Bremen und Oldenburg setzen auf die Northwest Alliance im Exzellenzwettbewerb
An der Universität Bremen wird heute, am Freitagnachmittag, dem 2. Oktober 2026, eine wichtige Entscheidung erwartet: Erhält sie gemeinsam mit der Universität Oldenburg erneut den Status als Exzellenzuniversität? Davon hängen nicht nur das Prestige der beiden Hochschulen ab, sondern auch eine Förderung in Millionenhöhe.
Die Entscheidung trifft die Exzellenzkommission. Für Bremen und Oldenburg geht es um den gemeinsamen Antrag „Northwest Alliance: Connecting for Tomorrow“. Der dazugehörige Beitrag ist bis zum 1. Oktober 2028 verfügbar.
Zwei Universitäten, vier Forschungsfelder
Die Kooperation hat im Januar 2025 eine feste Form bekommen: Am 31. Januar gründeten die Universitäten Bremen und Oldenburg mit einem Memorandum of Understanding die Northwest Alliance. Die Allianz verbindet zwei Reformuniversitäten. Sie soll exzellente Forschung mit gesellschaftlicher Verantwortung verknüpfen und einen gemeinsamen Forschungs- und Transferraum für regionale und globale Herausforderungen schaffen.
Bremen ist seit mehr als 20 Jahren über das MARUM an der Exzellenzstrategie beteiligt. Die Universität reichte einen Vollantrag und einen Fortsetzungsantrag ein. Die Exzellenzkommission wählte zwei Bremer Cluster aus den Bereichen Meeres- und Materialwissenschaften aus – damit qualifizierte sich die Universität für die Bewerbung um den Titel „Exzellenzuniversität“.
Im Cluster „Der Ozeanboden – unerforschte Schnittstelle der Erde“ geht es um die Bedeutung des Ozeanbodens für das Erdsystem, um Transport und Umwandlung biogener Partikel sowie um die Reaktion der Ökosysteme am Ozeanboden auf Umweltveränderungen. Das MAPEX untersucht im Cluster „Die Marsperspektive“ ressourcen- und energieschonende Verfahren zur Materialgewinnung und -verarbeitung. Extreme Bedingungen und Ressourcenknappheit auf dem Mars bilden dabei den Forschungsrahmen. Die Ergebnisse sollen zur nachhaltigen Weltraumforschung und zum ökologischen Wandel auf der Erde beitragen.
In Bremen und Oldenburg werden vier Exzellenzcluster sieben Jahre lang gefördert: „Hearing4all.connects“ befasst sich mit Hörforschung und verbindet die Universität Oldenburg, die Medizinische Hochschule Hannover und die Universität Hannover. „Marsperspektive“ steht für Material- und Produktionsforschung an der Universität Bremen, „NaviSense“ für Tiernavigationsforschung an der Universität Oldenburg und „Ozeanboden“ für Meeresforschung an den Universitäten Bremen und Oldenburg.
Was heute entschieden wird
Die Exzellenzstrategie ist ein Förderprogramm von Bund und Ländern. Sie soll Spitzenforschung stärken, die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Universitäten verbessern und den wissenschaftlichen Nachwuchs fördern. Entscheidungen über mögliche Neuaufnahmen in der Förderlinie trifft die Exzellenzkommission am 2. Oktober 2026.
Ab 2027 können bis zu 15 statt bisher 11 Standorte als Exzellenzuniversitäten und -verbünde gefördert werden. Für Bremen und Oldenburg öffnet das den Kreis der möglichen Förderfälle, macht die Konkurrenz aber nicht kleiner – eher im Gegenteil.
Bund und Länder hatten 2016 ein dauerhaftes Förderprogramm für Spitzenforschung an deutschen Universitäten beschlossen. Die Exzellenzstrategie soll den deutschen Wissenschaftsstandort im internationalen Wettbewerb stärken, seine Sichtbarkeit erhöhen, wissenschaftliche Spitzenleistungen fördern und universitäre Profile schärfen. Außerdem geht es um mehr Vernetzung und Kooperation im Wissenschaftssystem sowie um langfristige, strategische Investitionen in Hochschulen.
Aufgebaut ist das Programm auf der Exzellenzinitiative von 2007 bis 2017. Sie trug laut dem zuständigen Bundesministerium zu herausragenden Forschungsleistungen, einer stärkeren Zusammenarbeit von Universitäten mit außeruniversitären Partnern und einer zunehmenden weltweiten Vernetzung deutscher Universitäten bei.
Cluster zuerst, Universität danach
Die Exzellenzstrategie hat zwei Förderlinien: Exzellenzcluster und Exzellenzuniversitäten. Exzellenzcluster fördern projektbezogen international wettbewerbsfähige Forschungsfelder an Universitäten oder Universitätsverbünden. Auch wissenschaftsbereichsübergreifende Vorhaben sind möglich. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sollen gemeinsam in innovativen Forschungsfeldern arbeiten, wissenschaftlichen Nachwuchs ausbilden und internationale Spitzenkräfte gewinnen können.
Universitäten mit Exzellenzclustern können zusätzlich eine Universitätspauschale als Strategiezuschlag beantragen. Sie dient dazu, Organisation und strategische Ausrichtung zu stärken. Die Cluster werden sieben Jahre gefördert; eine zweite Förderperiode von ebenfalls sieben Jahren ist möglich. Ausgeschrieben wird die Förderlinie alle sieben Jahre.
Die zweite Förderlinie stärkt Universitäten oder Universitätsverbünde als Institutionen. Ziel ist der Ausbau der internationalen Spitzenstellung in der Forschung auf Grundlage erfolgreicher Exzellenzcluster. Einzeluniversitäten müssen an mindestens zwei Exzellenzclustern als Antragsteller beteiligt sein, Universitätsverbünde an mindestens drei.
Exzellenzuniversitäten werden dauerhaft gefördert. Alle sieben Jahre müssen sie sich jedoch evaluieren lassen und nachweisen, dass die Fördervoraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Für die Northwest Alliance sind die Bremer und Oldenburger Cluster damit nicht bloß schmückendes Beiwerk, sondern die Grundlage des gemeinsamen Antrags.
687 Millionen Euro und ein strenger Prüfplan
Am 22. Mai 2025 beschloss die Exzellenzkommission die Förderung von 70 Exzellenzclustern ab 2026. Seit November 2019 erhalten elf Förderfälle Mittel für Exzellenzuniversitäten: zehn Einzeluniversitäten und ein Universitätsverbund.
Die GWK beschloss am 4. November 2022 eine Weiterentwicklung der Exzellenzstrategie. Ab der zweiten Förderperiode stehen jährlich 539 Millionen Euro für bis zu 70 Exzellenzcluster bereit. Insgesamt sind ab 2026 jährlich 687 Millionen Euro für die Exzellenzstrategie vorgesehen. Davon entfallen rund 515 Millionen Euro auf den Bund. Der Bundesanteil steigt gegenüber der ersten Förderphase um etwa 115 Millionen Euro jährlich.
Finanziert wird weiterhin im Verhältnis 75 zu 25: 75 Prozent übernimmt der Bund, 25 Prozent das jeweilige Sitzland des Exzellenzclusters oder der Exzellenzuniversität. Der Wettbewerbsraum für Exzellenzcluster wurde für die zweite Förderphase einmalig auf bis zu 70 Förderfälle erweitert; dafür wurden zusätzliche Mittel bereitgestellt. Ab 2027 können bei den Exzellenzuniversitäten bis zu vier weitere Förderfälle hinzukommen, erforderliche Mittel würden zusätzlich bereitgestellt.
Der Zeitplan war dicht gedrängt. Für bestehende Exzellenzuniversitäten lief im August 2025 die Einreichfrist für Selbstberichte, zugleich begann die Evaluation. Mitte November 2025 endete die Frist für Neuanträge. Zwischen Oktober und Dezember 2025 fanden Ortsbesuche bei bestehenden Exzellenzuniversitäten statt, im März 2026 bewertete das Expertengremium die Evaluationsergebnisse. Von April bis Juni 2026 besuchten die Gutachterinnen und Gutachter die Neuanträge. Im September 2026 war die Förderentscheidung über Neuanträge vorgesehen, der Förderbeginn soll im Januar 2027 liegen.
Entschieden wird wissenschaftsgeleitet. DFG und Wissenschaftsrat führen die Verfahren im Auftrag von Bund und Ländern durch: Die DFG ist für Exzellenzcluster zuständig, der Wissenschaftsrat für Exzellenzuniversitäten. Maßgeblich ist die wissenschaftliche Qualität; beide Förderlinien werden ausschließlich nach wissenschaftlichen Kriterien vergeben.
In der Exzellenzkommission sitzen 39 Expertinnen und Experten aus allen Wissenschaftsbereichen sowie die für Wissenschaft und Forschung zuständigen Bundes- und Landesministerinnen und -minister. Die Wissenschaft verfügt über die Stimmenmehrheit. International anerkannte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bewerten Anträge und Selbstberichte, die Kommission trifft die Förderentscheidung.
Das Expertengremium legt der GWK regelmäßig Berichte über seine Erfahrungen mit den Förderlinien vor. Nach Abschluss der zweiten Förderphase soll außerdem eine externe Evaluation der Exzellenzstrategie stattfinden. Untersucht werden dabei die Auswirkungen auf die vereinbarten Ziele, unter Beteiligung internationaler Expertinnen und Experten.
Offen ist das Verfahren für Vorhaben aller Disziplinen. Wissenschaftsbereichsübergreifende Exzellenzcluster können ebenfalls gefördert werden. Das Expertengremium verfügt über inter- und transdisziplinäre Expertise; die besonderen Anforderungen bei der Bewertung interdisziplinärer Anträge werden im Begutachtungsverfahren berücksichtigt.
Heute Nachmittag wird es an der Universität Bremen also nicht nur um einen Titel gehen. Im Hintergrund stehen Forschungsprojekte über Ozeanböden, Marsmaterialien, Tiernavigation und Hören – und ein Förderprogramm, das für die kommenden sieben Jahre ziemlich viel verändern kann.
