Offene Wunden Osteuropas: Die Wehrmacht und der deutsche Vernichtungskrieg
Am 15. Oktober 2026 wird im Technologie- und Tagungszentrum über Krieg, deutsche Besatzung und Erinnerung gesprochen. Die Lesung „Offene Wunden Osteuropas“ beginnt um 19 Uhr. Veranstaltet wird sie in Kooperation des Herder-Instituts mit dem Marburger Literaturforum e. V. und der Kulturellen Aktion Marburg – Strömungen e. V. Lesen wird Prof. Dr. Katja Makhotina.
Im Mittelpunkt stehen deutsche Verbrechen in Osteuropa: die Massenerschießungen sowjetischer und polnischer Juden, das Aushungern der Zivilbevölkerung während der Leningrader Blockade und die Zerstörung ganzer Dörfer in Belarus, der Ukraine und Litauen. Zwischen wissenschaftlicher Forschung und öffentlichem Wissen über die Verbrechen der Wehrmacht klafft laut Ankündigung noch immer eine Lücke.
Katja Makhotina und die Historikerin Franziska Davies haben dazu gemeinsam zehn Essays erarbeitet. Darin kommen osteuropäische Zeitzeugen zu Wort, zugleich geht es um deutsche Erinnerungslücken. Die Autorinnen bereisten unter anderem Warschau, Lwiw, Majdanek, Stalingrad und Babyn Jar – Orte, an denen deutsche Soldaten Kriegsverbrechen verübten. Historische Fakten stehen neben Familiengeschichten und Gesprächen mit Überlebenden, Studierenden und Historikern.
Was mit „Verbrechen der Wehrmacht“ gemeint ist
Der Begriff umfasst weit mehr als einzelne Exzesse. Dazu zählen die Planung und Durchführung eines Angriffs- und Vernichtungskriegs, Massenmorde an Zivilisten und vermeintlichen Partisanen, die Misshandlung und Ermordung von Kriegsgefangenen, Besatzungsverbrechen, Zwangsarbeit, Deportationen und Plünderungen. Auch die Beteiligung am Holocaust und am Völkermord an Sinti und Roma gehört dazu. In der Endphase des Krieges kamen etwa 50.000 standrechtliche Todesurteile gegen eigene Soldaten hinzu.
Die Wehrmachtführung erließ Befehle, die gegen die Haager Landkriegsordnung, die Genfer Konventionen und andere damalige Kriegsnormen verstießen. Der Kriegsgerichtsbarkeitserlass vom 14. Mai 1941 entzog Straftaten sowjetischer Zivilpersonen weitgehend der Militärgerichtsbarkeit. Als Partisanen oder Helfer Verdächtigte durften ohne Gerichtsverfahren getötet werden; Kollektivstrafen wie Niederbrennen, Töten und Deportieren wurden möglich. Gleichzeitig wurde die Strafverfolgung deutscher Soldaten wegen Übergriffen weitgehend eingeschränkt.
Am 6. Juni 1941 bestimmte der Kommissarbefehl, politische Kommissare der Roten Armee und sowjetische Parteifunktionäre bereits bei Verdacht auf Widerstand oder Sabotage sofort zu erschießen. Sie sollten nicht als Soldaten gelten und keinen kriegsrechtlichen Schutz erhalten. Der Befehl wurde schriftlich und mündlich weitergegeben; bis zu 80 Prozent der deutschen Divisionen sollen ihn ausgeführt haben. Akten belegen etwa 4.000 Exekutionen, die tatsächliche Opferzahl könnte im fünfstelligen Bereich liegen. Im Mai 1942 wurde der Befehl formal aufgehoben, für jüdische Rotarmisten aber bis Kriegsende weiter praktiziert.
Der Sühnebefehl vom 16. September 1941 verlangte für jeden aus dem Hinterhalt getöteten deutschen Soldaten die Tötung von 50 bis 100 Zivilisten. Als Geiseln wurden vor allem Kommunisten, Juden und Sinti beziehungsweise Roma interniert. Der Nacht-und-Nebel-Erlass vom 7. Dezember 1941 sah vor, Widerstandsverdächtige aus Frankreich, Belgien, den Niederlanden und Norwegen heimlich nach Deutschland zu verschleppen. Der Kommandobefehl vom 18. Oktober 1942 ordnete an, Angehörige alliierter Kommandoeinheiten nicht gefangen zu nehmen, sondern zu töten oder dem Sicherheitsdienst zur Liquidierung zu übergeben. Im März 1944 regelte der Kugelerlass, dass wieder ergriffene geflohene Offiziere und höhere Unteroffiziere dem Sicherheitsdienst zu übergeben seien; viele wurden im KZ Mauthausen ermordet.
Die Wehrmacht entstand 1935 aus der Reichswehr. Nach 1933 folgten Wiederaufrüstung, Wehrpflicht, neue Oberkommandos und die Einführung des Führereids. Teile des Offizierskorps bewahrten konservative und reaktionäre Traditionen des Kaiserreichs. 1938 wurden Reichswehrminister Werner von Blomberg und Heereschef Werner von Fritsch aus ihren Ämtern gedrängt. Hitler übernahm selbst den Oberbefehl, Keitel und Jodl erhielten zentrale Führungspositionen, und das Oberkommando der Wehrmacht (OKW) ersetzte das Reichswehrministerium.
So wurde die Wehrmacht zu einer tragenden Säule des NS-Regimes und zu dessen militärischem Instrument für Eroberungs- und Vernichtungspolitik. Während des Krieges gehörten ihr rund 18 Millionen Menschen an. Dokumente belegen die aktive Beteiligung des Heeres und anderer Wehrmachtsteile an Vernichtungsaktionen. Beteiligt waren Oberkommandos ebenso wie mittlere Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften. Bei großen Teilen der Generalität gelten Mitwissen, Zustimmung oder Duldung der Verbrechen als belegt.
Osteuropa als Zentrum des Vernichtungskriegs
Im Herbst 1943 standen etwa 700.000 Besatzungssoldaten rund zwei Millionen Frontsoldaten gegenüber. Besatzungsverbände im rückwärtigen Gebiet waren häufiger an Verbrechen beteiligt als Frontverbände; besonders stark beteiligt waren Einheiten wie die Geheime Feldpolizei und Jagdkommandos. Die juristische und politische Aufarbeitung ist bis heute nicht vollständig abgeschlossen. In den NS-Prozessen seit 1945 wurden vergleichsweise wenige Wehrmachtsverbrechen verhandelt, in der Bundesrepublik wurden sie lange bestritten oder verharmlost.
Für Polen hatte Hitler den Heeresgruppen- und Armeeführern am 26. August 1939 erklärt, es komme nicht nur auf den militärischen Sieg, sondern auf die „Beseitigung der lebendigen Kräfte“ Polens an. Wehrmachtführung und SS vereinbarten den Einsatz von SS-, Sicherheits- und SD-Einheiten hinter der Front. Die Wehrmacht unterstützte diese Einheiten mit Unterkünften, Versorgung und Fahrzeugen. Einsatzgruppen ermordeten bis Ende 1939 etwa 60.000 polnische Intellektuelle, darunter rund 7.000 Juden. Mehr als 3.000 polnische Soldaten wurden abseits der Kampfhandlungen von deutschen Soldaten ermordet.
Zwischen dem 1. September und dem 25. Oktober 1939 wurden über 16.000 Zivilisten hingerichtet; während des Einmarsches ging mindestens die Hälfte der Toten auf das Konto der Wehrmacht. Tausende polnische Soldaten wurden durch eine deutsche Verordnung zu „Freischärlern“ erklärt – unter anderem, um das Massaker von Ciepielów zu rechtfertigen. Ein geheimer Gnadenerlass vom 4. Oktober 1939 amnestierte deutsche Straftaten in Polen. Die Wehrmacht war damit bereits im Polenfeldzug erheblich in NS-Verbrechen verstrickt.
Nach dem Münchner Abkommen besetzte die Wehrmacht den tschechischen Landesteil völkerrechtswidrig. Es entstand das unter deutscher Verwaltung stehende Protektorat Böhmen und Mähren; die deutsche Gerichtsbarkeit schuf dort die Grundlage zur Verfolgung von Minderheiten und politischen Gegnern.
Den Krieg gegen die Sowjetunion begründete Hitler mit der Eroberung von „Lebensraum im Osten“ und der Zerschlagung des Bolschewismus. Am 30. März 1941 verlangte er von rund 250 Generälen, den Gedanken des soldatischen Kameradentums aufzugeben. General Georg von Küchler kündigte im April 1941 harte Maßnahmen gegen sowjetische Zivilisten, Kommissare und GPU-Angehörige an. Das OKH regelte im selben Monat die Zusammenarbeit von Wehrmacht und Sicherheitspolizei beziehungsweise SD.
Der sogenannte Hungerplan sollte deutsche Truppen und Teile der deutschen Bevölkerung aus sowjetischen Gebieten versorgen. In einer Planung des OKW wurde einkalkuliert, dass „zig Millionen“ Menschen verhungern könnten. Lebensmittel wurden aus besetzten Gebieten abtransportiert, Städte und Regionen teilweise bewusst von der Versorgung abgeschnitten. Im Winter 1941/42 starben in vielen Städten monatlich Zehntausende, besonders Kinder, Alte und alleinstehende Menschen. Die Belagerung Leningrads forderte etwa eine Million zivile Todesopfer.
Auch der Partisanenkrieg wurde zum Vorwand für systematische Gewalt. Ab 1942 war der sowjetische
