Vier Stimmen fehlen: Juristische Fachvereinigungen ringen um geschlechtergerechte Namen
Am 16. und 22. September 2026 sind zwei Umbenennungen juristischer Fachvereinigungen gescheitert. Beim Deutschen Juristentag (djt) fehlten dem Kompromissnamen „djt – Recht mitgestalten e. V.“ in Erfurt vier Stimmen zur erforderlichen Zweidrittelmehrheit. Die Umbenennung in „Juristinnen- und Juristentag“ war wegen geringer Erfolgsaussichten gar nicht erst zur Abstimmung gestellt worden.
Wenige Tage später, am 22. September 2026, stimmten in Halle auch die Mitglieder der Zivilrechtslehrervereinigung (ZLV) gegen einen neuen Namen. Vorgeschlagen war „Vereinigung Zivilrechtswissenschaft“. 56 Mitglieder votierten dafür, 19 dagegen; drei enthielten sich, zwei Stimmen waren ungültig. Für die notwendige Dreiviertelmehrheit fehlten vier Stimmen.
Tradition, Sprache und ein ziemlich aufgeladener Abend
Juristische Fachvereinigungen halten vielfach am generischen Maskulinum in ihren Namen fest. Die ZLV wurde 1950 gegründet, die Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer (VDStRL) bereits 1922. Der Deutsche Juristentag besteht sogar seit 1860. Solche Namen kleben an der Geschichte – und genau daran entzündet sich der Streit.
Die Versammlung der ZLV war nicht öffentlich. Nach Berichten von Teilnehmenden fielen dennoch deutliche Worte: Gegner bezeichneten den Vorschlag unter anderem als „Blödsinn“ oder „doof“. Genannt wurden sprachliche Bedenken und der Wunsch, die Tradition zu pflegen. Einzelne Teilnehmende meinten außerdem, geschlechtergerechte Sprache sei angesichts aktueller Krisen weniger wichtig. Befürworter fanden die Vorstellung, eine Änderung komme zu spät, dagegen „absurd“.
Eine Zivilrechtlerin berichtete, sie sei bei einer früheren Tagung als „Begleitdame“ eingeordnet worden, eine andere als „Kinderbetreuerin“. Von LTO angefragte Professorinnen und Professoren wollten sich nicht namentlich zu den ihnen zugeschriebenen Aussagen äußern. Eine Gegnerin drohte für den Fall einer Falschzitation mit rechtlichen Schritten. Andere verwiesen auf die Nichtöffentlichkeit, die geheime Abstimmung und ihr Persönlichkeitsrecht.
Die neue ZLV-Vorsitzende Beate Gsell erklärte, die Diskussion habe in einem vertraulichen Rahmen stattgefunden. Eine generelle Äußerungssperre habe der Vorstand nicht ausgesprochen. Er habe aber darauf hingewiesen, dass die Namensnennung von Personen ohne deren Zustimmung der Debattenkultur der Vereinigung widerspreche.
Ein alter Name ist kein Fußballtrikot
Schon 2019 war eine Umbenennung der ZLV in Hamburg gescheitert. Ein nicht namentlich genannter Zivilrechtler verglich die Vereinigung nun mit Borussia Dortmund: Ein heute neu gegründeter Fußballverein würde möglicherweise anders heißen, müsse wegen seines historischen Namens aber nicht umbenannt werden. Ein Bild, das im Hörsaal vermutlich leichter hängen bleibt als manche Satzungsformulierung.
Die Vereinigung der Arbeitsrechtslehrer ist einen anderen Weg gegangen. Sie änderte ihren Namen am 4. Oktober 2024 in Wien zu „Vereinigung für Arbeitsrechtswissenschaft“. Nach Angaben ihres Vorsitzenden Rüdiger Krause fiel der Beschluss einstimmig und ohne größere Diskussion.
Die Staatsrechtslehrer versuchen es im Oktober
Die VDStRL will vom 7. bis 9. Oktober 2026 in Bielefeld über eine Namensänderung abstimmen. Zur Debatte steht „Vereinigung für Staatsrechtslehre (VDStRL)“ statt „Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer“. Eingebracht wurde der Antrag unter anderem vom ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle.
Zu den weiteren Unterzeichnern gehören Nadja Braun Binder, Martin Burgi, Wolfgang Durner, Andreas Kley, Angelika Nußberger, Magdalena Pöschl, Ute Sacksofsky, Bettina Schöndorf-Haubold, Antje von Ungern-Sternberg, Christian Walter und Ewald Wiederin.
Die Antragsteller schreiben, eine erhebliche Gruppe von Mitgliedern fühle sich beim Begriff „Staatsrechtslehrer“ nicht mitgemeint. Der neue Name soll den gemeinsamen wissenschaftlichen Gegenstand, die Staatsrechtslehre, hervorheben und zugleich die bisherige Abkürzung VDStRL bewahren. Eine Änderung des Vereinszwecks oder der Zusammensetzung soll damit ebenso wenig signalisiert werden wie eine nachträgliche Korrektur der Vereinsgeschichte.
Was die Forschung zur Sprache untersucht
Die Debatte ist nicht nur eine Frage von Satzungen und Vereinsabkürzungen. Eine von der TU Dortmund zusammengestellte Bibliografie bündelt Forschung zum generischen Maskulinum, zu geschlechtergerechter Sprache und deren psychologischen und sozialen Wirkungen. Darunter sind Studien zu sexuell beziehungsweise geschlechtsspezifisch formulierten Stellenanzeigen und ihrem Einfluss auf Diskriminierung und Berufswahrnehmung.
Untersucht wird außerdem, wie generisch maskuline und geschlechtergerechte Personenbezeichnungen mental verarbeitet werden, wie geschlechtsneutrale Pronomen eingeführt und akzeptiert werden und wie generisch verwendete Personen- und Berufsbezeichnungen interpretiert werden. Weitere Arbeiten befassen sich mit der Darstellung von Frauen und Männern in Medienberichten sowie mit der Wirkung geschlechtergerechter Sprache in Stellenanzeigen, Schulbüchern und juristischen Texten.
Auch Kinder und Jugendliche kommen in den Studien vor: etwa mit Blick auf Vorstellungen von Berufen, beruflichem Status und eigener beruflicher Selbstwirksamkeit. Hinzu kommen Beiträge zur feministischen Linguistik, zur queeren Geschlechteraneignung und zur Entwicklung geschlechtergerechter Sprache – ebenso wie Veröffentlichungen zu Argumenten für und gegen solche Formen, ihrer Nutzung und ihren Auswirkungen auf Stereotype und Diskriminierung.
Die Quellen stammen überwiegend aus den Jahren 1973 bis 2021. Verzeichnet sind Fachzeitschriften, institutionelle Leitfäden, journalistische Beiträge und studentische Arbeiten. Genannt werden unter anderem Journal of Applied Social Psychology, Psychologische Rundschau, Frontiers in Psychology, Language and Cognitive Processes, Journal of Personnel Psychology, Journal of Language and Social Psychology, Child Development, Zeitschrift für Bildungsforschung, Muttersprache, Zeitschrift für Psychologie, Personality and Social Psychology Bulletin, Sex Roles, Social Psychology, Linguistische Berichte und arranca!. Mehrere Beiträge enthalten DOI-Angaben oder verweisen auf frei zugängliche Onlinequellen.
Ob die Staatsrechtslehrer in Bielefeld den Schritt schaffen, ist am 1. Oktober 2026 noch offen. In Konstanz bleibt damit erst einmal die eigentümliche Spannung zwischen alten Vereinsnamen, neuen Selbstverständnissen und der Frage, wer sich in einem Wort tatsächlich wiederfindet.
