Am 6. November 2026 wird an der Universität Bielefeld das Festival de Cine Colombia Migrante gezeigt. Unter dem Motto „Territorios soñados“ – „Erträumte Gebiete“ – geht es um die Bedeutung des Vorstellens und Träumens für den weiteren Friedensprozess in Kolumbien. Der Filmnachmittag beginnt um 14:00 Uhr im Raum X-E0-218, Universitätsstraße 25, 33615 Bielefeld. Der Eintritt ist kostenlos.

Im Zentrum stehen neue Ausdrucksformen und Wege für Wiedergutmachung, Erinnerung und die Verhinderung einer Wiederholung von Gewalt. Geplant sind Dialoge zwischen Kolumbien und der kolumbianischen Diaspora – auch aus der Ferne und zehn Jahre nach der Unterzeichnung des Friedensabkommens mit der FARC. Ein stiller, aber durchaus großer Anspruch für einen Nachmittag an der Uni.

Ein Friedensabkommen mit widersprüchlicher Bilanz

Vor zehn Jahren unterzeichnete Kolumbien ein historisches Friedensabkommen mit der FARC. International gilt es als Referenz für Prozesse der Übergangsjustiz und Friedenskonsolidierung. Deutschland unterstützt Kolumbien weiterhin bei der Friedenskonsolidierung, der ländlichen Entwicklung, der Reintegration demobilisierter Kämpfer:innen und der Entschädigung von Opfern.

Die Bilanz nach einem Jahrzehnt bleibt widersprüchlich. Fortschritte gibt es bei der Beteiligung von Frauen, indigenen Völkern und ethnischen Gruppen. Gleichzeitig erschweren anhaltende Gewalt, organisierte Kriminalität und strukturelle staatliche Schwächen die Friedenskonsolidierung. Die Zahl der Morde an Menschenrechtsverteidiger:innen, demobilisierten Kämpfer:innen und Zivilist:innen bleibt hoch.

Präsident Gustavo Petro verfolgte von 2022 bis 2026 mit „Paz Total“ einen umfassenden Friedensansatz. Konfliktregionen sollten durch Zusammenarbeit zwischen Staat, Zivilgesellschaft sowie sozialen und territorialen Akteur:innen verändert werden. Im Mittelpunkt standen Wohlstand, Demokratie, Umweltschutz und Menschenrechte. Institutionelle Defizite und der Einfluss illegaler Wirtschaftsstrukturen bremsten die Umsetzung jedoch häufig aus.

Hier könnte Ihr Advertorial stehen
Ein Advertorial bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Botschaft direkt im redaktionellen Umfeld zu platzieren

Die neue Regierung unter Abelardo de la Espriella setzt auf militarisierte Sicherheitsansätze. Das wird als Rückschlag für den zivilen Friedensprozess beschrieben. Genau solche Spannungen – zwischen Sicherheitslogik, Aufarbeitung und dem Alltag betroffener Gemeinschaften – liegen auch unter dem Filmfestival-Motto.

Erinnern heißt nicht automatisch heilen

Schon 2015 hatten die Gespräche zwischen Regierung und FARC entscheidende Fortschritte gemacht. Beide Seiten einigten sich auf Grundzüge einer Übergangsjustiz und kündigten ein Friedensabkommen bis spätestens 23. März 2016 an. Die vereinbarte Übergangsjustiz entsprach bei den Rechten der Opfer auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung allerdings nicht vollständig den völkerrechtlichen Standards.

Vorgesehen war eine Sondergerichtsbarkeit, die JEP, mit einem Friedensgericht und Sonderkammern für alle direkt oder indirekt am Konflikt Beteiligten, denen schwere Menschenrechtsverletzungen oder Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht vorgeworfen wurden. Geständige Täter sollten nicht inhaftiert werden, sondern fünf bis acht Jahre Einschränkungen ihrer Bewegungs- und Freiheitsrechte erhalten. Wer die Verantwortung bestritt und verurteilt wurde, sollte mit Haftstrafen bis zu 20 Jahren rechnen.

Amnesty bewertete die vorgesehenen Sanktionen für schwere Völkerrechtsverbrechen als möglicherweise unvereinbar mit Kolumbiens völkerrechtlicher Pflicht, solche Verbrechen zu verfolgen und zu bestrafen. Ein geplantes Amnestiegesetz sollte politische und damit zusammenhängende Straftaten erfassen; wegen schwerer Verbrechen Verurteilte sollten ausgeschlossen werden. Eine Wahrheitskommission sollte Informationen über den Konflikt sammeln. Gerichte sollten diese Informationen jedoch nicht verwenden dürfen – ein Punkt, der Strafverfolgungen wegen Völkerrechtsverbrechen erschweren konnte.

Im Oktober 2015 vereinbarten Regierung und FARC außerdem einen Mechanismus zur Suche und Bergung der sterblichen Überreste vieler vermisster Zivilpersonen und Kämpfer. Durch die einseitige FARC-Waffenruhe und die Aussetzung von Luftangriffen durch die Regierung nahm die Intensität der Kämpfe ab. Menschenrechtsverletzungen gegen die Zivilbevölkerung gingen trotzdem weiter.

Besonders betroffen waren indigene und afro-kolumbianische Gemeinschaften, Kleinbauern sowie Menschenrechtsverteidiger. Sicherheitskräfte, Guerillagruppen und paramilitärische Gruppen waren für außergerichtliche Hinrichtungen, Vertreibungen, Verschwindenlassen, Morddrohungen und sexuelle Gewalt verantwortlich.

Zahlen, Namen und offene Wunden

Bis zum 1. Dezember 2015 registrierten staatliche Stellen mehr als 7,8 Millionen Konfliktopfer: darunter 6,6 Millionen Vertriebene, 45.000 Vermisste und mindestens 263.000 Getötete. Die große Mehrheit waren Zivilpersonen. Nach Angaben von CODHES wurden 2014 mehr als 204.000 Menschen vertrieben, gegenüber rund 220.000 im Vorjahr. Nach Angaben der nationalen Indigenenorganisation wurden 2015 35 Indigene im Zusammenhang mit dem Konflikt getötet und 3.481 vertrieben.

In Cauca waren indigene Gemeinschaften besonders gefährdet, vor allem wegen ihres Einsatzes für Landrechte. Im Februar 2015 wurden Gerardo Velasco Escue und Emiliano Silva Oteca nach einer Kontrolle durch Bewaffnete entführt. Zwei Tage später fand man ihre gefolterten Leichen. Zuvor hatte die paramilitärische Gruppe Águilas Negras zu „sozialen Säuberungen“ in Nord-Cauca aufgerufen.

Auch in Bogotá blieb der Druck spürbar. Nach zwei Explosionen im Juli 2015 wurden 15 Personen festgenommen, darunter Menschenrechtsverteidiger und studentische Aktivisten. 13 wurden angeklagt: drei wegen Terrorismus und ELN-Mitgliedschaft, zehn wegen Waffendelikten. Im Januar 2015 wurde Carlos Alberto Pedraza Salcedo, Sprecher der sozialen Bewegung Congreso de los Pueblos, in Bogotá getötet.

Berichte über außergerichtliche Hinrichtungen durch Sicherheitskräfte gingen zurück. Bei den sogenannten „falsos positivos“ waren vor allem junge Männer aus armen Verhältnissen getötet und nachträglich als getötete Guerillakämpfer dargestellt worden, um Belohnungen zu erhalten. Ein UN-Bericht von Januar 2015 dokumentierte zwar keinen neuen Fall, beschrieb aber mutmaßliche Manipulationen von Tatorten und falsche Darstellungen der Opfer.

Die Ermittlungen gegen Verantwortliche, insbesondere hochrangige Militärangehörige, kamen kaum voran. Die Generalstaatsanwaltschaft registrierte mehr als 4.000 Anzeigen wegen außergerichtlicher Hinrichtungen. Guerillagruppen waren für rechtswidrige Tötungen, wahllose Angriffe und andere schwere Verstöße verantwortlich. Der FARC-Sprecher einer afro-kolumbianischen Gemeinschaft, Genaro García, wurde im August 2015 in Tumaco erschossen. Die FARC hatte ihn bereits 2014 bedroht, weil er sich für die Rückgabe des Landes seiner Gemeinschaft einsetzte.

Zwischen Januar und November 2015 wurden Guerillagruppen und Paramilitärs für 54 von insgesamt 182 Entführungen verantwortlich gemacht; der Großteil der Fälle wurde gewöhnlichen Straftätern zugerechnet. Vor allem von der FARC gelegte Landminen töteten und verletzten weiterhin Zivilpersonen und Angehörige der Sicherheitskräfte.

Trotz ihrer offiziellen Demobilisierung im Rahmen des 2005 begonnenen Prozesses „Gerechtigkeit und Frieden“ begingen Paramilitärs weiterhin schwere Menschenrechtsverletzungen. Sie bedrohten und töteten Menschenrechtsverteidiger, teils in Absprache oder mit Duldung staatlicher Stellen. Im Januar 2015 bedrohte ein Flugblatt der Águilas Negras im Departamento Atlántico rund 40 Personen, darunter Menschenrechtsverteidiger, Gewerkschafter, Landrechtsaktivisten und einen Beamten der Landrückgabebehörde.

Bis Ende 2015 waren nur 122 von mehr als 30.000 offiziell demobilisierten Paramilitärs wegen Menschenrechtsverbrechen verurteilt worden. Rund 120 wurden nach der vorgesehenen Höchststrafe von acht Jahren freigelassen, obwohl viele Verfahren noch nicht abgeschlossen waren. Die Mehrheit nahm nicht am Demobilisierungsprozess teil und wurde faktisch amnestiert, ohne wirksame Ermittlungen zu möglichen Menschenrechtsverbrechen.

Land, Straflosigkeit und gefährdete Stimmen

Die Behörden brachten weiterhin die Mehrheit der mutmaßlich für Völkerrechtsverbrechen Verantwortlichen nicht vor Gericht. Neue gesetzliche Regelungen, darunter eine Verfassungsänderung und Gesetz 176