Ab 2027 müssen Betriebe neben Bargeld mindestens eine digitale Zahlungsart anbieten
In Cafés, Restaurants und Geschäften könnte sich ab 2027 etwas ändern: Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) plant eine gesetzliche Pflicht, nach der Betriebe neben Bargeld mindestens eine digitale Zahlungsart anbieten müssen. Die Regelung soll für Handel, Gastronomie und Dienstleister gelten. Politisch ist sie vorbereitet, rechtlich aber noch nicht umgesetzt. Die Eckpunkte werden laut den vorliegenden Informationen teils noch zwischen den Bundesministerien abgestimmt; Regierungskreisen zufolge sind sie intern bereits weitgehend geklärt. Ein Gesetzentwurf soll noch 2026 ins Bundeskabinett eingebracht werden.
Für Kundinnen und Kunden hieße das: Wer bar zahlen möchte, soll das weiterhin können, gleichzeitig muss aber mindestens eine digitale Option bereitstehen. Vor 2027 wird mit dem Inkrafttreten derzeit nicht gerechnet, denn Gesetzentwurf und parlamentarische Beratung stehen noch aus. Betriebe, die bislang ausschließlich Bargeld nehmen, haben also Vorbereitungszeit – auch wenn die Sache politisch schon ziemlich konkret klingt.
Vom Kaffee für 2,50 Euro bis zur Smartwatch
Die Betriebe sollen selbst entscheiden dürfen, welches Verfahren sie anbieten. Möglich wären Kartenzahlungen ebenso wie Zahlungen per Smartphone oder Smartwatch. Mindestens ein europäisches Zahlverfahren muss akzeptiert werden. Umsatzgrenzen sind nach den bisherigen Plänen nicht vorgesehen: Auch ein Kaffee für 2,50 Euro soll digital bezahlt werden können. Aufschläge für bargeldlose Zahlungen sind derzeit ebenfalls nicht vorgesehen.
Die Pläne gehen auf den Koalitionsvertrag von Union und SPD zurück. Ihr Ziel: Barzahlung und digitale Zahlung sollen gleichzeitig verfügbar sein, damit Kundinnen und Kunden tatsächlich wählen können. Für kommerzielle Unternehmen würde die Pflicht gelten. Nichtkommerzielle Organisationen blieben ausgenommen – etwa Amateursportvereine, Wohltätigkeitsverbände, Dorffeste und Flohmärkte. Sie dürften weiterhin ausschließlich Bargeld akzeptieren.
Der Wandel ist längst im Alltag angekommen. Laut Bundesbank wurden 2023 in Deutschland noch etwa 50 Prozent der Zahlungen bar abgewickelt. 2025 waren erstmals 55 Prozent der erfassten Alltagszahlungen unbar, während 45 Prozent bar bezahlt wurden. Bargeld bleibt allerdings gerade bei älteren Bevölkerungsgruppen beliebt und für einen erheblichen Teil der Bevölkerung das bevorzugte Zahlungsmittel. Kai Hudetz vom IFH Köln führt die stärkere Nutzung digitaler Verfahren unter anderem auf die Gewöhnung während der Corona-Pandemie zurück.
Wenn das Terminal nicht hilft, hilft gar nichts
Wie groß die Lücke zwischen Wunsch und Wirklichkeit ist, zeigt eine YouGov-Umfrage: Im Vorjahr konnten 56 Prozent der Erwachsenen in Deutschland mindestens einmal nicht digital bezahlen, obwohl sie es wollten. 2021 lag dieser Anteil bei 45 Prozent. Im laufenden Jahr gerieten 39 Prozent der Befragten zwei- bis fünfmal in eine solche Situation, 17 Prozent sogar noch häufiger. 41 Prozent erwarten, künftig persönlich weniger Bargeld zu nutzen; 6 Prozent rechnen mit einer Zunahme.
Für viele Betriebe ist die Sache trotzdem nicht einfach nur ein zusätzliches Häkchen an der Kasse. Teile der Wirtschaft, vor allem in der Gastronomie, sorgen sich um die Kosten. Einzelne Gastwirte berichten von monatlichen Terminalgebühren zwischen 120 und 130 Euro – oder rund 1.500 Euro im Jahr. Lars Hornuf, Professor an der TU Dresden, nennt für ein Lesegerät laufende Kosten von häufig 10 bis 30 Euro. Dazu kommen Gebühren von 0,2 bis 1 Prozent des Umsatzes für die Girocard und 1 bis 2,5 Prozent für Kreditkarten.
Bei Nettomargen von etwa 5 bis 10 Prozent im Gastgewerbe können solche Sätze ordentlich ins Gewicht fallen. Einer Analyse der Deutschen Bundesbank zufolge sind Barzahlungen und Girocard-Zahlungen für Händler am günstigsten. Internationale Debitkarten von Visa und Mastercard sowie Kreditkarten verursachen deutlich höhere Kosten. Wer jetzt ein Kartenlesegerät anschaffen muss, sollte deshalb Angebote vergleichen und nicht nur auf den Kaufpreis schauen, sondern auch auf die laufenden Transaktionsgebühren. Die Wahl des Zahlverfahrens beeinflusst die Rechnung erheblich.
HDE warnt vor Bürokratie, Dehoga verlangt Übergangszeit
Der Handelsverband Deutschland (HDE) lehnt die Pläne ab und hält gesetzliche Vorgaben für unnötig. Sie führten zu zusätzlicher Bürokratie und Unsicherheit, argumentiert der Verband. Außerdem fordert der HDE, dass Händler Kartengebühren an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben dürfen. Diese Forderung ist in den bisherigen Plänen nicht berücksichtigt.
Beim Dehoga Hessen ist die Ausgangslage etwas nüchterner: Mehr als 90 Prozent der Betriebe bieten dort bereits bargeldlose Zahlungen an. Der Verband verlangt faire, transparente und kalkulierbare Gebühren sowie angemessene Übergangsfristen und Härtefallregelungen. Das Ministerium prüft mögliche Härtefälle für bestimmte Betriebe. Gerade kleinere Unternehmen müssen erst herausfinden, welche Lösung zu ihrer Kostenstruktur passt – und ob am Ende Girocard, Smartphone oder eine andere Variante auf dem Tresen landet.
Auch Zahlungsdienstleister stellen sich auf eine mögliche größere Kundschaft ein. Die Rubean AG bietet eine SoftPOS-Plattform an, mit der kontaktlose Zahlungen per NFC und QR-Code abgewickelt werden können. Die Lösung läuft auf gängiger Kassenhardware und richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen. Rubean strebt außerdem einen Ausbau der Partnerschaften mit Banken und Hardwareherstellern an.
Im Umfeld der TU Dresden wirkt die Debatte damit ziemlich bodenständig: Es geht nicht nur um politische Eckpunkte, sondern um Gebühren, Geräte und die Frage, ob die Zahlung am Ende an einem vollen Samstagabend reibungslos funktioniert. Betriebe sollten die weitere Gesetzgebung verfolgen und frühzeitig ein passendes Zahlverfahren kalkulieren. Sonst steht am 10.10.2026 womöglich schon das neue Schild an der Tür, während die eigentliche Rechnung noch im Kleingedruckten steckt.
