An der Ruhr-Universität Bochum (RUB) liegen derzeit Freude und Ernüchterung dicht beieinander. Die Hochschule steckt wegen eines strukturellen Defizits von rund 27 Millionen Euro in finanzieller Bedrängnis. Ohne Gegenmaßnahmen wären die verfügbaren Mittel bis 2029 vollständig aufgebraucht.

RUB-Kanzler Achim Dilling informierte die Beschäftigten über die angespannte Lage und kündigte ein umfangreiches Sparprogramm an. Der Zeitpunkt sorgt dabei für zusätzliches Aufsehen: Die Nachricht kam nur sechs Tage, nachdem die RUB und die TU Dortmund als gemeinsamer Exzellenzverbund ausgezeichnet worden waren.

Exzellenz und Einschnitte

Die Auszeichnung steht damit unmittelbar neben einer schwierigen Haushaltslage. Während der neue Verbund wissenschaftlich Rückenwind verspricht, muss die Bochumer Universität ihre laufenden Ausgaben in den Blick nehmen. Viel Spielraum bleibt offenbar nicht, wenn die verfügbaren Mittel ohne Korrekturen bereits 2029 aufgebraucht wären.

Der Bericht über die finanzielle Situation der RUB wurde am 14. Oktober 2026 veröffentlicht. Ort des Geschehens ist die RUB Bochum.

Woher Hochschulgeld kommt

Die Länder tragen die Hochschulen und sichern ihre Grundfinanzierung. Rund 90 Prozent der Hochschulmittel stammen aus öffentlichen Quellen: etwa 75 Prozent aus den Ländern und ungefähr 15 Prozent aus dem Bund. Die verbleibenden rund 10 Prozent kommen aus privaten Quellen, vor allem aus Auftragsforschung, privaten Spenden und Mäzenatentum, Sponsoring sowie Studienbeiträgen.

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Dass der Bund in der Hochschulfinanzierung zunehmend wichtiger wurde, hat mehrere Gründe. Die Nachfrage nach einem Hochschulstudium stieg deutlich und erforderte zusätzliche Kapazitäten. Zugleich gewannen Forschung und Innovation im internationalen Wettbewerb an Gewicht. Und die Länder hatten Schwierigkeiten, die nötige Grundfinanzierung sicherzustellen.

Ihre Haushalte sind unter anderem durch bundesrechtlich vorgegebene Sozialausgaben stark gebunden. Eigene Einnahmen im Bildungsbereich können die Länder dagegen nur begrenzt erzielen. Der Bund erhöhte seine Forschungsausgaben kontinuierlich – mit Folgen für die Struktur der Hochschulfinanzierung.

Vom Hochschulpakt zum Zukunftsvertrag

2007 legten Bund und Länder den Hochschulpakt auf, um die gestiegene Nachfrage nach Studienplätzen zu bewältigen. Weil der Bund seine Mittel nur befristet bereitstellen konnte, nahmen Programm- und Projektmittel zulasten der Grundfinanzierung zu. Daueraufgaben wurden zunehmend mit befristeten Mitteln finanziert. Das klingt nach Verwaltungssprache, spürbar wird es am Ende trotzdem vor Ort: bei Personal, Planung und der Frage, worauf sich eine Hochschule dauerhaft verlassen kann.

Nach der Reduzierung gemeinsamer Finanzierungen durch die Föderalismusreform von 2006 begann deshalb eine Debatte über erweiterte Mitfinanzierungsrechte des Bundes. Eine entsprechende Grundgesetzänderung trat am 1. Januar 2015 in Kraft. Zuvor durfte der Bund Hochschulen dauerhaft nur im Bereich der Forschung mitfinanzieren; das Kooperationsverbot untersagte ihm eine dauerhafte Beteiligung an der Hochschullehre. Seit 2015 kann der Bund auch die Lehre mitfinanzieren.

Zunächst blieb offen, ob und in welchem Umfang diese neuen Möglichkeiten genutzt würden. Der Bund erklärte wiederholt, er wolle sich weiterhin stärker an der Hochschulfinanzierung beteiligen, allerdings nicht in die Grundfinanzierung eingreifen, sondern gezielte finanzielle Anreize für bestimmte Entwicklungen setzen.

Im Juni 2019 vereinbarten Bund und Länder den „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ als Nachfolge des Hochschulpakts. Damit stieg der Bund dauerhaft in die Finanzierung der Hochschullehre ein.

Der Vorschlag der Hochschulrektorenkonferenz

Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) forderte eine grundlegende Änderung der Hochschulfinanzierung. Ihr „Zwei-Säulen-Plus-Modell“ sieht in der ersten Säule die Verstetigung der Hochschulpaktmittel und ihre Überführung in dauerhafte Grundmittel vor.

Die zweite Säule soll zusätzliche, gegebenenfalls programmgebundene Mittel für Hochschulbau und -sanierung, Digitalisierung, Overheadkosten und Nationallizenzen bereitstellen. Nach dem Modell sollte der Anteil der Grundmittel 75 Prozent betragen. Diese Grundmittel sollten kontinuierlich steigen – vergleichbar mit den im „Pakt für Forschung und Innovation“ garantierten Aufwüchsen für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Die HRK veröffentlichte dazu mehrere einschlägige Entschließungen: die „Entschließung zur Finanzierung der Hochschulen“ vom 22. November 2011, „Künftiger Beitrag des Bundes zur Finanzierung der Hochschule“ vom 11. Juni 2013 sowie „Finanzierung des Hochschulsystems nach 2020“ vom 9. Mai 2017, in der das „Zwei-Säulen-Plus-Modell“ beschrieben wird.

Für die RUB bleibt derweil die konkrete Rechnung auf dem Tisch: rund 27 Millionen Euro strukturelles Defizit, ein angekündigtes Sparprogramm und ein Zeitfenster bis 2029, in dem die verfügbaren Mittel ohne Gegenmaßnahmen vollständig aufgebraucht wären.