Heute, am 31. Oktober 2026, bleibt beim Hamburger Luxusjuwelier Wempe die Tür vielerorts zu. Wegen der für Samstag angekündigten Proteste der Initiative „Gen Z regelt“ schließt das Unternehmen seine Geschäfte in Deutschland vorsichtshalber vorübergehend. Auch an der Uni Hamburg ist die Stimmung angespannt: In rund 30 deutschen Städten sind friedliche Versammlungen angekündigt.

Für Wempe steht nach eigenen Angaben die Sicherheit der Mitarbeitenden an oberster Stelle. Nach der Abstimmung mit den Behörden hält der Juwelier es für möglich, dass friedliche Versammlungen von aggressiven Gruppen unterwandert werden. Derzeit sind nur noch drei Wempe-Geschäfte geöffnet. Welche, teilte das Unternehmen nicht mit. Eine Sprecherin machte keine weiteren Angaben.

Plünderungen als Hintergrund

Die Sorge kommt nicht aus dem Nichts. Wempe verweist auf Plünderungen bei früheren Protesten in Frankreich und Italien sowie auf mögliche ähnliche Vorfälle in Belgien. Dort hatten Kriminelle Demonstrationen genutzt, um Geschäfte auszurauben. Wie viele Niederlassungen Wempe insgesamt betreibt, geht aus der Unternehmensmitteilung nicht hervor.

Auf der Website des Juweliers werden Standorte auf Sylt sowie in Hamburg, Bremen, Hannover, Berlin, Dresden, Leipzig, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Frankfurt, Nürnberg, Stuttgart und München aufgeführt. In Berlin und Frankfurt gibt es mehrere Filialen.

Auch die Parfümeriekette Douglas reagiert auf die angekündigten Demonstrationen. Sie schließt am Samstag, dem 31. Oktober, vorsorglich zwölf besonders exponierte Filialen. Grundlage sei eine Risikobewertung, erklärte das Unternehmen; Priorität hätten der Schutz von Mitarbeitenden und Kundschaft. Welche Standorte betroffen sind, nannte Douglas nicht.

Hier könnte Ihr Advertorial stehen
Ein Advertorial bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Botschaft direkt im redaktionellen Umfeld zu platzieren

An den geschlossenen Douglas-Filialen wurden zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Weitere Einzelheiten gab die Kette aus Sicherheitsgründen nicht bekannt. Grundsätzlich hoffe man auf einen friedlichen Verlauf der Demonstrationen. Ende Juni betrieb Douglas in Deutschland 347 Filialen.

Was bei Demonstrationen gilt

Das Grundgesetz garantiert die freie Meinungsäußerung nach Artikel 5 und das Recht, sich friedlich zu versammeln, nach Artikel 8. Diese Grundrechte stehen in den Artikeln 1 bis 19 des Grundgesetzes. Für Versammlungen unter freiem Himmel gelten unter anderem die §§ 14 bis 20 des Versammlungsgesetzes. Wo ein Bundesland kein eigenes Versammlungsgesetz erlassen hat, gilt das Bundesversammlungsgesetz.

Die Polizei muss bei Demonstrationen das Versammlungsrecht schützen und zugleich für einen friedlichen Verlauf sorgen. Das kann heikel werden: etwa wenn das Demonstrationsrecht rechtsextremer Gruppen gegen gewalttätige Gegendemonstrierende abgesichert werden muss oder wenn Einzelne aus einer friedlichen Menge heraus Gewaltstraftaten, Sachbeschädigungen oder Nötigungen begehen.

Nicht jede Protestform ist erlaubt. Auch Handlungen, die zunächst friedlich wirken, können Straftatbestände erfüllen. Straf- und Bußgeldvorschriften enthält unter anderem das Versammlungsgesetz in den §§ 21 bis 30. Bei einem Demonstrationsverbot kommt es darauf an, ob eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht – insbesondere, ob während der Versammlung Straftaten zu erwarten sind.

Genannt werden unter anderem die Billigung von Straftaten (§ 140 StGB), die öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111), Volksverhetzung (§ 130), die Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten (§ 104), Landfriedensbruch (§ 125), das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (§ 86a), Beleidigung (§ 185), Sachbeschädigung (§ 303), Nötigung (§ 240), Körperverletzung (§ 223) und Widerstandsdelikte (§ 113). Für einige Verstöße drohen neben Geldstrafen auch Freiheitsstrafen.

Wer fremdes oder öffentliches Eigentum mutwillig beschädigt, kann sich wegen Sachbeschädigung strafbar machen. Straßenblockaden, auch das Ankleben auf dem Asphalt, können möglicherweise als Nötigung gewertet werden. Werden dabei Rettungskräfte behindert oder Rettungswege versperrt, kann das beispielsweise den Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung erfüllen.

Die Polizei rät deshalb, friedlich für die eigene Überzeugung einzutreten, sich nicht provozieren zu lassen, sich von Gewalt und Straftaten zu distanzieren und Andersdenkenden tolerant zu begegnen. Für Wempe und Douglas bleibt heute trotzdem die praktische Frage: Rollgitter herunter oder offen lassen? In vielen Städten fällt die Antwort vorsichtig aus.