fabriken und an Förderbänder. Kurz nach Beginn der Ölkrise 1973 verhängte die Bundesregierung eine Anwerbesperre für alle Anwerbeländer. Zu diesem Zeitpunkt lebten nach zwölf Jahren Anwerbeabkommen etwa 600.000 Türken in Deutschland. Von 1961 bis 1973 kehrten etwa 500.000 Menschen in die Türkei zurück; knapp eine Million blieb nach den Angaben der Deutschlandfunk-Darstellung in der Bundesrepublik und holte in den 1970er-Jahren zunehmend Familienangehörige nach.
Viele standen nun vor einer Entscheidung, die so ursprünglich gar nicht vorgesehen war: dauerhafte Rückkehr oder Verbleib. Das höhere deutsche Lohnniveau spielte eine Rolle, ebenso die Erfahrung, dass die frühere Heimat im Urlaub vielen fremd geworden war. Damit begann die dauerhafte türkische Einwanderung in die Bundesrepublik.
Vom Wirtschaftswunder bis zur NSU-Erfahrung
Im Artikel wird das Abkommen als wichtiger Faktor für die Fortführung des Wirtschaftswunders und den Aufbau der Sozialsysteme beschrieben. Das Bundesarbeitsministerium erklärte 1976, die Zuwanderung habe bei hohem Wirtschaftswachstum eine deutliche Verkürzung der Arbeitszeit deutscher Beschäftigter ermöglicht. Nach Berechnungen des Migrationsforschers Friedrich Heckmann konnten zwischen 1960 und 1970 etwa 2,3 Millionen Deutsche von Arbeiter- in Angestelltenpositionen aufsteigen.
Karl-Heinz Meier-Braun zufolge hätten ohne die Zuwanderung bereits 1971 die Rentenversicherungsbeiträge erhöht werden müssen. Die eingezahlten Beiträge ausländischer Arbeitnehmer hätten die Leistungen deutlich überstiegen. Die Historikerin Heike Knortz beurteilt die Entwicklung allerdings anders: Für sie waren außenpolitische Motive wichtiger als arbeitsmarktpolitische. Veraltete Industrien wie der Kohlebergbau seien durch billige Arbeitskräfte künstlich erhalten und der Strukturwandel dadurch gebremst worden. Die Abkommen hätten sich ihrer Ansicht nach nicht ausreichend an den arbeitsmarktpolitischen Bedürfnissen der Bundesrepublik orientiert.
Unter Bundeskanzler Helmut Kohl wurde 1983 ein Rückkehrhilfegesetz verabschiedet. Ausländer erhielten mehrere tausend D-Mark, wenn sie Deutschland verließen. Viele gingen nicht. Sie hatten inzwischen Wohnungen, Arbeitsplätze, Freundschaften und Kinder, die hier zur Schule gingen.
2025 lebten laut Statistischem Bundesamt 2,6 Millionen Menschen mit türkischer Einwanderungsgeschichte in Deutschland: 1,5 Millionen waren selbst eingewandert, 1,2 Millionen in Deutschland geboren. Umfragen zufolge fühlen sich die meisten türkischstämmigen Menschen sowohl in Deutschland als auch in der Türkei zu
