In Dresden nimmt die Planung für eine neue Carolabrücke Fahrt auf. Oberbürgermeister Dirk Hilbert unterzeichnete am 10. September 2026 den Vertrag zur Weiterplanung. Auftragnehmer ist das Planungsteam „CAROLA 3.0“, bestehend aus der FHECOR Deutschland GmbH und TSSB architekten.

Das TSSB-Büro erhielt den Vertrag am 11. September 2026 – genau zwei Jahre nach dem Einsturz der alten Carolabrücke am 11. September 2024. Bis Anfang 2027 soll ein genehmigungsreifer Entwurf vorliegen. Darin müssen statische, konstruktive und architektonische Details enthalten sein. Anschließend wird der Entwurf dem städtischen Begleitgremium vorgestellt.

Viele Leitungen, viele Behörden

Stadt und Planungsteam bilden gemeinsame Planungsgruppen. Auf dem Tisch liegen unter anderem die Verkehrsanlagen, die Straßenbahngleise sowie Fernwärme-, Kommunikations- und Stromleitungen. Auch der öffentliche Personennahverkehr wird abgestimmt. Parallel entsteht der Zeitplan für Vorplanung und finalen Entwurf.

Einfach wird das nicht. Die Planung muss mit mehreren Behörden koordiniert werden, darunter dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt sowie Umwelt-, Naturschutz-, Hochwasserschutz- und Denkmalschutzbehörden. Das Brückenareal liegt zudem in einem streng geschützten Flora-Fauna-Habitat-Gebiet. Baustellenlogistik und Artenschutz müssen deshalb zusammenpassen – kein Detail, das man später schnell nachbessert.

Der Stadtrat hatte die Beauftragung am 3. September 2026 mit 39 zu 31 Stimmen beschlossen. Sie erfolgt stufenweise: Zunächst geht es um die Leistungsphasen 1 und 2, danach um die Leistungsphasen 2 bis 4 sowie 5 bis 7. Das Planungsteam beginnt nun mit Leistungsphase 2.

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Baubeginn für 2028 vorgesehen

Nach Erteilung der Baugenehmigung erstellt die Stadt die technischen Unterlagen und Leistungsbeschreibungen. Die Ausschreibung könnte im Herbst 2027 beginnen. Der Baubeginn ist für 2028 vorgesehen. Bis dahin bleibt also noch reichlich Arbeit – und vermutlich manche lange Sitzung.

Die von der Stadt bereitgestellte Seite zum Einsturz der Carolabrücke liefert in der vorliegenden Fassung keine auswertbaren Zusatzinformationen: Der Text ist nicht lesbar und besteht offenbar aus beschädigten oder falsch dekodierten Binärdaten. Verlässliche Nachrichteninhalte, Fakten oder überprüfbare Details lassen sich daraus nicht extrahieren.

Warum Genehmigungen so viel Zeit kosten

Der Blick über Dresden hinaus zeigt, weshalb neue Straßen- und Brückenprojekte oft lange dauern. Straßeninfrastruktur soll schneller umgesetzt werden, weil sonst weitere Kapazitätsengpässe, Ablastungen und Brückensperrungen an Autobahnen sowie Bundes- und Landesstraßen drohen. Für Berufspendler, Handwerker, Geschäftsreisende, Lkw-Fahrer, Touristen und andere Verkehrsteilnehmer kann das zusätzliche Staus und Behinderungen bedeuten.

Als Hauptursachen gelten die zeitaufwendigen Planungs- und Genehmigungsverfahren. Bei neuen oder ausgebauten Straßen und Brücken müssen die Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen nach EU-, Bundes- und Landesrecht untersucht und abgewogen werden. Am Ende steht eine Genehmigungsentscheidung: ob das Vorhaben umgesetzt werden darf – und in welcher Form.

In Hessen werden deshalb Änderungen diskutiert, die Verfahren für Straßenneu- und -ausbau beschleunigen könnten. Einfache und unkomplizierte Vorhaben sollen vom zeitaufwendigen Planfeststellungsverfahren ausgenommen werden. Das Hessische Straßengesetz soll außerdem festlegen, dass unwesentliche Änderungen und Erweiterungen von Landesstraßen kein Planfeststellungsverfahren benötigen.

Für die weiterhin notwendigen Verfahren könnten etablierte Schritte schneller abgearbeitet werden. Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde könnten zusammengelegt, Erörterungstermine durch eine Änderung des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes auf notwendige Fälle beschränkt werden. Bürger, Verbände und Behörden sollen durch Einwendungsausschlüsse zur fristgerechten Abgabe ihrer Stellungnahmen bewegt werden.

Vorgesehen ist außerdem eine Stichtagsregelung: Ändert sich das Gesetz während eines laufenden Planfeststellungsverfahrens, müsste die neue Rechtslage nicht berücksichtigt werden. Planunterlagen müssten dann nicht nachträglich angepasst werden.

Auch im Umweltrecht wird über weniger Standards und Vorgaben diskutiert – beschränkt auf das notwendige Maß. Regelungen im Hessischen Naturschutzgesetz, die über das Bundesrecht hinausgehen, sollen entfallen. Genannt werden dabei insbesondere die Einrichtung und Beteiligung von Naturschutzbeiräten sowie die besondere Berücksichtigung von Alleen, Dolinen und Erdfällen als Biotoptypen in Hessen.

Für Dresden heißt das vorerst: Der Entwurf muss durch viele fachliche Schleusen, bevor auf der Baustelle tatsächlich etwas passiert. In den Planungsgruppen geht es jetzt um Gleise, Leitungen, Verkehr und Naturschutz – während am Elbufer weiter auf den Neubeginn gewartet wird.