Tobias Rausch (AfD) will neben seinem neuen Amt als Präsident des Landtags von Sachsen-Anhalt weiterhin Generalsekretär seiner Partei bleiben. Am Dienstag wurde er zum bundesweit ersten Landtagspräsidenten der AfD gewählt. Die Entscheidung sorgt bereits für Streit – auch außerhalb Sachsen-Anhalts. Die AfD wird vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft.

Ein Landtagspräsident soll alle Fraktionen unparteiisch behandeln, Plenarsitzungen leiten, die Geschäftsordnung durchsetzen und parlamentarische Abläufe fair organisieren. Ein Generalsekretär tickt institutionell in die entgegengesetzte Richtung: Er vertritt die Interessen der eigenen Partei, organisiert Parteitage und Wahlkämpfe, koordiniert die Parteiarbeit und schärft das politische Profil gegenüber politischen Konkurrenten.

„Befremdlich“: Kritik an Rauschs Doppelrolle

Der Politikwissenschaftler Benjamin Höhne von der TU Chemnitz hält die Verbindung der Ämter für problematisch. Seit 2024 ist er Vertreter der Professur „Europäische Regierungssysteme im Vergleich“ an der TU Chemnitz und berät unter anderem Parlamente und Ministerien.

Bei Redezeiten oder Regelverstößen müsse ein Landtagspräsident nach Höhnes Einschätzung mit gleichem Maß messen. Ein Generalsekretär hingegen solle die eigene Partei möglichst wirksam vertreten und politische Auseinandersetzungen auch zuspitzen. Genau dort reibt es. Das eine Amt verlangt Zurückhaltung, das andere politischen Einsatz.

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) nannte Rauschs Doppelrolle „befremdlich“. Für das Amt des Landtagspräsidenten seien die Geschäftsordnung und politische Neutralität maßgeblich, sagte sie. Ein Generalsekretär trete dagegen in besonderem Maß parteipolitisch und operativ auf. Rausch müsse sich nun in seinem neuen Amt bewähren. Zugleich äußerte Klöckner Verständnis dafür, dass viele Menschen seinen Rücktritt vom Parteiamt erwarteten.

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Im „Stern“ bezeichnete Klöckner es als „völlig unangebracht“, als Parlamentspräsident an einem operativen und besonders politischen Parteiamt festzuhalten. Vor ihrer Wahl zur Bundestagspräsidentin hatte sie ihr Amt als CDU-Schatzmeisterin aufgegeben. Auch ihr Vorgänger Norbert Lammert (CDU) kritisierte Rauschs angekündigten Verbleib als Generalsekretär. Die Doppelrolle sei unüblich, sagte Lammert, und er bezweifle, dass sich die unterschiedlichen Profile beider Ämter miteinander vereinbaren ließen.

Der Streit um eine Pressemitteilung

Einen ersten möglichen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot sehen Kritiker in zwei nahezu identischen Pressemitteilungen. Am Freitag veröffentlichten die AfD-Fraktion und die Landtagsverwaltung Mitteilungen zu einem Vorfall vor einer Synagoge in Halle.

Die AfD-Fraktion überschrieb ihren Text mit: „Linke Demonstranten verhindern Teilnahme von AfD-Landtagsvizepräsident an Gedenkveranstaltung!“ Die Landtagsverwaltung übernahm denselben Titel, ließ aber das Wort „Linke“ weg. Inhaltlich waren beide Texte nahezu identisch.

Der CDU-Fraktionsvorsitzende Sven Schulze warf Rausch deshalb vor, Amtsautorität und staatliche Ressourcen für parteipolitische Äußerungen genutzt zu haben. Anlass war ein Vorfall mit dem AfD-Politiker Tillschneider. Ein Vertreter des jüdischen Studentenbundes verweigerte ihm mit den Worten „Wir lassen unser Gedenken nicht kapern“ und „Wir werden nicht Rechtsextremisten noch einmal in unsere Synagogen lassen!“ den Zutritt.

Videos zeigen, wie mehrere Menschen Tillschneider gewaltlos den Weg versperrten. Laut den Pressemitteilungen erklärte Tillschneider, er sei in „pöbelhafter Weise“ daran gehindert worden, einen Termin stellvertretend für Rausch wahrzunehmen. Ein Instagram-Video stellt den Vorfall laut Artikel allerdings anders dar.

Ein Landtagspräsident muss nicht parteilos sein. Er soll sein Amt aber überparteilich ausüben und die Rechte aller Fraktionen wahren. Höhne bezweifelt, dass das im Fall der AfD gelingen kann. Er verweist auf das Verhalten der Partei in Sachsen-Anhalt und anderen Parlamenten: Die AfD setze stark darauf, das politische System zu unterlaufen und vorzuführen.

Rechtlich erlaubt, politisch heikel

Automatisch verboten ist die Doppelrolle rechtlich nicht. Höhnes Einschätzung ist zunächst eine politikwissenschaftliche Bewertung. Entscheidend bleibt, wie Rausch sein Präsidentenamt tatsächlich ausübt.

Frühere Landtagspräsidenten in Sachsen-Anhalt waren ebenfalls Parteimitglieder oder in Parteigremien aktiv. Detlef Gürth war von 2011 bis 2015 Landtagspräsident und bis 2015 Mitglied im CDU-Landesvorstand. Gabriele Brakebusch stand dem Landtag von 2016 bis 2021 vor; zuvor hatte sie Parteiämter auf Orts-, Kreis- und Landesebene inne.

Nach Höhnes Einschätzung distanzierten sich frühere Präsidenten in ihrer Amtsführung teilweise von ihrer Partei. Eine ruhende Parteimitgliedschaft oder der Verzicht auf das Parteibuch wäre aus seiner Sicht für größtmögliche Neutralität ideal. Kein bisheriger Landtagspräsident in Sachsen-Anhalt gab sein Parteibuch ab oder ließ die Mitgliedschaft ruhen.

Überparteilichkeit wurde bisher vor allem als Frage der Amtsführung betrachtet. Neu ist bei Rausch die Kombination des Präsidentenamtes mit einem weiterhin ausgeübten Landesgeneralsekretärsposten. Das ist ein aktives parteipolitisches Amt – nicht lediglich die Mitgliedschaft in einem Parteigremium.

Auch CDU-Politiker in Sachsen-Anhalt verbanden Regierungsämter mit einflussreichen Parteiämtern. Sven Schulze war von 2021 bis 2026 Wirtschaftsminister und zugleich CDU-Landesvorsitzender; zuvor war er von 2016 bis 2021 CDU-Generalsekretär. Seit Januar 2026 ist Schulze Ministerpräsident und weiterhin CDU-Landesvorsitzender.

Reiner Haseloff war Ministerpräsident, Mitglied im CDU-Landesvorstand und von 2004 bis 2012 stellvertretender Landesvorsitzender. Holger Stahlknecht war Innenminister und CDU-Landesvorsitzender. Nach seiner Entlassung als Innenminister im Dezember 2020 trat er auch als Parteivorsitzender zurück.

Diese Fälle unterscheiden sich vom Amt des Landtagspräsidenten: Regierungsmitglieder tragen politische Verantwortung für ihre Partei und deren Programm. Eine vergleichbare Überparteilichkeit wird von ihnen nicht erwartet.

Was das Amt des Landtagspräsidenten verlangt

Ein Landtagspräsident ist der Präsident eines deutschen Landesparlaments. Er wird von den Abgeordneten aus ihrer Mitte gewählt und leitet die Plenarsitzungen im Wechsel mit den Stellvertretern. Dazu kommen die Durchführung von Wahlen und Abstimmungen sowie die Vertretung des Parlaments in parlamentarischen und Verwaltungsangelegenheiten nach außen.

Außerdem übt der Präsident im Einvernehmen mit dem Präsidium beziehungsweise dem Vorstand die Dienstaufsicht über die Landtagsbediensteten aus. Gemeinsam mit den Vizepräsidenten und gegebenenfalls weiteren Mitgliedern bildet er das Präsidium oder den Vorstand. Für das Amt gibt es eine Abgeordnetenentschädigung einschließlich Funktionszulage.

Die Landtagspräsidenten sind in einer Konferenz mit den Präsidenten der deutschen Landesparlamente, des Deutschen Bundestages und des Bundesrates zusammengeschlossen. Dort geht es unter anderem um interne und externe Herausforderungen der Landesparlamente, ihre Arbeit, Stellung und Aufgaben, Fragen des Föderalismus sowie Parlaments- und Abgeordnetenrecht.

Traditionell wird der Kandidat der größten Landtagsfraktion zum Präsidenten gewählt. Davon gab es Ausnahmen: Am 4. Juli 1995 wählte die 14. Bremische Bürgerschaft den CDU-Politiker Reinhard Metz, obwohl CDU und SPD jeweils 37 Sitze hatten und die CDU bei der Bürgerschaftswahl 2.700 Stimmen beziehungsweise 0,8 Prozent weniger als die SPD erhalten hatte.

Am 28. September 2024 wurde Thadäus König (CDU) zum Präsidenten des Thüringer Landtags gewählt, obwohl die CDU mit 23 Sitzen hinter der AfD mit 32 Sitzen zweitstärkste Fraktion war. Im 18. Landtag von Baden-Württemberg stellt die CDU seit dem 12. Mai 2026 den Präsidenten, obwohl sie bei der Landtagswahl 2026 prozentual knapp hinter den Grünen lag; beide Parteien waren bei den Sitzen gleichauf.

Die 16 amtierenden Landtagspräsidenten bestehen aus zehn Frauen und sechs Männern. Acht gehören der CDU an, sechs der SPD, einer der CSU und einer der AfD.