Uni Marburg, 3. Oktober 2026. In Kassel hat die evangelische Kirche einem Organisten wegen seines politischen Engagements als AfD-Mandatsträger gekündigt. Nun wird der Fall vor dem Arbeitsgericht verhandelt. Dahinter steht eine Frage, die weit über den einzelnen Arbeitsplatz hinausreicht: Wie weit dürfen Kirchen gehen, wenn politische Überzeugungen mit ihren eigenen Grundsätzen kollidieren?

Die Deutsche Bischofskonferenz und die evangelischen Landeskirchen haben 2024 beschlossen, dass ein AfD-Mandat mit einer Tätigkeit in der Kirche unvereinbar ist. Die Marburger Politikwissenschaftlerin und Demokratieforscherin Ursula Birsl hält diese Haltung für legitim – und für ein wichtiges Signal zugunsten von Demokratie und Menschenwürde.

Kein Neutralitätsgebot für Kirchen

Meinungsfreiheit gelte grundsätzlich, sagt Birsl. Sie habe aber Grenzen, etwa bei Volksverhetzung. Kirchen seien zudem gesellschaftliche Organisationen und dürften sich deshalb weitergehend von Parteien, Ideologien und Weltanschauungen distanzieren.

Ein allgemeines politisches Neutralitätsgebot gebe es für Kirchen nicht. Sie dürften ihre christlichen Werte verteidigen und müssten sich nach außen wie nach innen positionieren, wenn diese Werte, Grundrechte oder die Demokratie angegriffen würden. Birsl versteht das weniger als „wehrhafte Demokratie“ im Sinn eines Parteiverbots, sondern als klares Bekenntnis zu christlichen Werten, den Grundrechten und vor allem zur Menschenwürde nach Artikel 1 des Grundgesetzes.

Vielstimmigkeit werde dadurch nicht ausgeschlossen. Kirchen wollten mit AfD-Mitgliedern ebenso im Gespräch bleiben wie mit Menschen, die sich rassistisch oder antisemitisch äußern. AfD-Mandatsträger oder Funktionäre einer autoritär-rechten Partei sollten kirchliche Einrichtungen allerdings weder nach außen repräsentieren noch nach innen vertreten.

Hier könnte Ihr Advertorial stehen
Ein Advertorial bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Botschaft direkt im redaktionellen Umfeld zu platzieren

Prüfen, sprechen, Konsequenzen ziehen

Auch der Paderborner Erzbischof Udo Markus Bentz fordert eine kritische Prüfung des Engagements von AfD-Mandatsträgern in kirchlichen Organisationen. Die unantastbare Menschenwürde sei Grundlage des freiheitlichen Zusammenlebens und des christlichen Glaubens. AfD-Positionen könnten diesen Grundsätzen widersprechen.

Kirchengemeinden sollten deshalb im Einzelfall prüfen, ob die Ansichten eines AfD-Mandatsträgers mit denen der Kirche vereinbar sind. Das gelte unabhängig von der Funktion: ob jemand Mitglied im Gemeinderat oder im Kirchenvorstand ist oder als Religionslehrer arbeitet. Dafür brauche es intensive Gespräche und gegebenenfalls „klare Konsequenzen“.

Von seiner Kritik an AfD-Mandatsträgern nimmt Bentz die AfD-Wählerschaft ausdrücklich aus. Das Wahlgeheimnis sei ein besonders schützenswertes Gut der Demokratie. Statt Wählerinnen und Wähler zu kritisieren, müssten die Sorgen der Menschen aufgenommen und ernst genommen werden.

Dialog trotz klarer Grenzen

Der Gesprächsfaden soll also nicht abreißen. Dialog mit AfD-Wählerinnen und -Wählern sowie mit Anhängern anderer Parteien wie „Die Heimat“ bleibe wichtig, solange ein Gespräch möglich ist. Auch Gewerkschaften stehen vor der Herausforderung, mit AfD-Wählerinnen und -Wählern in ihrer Mitgliedschaft im Austausch zu bleiben.

Die kirchlichen Entscheidungen könnten demokratische Kräfte stärken, die sich gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus engagieren. Gleichzeitig signalisieren die Kirchen, weiterhin mit AfD-Wählerinnen und -Wählern sowie Parteimitgliedern sprechen zu wollen. Das ist eine schmale Linie. Betroffene und Teile der AfD könnten die Entscheidungen für ein Opfer-Narrativ nutzen; Birsl erwartet dennoch eher eine stärkere Geschlossenheit bei Menschen, die unsicher sind, wie sie sich verhalten sollen.

Auch Unternehmen und andere Institutionen haben sich bereits öffentlich zur Demokratie positioniert. Weitere klare Stellungnahmen seien angesichts des wachsenden Drucks auf die Demokratie wichtig. Die Wertvorstellungen der beiden großen christlichen Kirchen bleiben dabei trotz sinkender Mitgliederzahlen gesellschaftlich relevant – in Gemeinden, an Schulen und dort, wo über Zugehörigkeit und Grenzen gestritten wird.

Ursula Birsl ist Professorin für Politikwissenschaft mit Schwerpunkt Demokratieforschung an der Philipps-Universität Marburg. Zu ihren Forschungsgebieten gehören unter anderem die extreme Rechte, politische Partizipation, Antifeminismus, Antisemitismus und Rassismus. In Kassel entscheidet nun zunächst das Arbeitsgericht über den konkreten Fall des Organisten. Die größere Debatte läuft längst weiter.