Religionsneutral, nicht religionsblind: Wie Schulen mit Vielfalt umgehen sollen
Religion verschwindet nicht, nur weil eine Schule religionsneutral sein will. Im Gegenteil: Sie muss dann umso professioneller mit religiöser und weltanschaulicher Vielfalt umgehen. Dafür plädiert die Religionsdidaktik-Professorin Eva Ebel. Anlass war das 20-jährige Bestehen des Schweizerischen Rats der Religionen in Bern unter dem Titel „Wie viel Religion verträgt die Schule? Zwischen Religionsfreiheit und religiöser Neutralität“.
Bei der Veranstaltung referierte René Pahud de Mortanges von der Universität Freiburg über historische und rechtliche Perspektiven. Ebel sprach über Religionsfreiheit und Schule, anschließend ging es in einer Podiumsdiskussion um religiöse Symbole an staatlichen Schulen. Die Debatte wirkt auf den ersten Blick juristisch trocken, berührt aber den Alltag direkt: Kopftuch, Kippa, Adventssingen, Sport- und Schwimmunterricht – lauter Dinge, an denen sich Spannungen entzünden können.
Religion gehört zum Unterricht – und zum Schulalltag
Religionsunterricht steht an manchen Schulen unter Druck. Wo Toleranz gegenüber unterschiedlichen religiösen Ausrichtungen fehlt, entstehen schnell Konflikte. Ebel unterscheidet deshalb zwischen Religionsneutralität und dem Versuch, Religion aus der Schule herauszuhalten. Neutralität bedeute nicht Abwesenheit, sondern einen sachkundigen und fairen Umgang mit Verschiedenheit.
Religion ist in der Schule zugleich Unterrichtsgegenstand und Teil der Schulkultur. Der Unterricht über Religionen ist in der Primarschule im Lehrplan 21 und im „Plan d’études romand“ verankert. Religionskundlicher Unterricht vermittelt Wissen über Religionen und Weltanschauungen, betreibt aber keine religiöse Erziehung. Religiöse Handlungen sind im Unterricht nicht zulässig; Religionen und säkulare Weltanschauungen sollen gleichwertig berücksichtigt werden. Das kann das gegenseitige Verständnis fördern und das Zusammenleben in einer pluralen Gesellschaft erleichtern.
Ebel kritisierte, dass bei der Reform der gymnasialen Maturität kein eigenständiges Grundlagenfach Religion eingeführt wurde. Weniger eindeutig sei außerdem geregelt, wie Religion als Teil der Schulkultur behandelt werden soll. Traditionelle Anlässe wie Adventssingen werden häufig fortgeführt, ohne die religiöse Vielfalt der Schüler und Lehrpersonen ausreichend einzubeziehen. Ob solche Rituale mit der Religionsfreiheit vereinbar sind, müsse jeweils anhand der konkreten Gestaltung, der freiwilligen Teilnahme und der Bedeutung des Anlasses beurteilt werden. Auch die Religionsfreiheit der Lehrpersonen müsse stärker berücksichtigt werden.
Das Kopftuch bleibt der Prüfstein
Besonders deutlich zeigen sich die Schwierigkeiten beim muslimischen Kopftuch. Schülerinnen dürfen es an öffentlichen Schulen in der Schweiz grundsätzlich tragen. Das Bundesgericht erklärte ein generelles Kopftuchverbot für Schülerinnen als unzulässigen Eingriff in die Religionsfreiheit. In mehreren Kantonen wird trotzdem über Verbote für Schülerinnen und Lehrerinnen diskutiert.
Der Bundesrat lehnt ein generelles Kopftuchverbot für Schülerinnen an öffentlichen Schulen ab. Er prüfte die Frage aufgrund eines Auftrags des Nationalrats aus dem Jahr 2024 und weist zugleich darauf hin, dass Schulfragen grundsätzlich in die Zuständigkeit der Kantone fallen. Der Nationalrat hatte im Juni 2024 mit 104 zu 77 Stimmen ein Postulat der damaligen Mitte-Nationalrätin und heutigen Ständerätin Marianne Binder-Keller angenommen. Geprüft werden sollte, ob ein Verbot von Kinderkopftüchern an öffentlichen Schweizer Schulen möglich wäre.
Das Bundesgericht stellte bereits 2015 in einem Grundsatzentscheid fest, dass ein generelles Verbot von Kinderkopftüchern an öffentlichen Schulen nicht verfassungskonform ausgestaltet werden könne. Einen rechtlichen Grund für ein flächendeckendes Verbot sieht der Bundesrat deshalb nicht. In der damaligen Debatte war allerdings auch darauf hingewiesen worden, dass punktuelle Verbote nicht vollständig ausgeschlossen seien – insbesondere zum Schutz des Zugangs muslimischer Mädchen zum Sport- und Schwimmunterricht.
Nach Einschätzung des Bundesrats gewährleistet das geltende Recht die Teilnahme aller Schülerinnen am Schul-, Sport- und Schwimmunterricht. Öffentliche Schulen sollen sich gegenüber religiösen Symbolen neutral verhalten. Viele Kantone hätten bereits praktikable Empfehlungen zum Umgang mit religiösen Fragen und kultureller Vielfalt entwickelt. Als Beispiel nennt der Bundesrat Ganzkörperanzüge mit integrierter Schwimmkappe, die muslimischen Mädchen die Teilnahme am Schwimmunterricht ermöglichen. Kleidervorschriften sollten in einer freiheitlichen Gesellschaft nur zurückhaltend eingesetzt werden. Religiös begründete Dispensen vom Unterricht werden von den Kantonen bereits heute zurückhaltend bewilligt.
Im September 2025 legte die österreichische Regierung einen Gesetzesentwurf für ein Kopftuchverbot für Schulmädchen unter 14 Jahren vor. Die Schweizer Diskussion läuft rechtlich und politisch in eine andere Richtung – und bleibt dennoch nah am Alltag, sobald ein Kind vor dem Schwimmbecken steht oder eine Lehrerin vor dem Klassenzimmer.
Früh üben: Fragen statt Schubladen
Ein Zürcher Kindergartenprojekt zeigt, wie ein vorurteilsfreier Umgang mit religiösen Symbolen gelernt werden kann. Die Kinder beschäftigten sich unter anderem mit Kippa und Kopftuch und erfuhren, dass religiöse Traditionen individuell unterschiedlich gelebt werden. Bei einem Moscheebesuch konnten sie Fragen an eine kopftuchtragende Moscheeführerin stellen. Keine große Theorie, sondern neugierige Kinder, echte Antworten – und vermutlich deutlich weniger Raum für Fantasiegeschichten.
Ebel fordert, den Umgang mit religiöser Vielfalt stärker in der Ausbildung von Lehrpersonen zu verankern. Neben Fachwissen brauche es Dialogfähigkeit, Selbstreflexion und die Fähigkeit, den Schulalltag religionssensibel zu gestalten. Diese Kompetenzen könnten bereits im Kindergartenalter vermittelt werden. Ziel sei, Schüler und Lehrpersonen zu einem verantwortungsvollen und respektvollen Umgang mit religiöser Vielfalt zu befähigen: Wissen statt Vorurteile, Dialog statt Abschottung, fachkundige Gestaltung statt reflexartiger Verbote.
Wie schwierig das im Einzelfall werden kann, beschreibt auch die Bildungs- und Kulturdirektion. Sie stellt Informationen zum Umgang mit kulturellen und religiösen Symbolen und Traditionen in Schule und Ausbildung bereit. Die Hinweise richten sich an Lehrpersonen im Kindergarten, in der Volksschule und auf der Sekundarstufe II, an Ausbildungsverantwortliche sowie an Schul- und Aufsichtsbehörden.
Ein Leitfaden soll diese Gruppen bei ihrem Integrationsauftrag unterstützen. Grundsätzlich sollen die Integrationsbemühungen der Bildungsinstitutionen, das Erziehungsrecht der Eltern und die Religionsfreiheit der Familien miteinander vereinbar sein. In einzelnen Fällen können Integrationsbestrebungen in Kindergarten, Schule oder Ausbildung jedoch mit dem Erziehungsrecht der Eltern und der Religionsfreiheit in Konflikt geraten.
Der Schweizerische Rat der Religionen engagiert sich seit 20 Jahren für den interreligiösen Dialog und für Debatten über das Zusammenleben der Religionen in der Schweiz. Auch an der Universität Freiburg bleibt die Frage damit offen und ziemlich konkret: Was muss eine Schule wissen, bevor sie etwas verbietet?
