Zerstörter Hörsaal an der HU Berlin macht Folgen pro-palästinensischer Proteste sichtbar
Heute, am 29. Oktober 2026, steht die Humboldt-Universität Berlin im Mittelpunkt eines Tages, an dem Berliner Politik, Hochschulalltag und die aufgeheizte Debatte über pro-palästinensische Proteste eng beieinanderliegen. Das neu gewählte Berliner Abgeordnetenhaus kam zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Zur Präsidentin wurde die Linken-Politikerin Hendrikje Klein gewählt.
Ein Bericht des „Spiegel“ rückte diese Wahl allerdings in den Hintergrund. Darin geht es um die Linken-Bürgermeisterkandidatin Elif Eralp, die sich vor Personen mit Sympathien für Terroristen fürchten soll. Die Nachricht sorgt vor dem Hintergrund der politischen Spannungen rund um Nahost, Antisemitismus und Proteste für zusätzliche Unruhe.
Teure Sanierung an der HU
An der Humboldt-Universität Berlin wird zugleich die Sanierung eines Hörsaals deutlich teurer. Der Raum war von pro-palästinensischen Aktivisten zerstört worden. Für Studierende und Beschäftigte ist das keine ferne politische Fußnote: Ein Hörsaal ist normalerweise ein Ort für Seminare, Vorlesungen und Diskussionen – und plötzlich steht da die Frage im Raum, wie viel Reparatur eine Universität nach solchen Auseinandersetzungen leisten muss.
Aus Luckenwalde kommt eine andere Nachricht: Dort wurde ein Bevölkerungsschutzzentrum des Deutschen Roten Kreuzes eröffnet. Beim Bahnverkehr in Brandenburg bleibt es dagegen zäh. Der Ausbau der Strecke zwischen Angermünde und Stettin verzögert sich weiter. Der Stand der Meldungen ist der 30. Oktober 2026.
Protest, Verbote und offene Debatten
Das Recht auf Protest ist durch die Versammlungs- und Meinungsfreiheit als Menschenrecht geschützt. Amnesty International weist zugleich darauf hin, dass in Deutschland insbesondere Menschen, die in Solidarität mit Palästina protestieren, von Einschränkungen betroffen seien. Seit dem 7. Oktober 2023 habe es in Berlin zahlreiche pauschale Versammlungsverbote und weitreichende Auflagen gegeben.
Wiederholt seien außerdem Berichte über unverhältnismäßige Polizeigewalt bei pro-palästinensischen Protesten bekannt geworden. Bei der Auflösung eines Protestcamps am Bundestag im April 2024 wurde unter anderem über den Einsatz von Schmerzgriffen berichtet. Für den Abend des 8. März 2025 wurden in Berlin massive Polizeigewalt sowie sexualisierte Gewalt durch einen Polizisten berichtet.
Die Einschränkungen der Versammlungsfreiheit, Verstöße gegen das Diskriminierungsverbot und Polizeigewalt treten laut Amnesty bereits seit Jahren auf. In Berlin wurden ab 2021 rund um den Nakba-Tag am 15. Mai sämtliche Demonstrationen verboten. Der Tag erinnert viele Palästinenser*innen an Flucht und Vertreibung im Jahr 1948. Die pauschalen Verbote wurden in den Folgejahren fortgesetzt.
2024 gab es in Berlin kein pauschales Verbot rund um den Nakba-Tag; laut Berichten kam es jedoch erneut zu zahlreichen Fällen von Polizeigewalt. Amnesty beschreibt die Meinungs- und Versammlungsfreiheit palästina-solidarischer Stimmen als erheblich eingeschränkt. Öffentliche Diskursräume würden enger – und das merkt man nicht nur auf der Straße, sondern auch an Hochschulen.
Vielerorts seien Äußerungen, Kleidungsstücke und Symbole mit Palästina-Bezug pauschal verboten worden, darunter die Palästina-Flagge an Berliner Schulen. Auch die Wissenschaftsfreiheit sei betroffen. Amnesty International fordert deshalb, dass Hochschulen unabhängig und kritisch forschen können und offene Debattenräume bleiben. Kritik an der israelischen und deutschen Regierungspolitik dürfe weder bei Hochschulangehörigen noch bei Demonstrierenden pauschal kriminalisiert werden.
Grenzen hat die Meinungsfreiheit trotzdem: Aufrufe zu Gewalt gegen Jüdinnen und Juden sowie Gewalttaten müssen strafrechtlich verfolgt werden. Staatliche Behörden müssten Jüdinnen und Juden vor antisemitischer Hassrede und Straftaten schützen. Antisemitisch ist es, Jüdinnen und Juden in Deutschland für das Verhalten israelischer Behörden verantwortlich zu machen.
Amnesty betont außerdem, dass Antisemitismus und antimuslimischer Rassismus keine Meinungen seien. Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit verletze Menschenrechte. Muslimische oder als muslimisch wahrgenommene Personen pauschal für antisemitische Vorfälle verantwortlich zu machen, verschleiere Antisemitismus als gesamtgesellschaftliches Problem und verstärke antimuslimischen wie antipalästinensischen Rassismus.
Eine pauschale Kriminalisierung von Protesten trage nicht zur Lösung bei und verenge den öffentlichen Diskurs weiter. Staatliche Behörden müssten das Recht auf Protest und das Recht auf Nichtdiskriminierung für alle gleichermaßen schützen. An der HU Berlin, wo ein zerstörter Hörsaal nun teurer als erwartet saniert werden muss, ist dieser Anspruch keine bloße Theorie, sondern Teil des täglichen Universitätsbetriebs.
